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Offener Brief der Klaeger an Stadt Heidelberg bzgl. VGH-Beschluss (11.04.13)
Offener Brief an die Stadtverwaltung Heidelberg,
z. Hd. Herrn Oberbürgermeister Dr. Würzner.
Sie kennen den Beschluss des Verwaltungsgerichtshofes Mannheim 6 S 1566/12 vom 20.3.2013, in den dort vorgeschlagenen Vergleich hat die Stadtverwaltung eingewilligt, mit der Einwilligung konnte das Verfahren beendet werden.
Sie kennen vielleicht auch unsere Stellungnahme zu den Konsequenzen aus diesem Beschluss. Wir haben die Stellungnahme Ihnen, dem Gemeinderat, den politischen Parteien, den Bürgerinitiativen und der Presse zugänglich gemacht.
Ihnen ist sicher auch die Rechtssauffassung des Verwaltungsgerichtshofes berichtet worden, die der Richter in der Verhandlung zu diesem Vergleich geäußert hat: Für die genehmigten Ausnahmen von einer Sperrzeitverordnung gelten die gleichen Schranken wie für die Sperrzeitverordnung.
Vor diesem Hintergrund und mit Rücksicht auf die anhaltende Belastung der Anwohner möchten wir Sie bitten, die zur Zeit noch gültigen Ausnahmeregelungen zu überprüfen, nach Möglichkeit bitte noch bevor Sie unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichtes erneut über eine neue Sperrzeitverordnung entscheiden.
Nach der Rechtsauffassung des Gerichtes sind die sich aus den Messungen der Kläger und der Beklagten ergebenden Anhaltspunkte für die Lärmbelastung ausreichend, um mit ihnen eine erneute Sperrzeitverlängerung zu begründen. Das steht im Beschluss und das ist der Hintergrund, der zu diesem Vergleich geführt hat. Die gleichen Anhaltspunkte sind damit aber auch vollkommen ausreichend um die bestehenden Ausnahmeregelungen zu überprüfen.
Nach Angabe von Herrn Bürgermeister Erichson vom 11.3.2010 (PDF, heidelbergeraltstadtlaerm.de) haben Sie alle Betreiber darauf hingewiesen, dass die Ausnahmeregelungen von der Sperrzeitverordnung jederzeit widerrufen werden, wenn es Anwohnerbeschwerden geben sollte.
Der Gerichtsbeschluss bestätigt jetzt, dass dieser Fall schon eingetreten ist. Es steht also auch von daher nichts im Wege, Ihre Ankündigung mit sofortiger Wirkung umzusetzen und die Ausnahmen zu widerrufen.
Mit freundlichen Grüßen und mit vielem Dank im Voraus
Sabine und Götz Jansen 11.04.2013
http://heidelbergeraltstadtlaerm.de/
RNZ: Wirte erleiden Schiffbruch (22.09.11)
In einer lauen Sommernacht war es stets das gleiche Bild: Hunderte Nachtschwärmer stehen vor den Kneipen in der Unteren Straße und trinken genüsslich ihr Bier. Auch weit nach Mitternacht standen die Menschen noch gut gelaunt zusammen. Doch seit gut einem Jahr, nach Protesten der Bürgerinitiative "Leben in der Altstadt" (LindA), werden solche Partys von der Stadt nicht mehr toleriert. Wenn nach 23 Uhr Menschen mit Getränken vor einer Kneipe stehen, wird das vom Kommunalen Ordnungsdienst als Verstoß gegen die Richtlinien zur Außenbewirtschaftung dokumentiert. Hans-Dieter Stendel von der Destille und Michael Markert von der Sonderbar hatten gegen diese Praxis vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe geklagt - und nun verloren.
Eine Zuordnung, welcher Gast zu welcher Kneipe gehöre, sei nachts in der Unteren Straße überhaupt nicht möglich, argumentierten die Kneipiers in ihrer Klageschrift. Sie behaupteten gar, dass mehr als 90 Prozent der Nachtschwärmer ihre Getränke gar nicht in den Gaststätten bestellen, sondern selbst mitbringen würden. Ohnehin sei für den Straßenverkauf von Getränken keine Sondernutzungserlaubnis erforderlich.
Die Richter vom Verwaltungsgericht sahen das anders und wiesen die Klage ab. Die Bewirtung auf der Straße sei sehr wohl eine Sondernutzung von öffentlichen Plätzen. An warmen Sommerabenden sei in früheren Jahren weder für Fußgänger noch für Rettungsfahrzeuge ein Durchkommen in der Unteren Straße möglich gewesen. Die Sicherheit des Verkehrs sei beeinträchtigt gewesen. Zudem habe der Kommunale Ordnungsdienst bei seinen Kontrollen eindeutig dokumentiert, welche Gaststätte gegen die Regeln zur Außenbewirtschaftung verstoßen habe, von einer Ungleichbehandlung könne daher keine Rede sein.
Bürgermeister Wolfgang Erichson begrüßte das Karlsruher Urteil: "Der Kurs der Stadt wurde eindrucksvoll bestätigt." Die Heidelberger Altstadt dürfe nicht jenen überlassen werden, die rücksichtslos feiern und lärmen. Die Rechte der Anwohner, die in ihren Wohnungen leben und schlafen wollen, müssten genauso berücksichtigt werden, wie das Recht der Gastwirte, ihr Gewerbe auszuüben, oder das Recht der Menschen, im öffentlichen Raum zu feiern, sich zu unterhalten oder einfach nur zu essen und zu trinken.
Während Hans-Dieter Stendel das weitere Vorgehen mit seinen Anwälten noch ausführlich beraten möchte, ist für Michael Markert von der Sonderbar schon so gut wie sicher, dass er vor den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg ziehen wird. Markert: "Ich gehe auf jeden Fall in Berufung, es sei denn, mein Anwalt meint, das ist völlig aussichtslos." Schon während der Verhandlung habe er gemerkt, dass sich das Verwaltungsgericht "sehr staatskonform" verhalte und die Klage in dieser Instanz wenig Aussicht auf Erfolg hat.
Probleme habe er in diesem "bescheidenen Sommer" keine gehabt, berichtet Stendel. Die Lage in der Unteren Straße habe sich in letzter Zeit etwas entspannt, auch der Ordnungsdienst sei "etwas friedlicher" geworden. Trotzdem ärgert sich Stendel, dass er nun wegen eines Verstoßes gegen die städtische Verfügung 250 Euro Strafe bezahlen muss, zumal es mit jedem weiteren Male immer teurer werde. Stendel: "Ich kann doch nicht jeden Gast, der nach 23 Uhr nur kurz auf der Unteren Straße telefonieren will und sein Glas mitnimmt, aufhalten."
RNZ-Online, Holger Buchwald, 22.09.11
Urteil Verwaltungsgericht Karlsruhe (21.09.11)
Heidelberg: Beschränkung der Außengastronomie in der Altstadt rechtmäßig
Pressemitteilung VG Karlsruhe vom 21.09.2011
Zwei Gastwirte, die in der Unteren Straße in Heidelberg Gaststätten mit - durch Sondernutzungserlaubnis gestatteter - Außenbewirtschaftung betreiben, wandten sich gegen Verfügungen der Stadt Heidelberg, mit denen ihnen untersagt wird, über die von der erlaubten Außenbewirtschaftung umfassten Flächen und Zeiten hinaus eine Außenbewirtschaftung in der Form durchzuführen, dass sie dort Gäste bewirteten oder es zuließen, dass Gäste dort die in ihren Gaststätten erworbenen Getränke konsumierten. Die Kläger machten geltend, für einen Straßenverkauf von Getränken sei eine Sondernutzungserlaubnis nicht erforderlich.
Im Übrigen hätten durchschnittlich mehr als 90 % der Personen die alkoholischen Getränke nicht zuvor in Gaststätten erworben, sondern mitgebracht. Die Stadt müsse nachweisen, dass die Kläger bewusst duldeten oder sogar förderten, dass eine Außenbewirtung auf der Unteren Straße erfolge. Tatsächlich handele es sich nur um Ausnahmefälle, für die die Kläger nicht verantwortlich gemacht werden könnten. Zudem sei die Stadt gegen andere Gaststätten nicht eingeschritten.
Dem ist die 4. Kammer nicht gefolgt. Zur Begründung hat sie in ihren Urteilen ausgeführt: Die Bewirtung auf der Straße sei eine Sondernutzung. An warmen Sommerabenden sei auf der Unteren Straße weder für Fußgänger noch für Rettungsfahrzeuge ein Durchkommen möglich gewesen, daher sei die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtigt gewesen. Nach den dokumentierten Feststellungen des Kommunalen Ordnungsdienstes stehe eindeutig fest, dass die Kläger in ihren Gaststätten Getränke an Gäste abgegeben hätten, die diese mit Wissen und Wollen der Kläger außerhalb der genehmigten Zeiten und Flächen konsumiert hätten.
Zwar habe die Stadt früher eine Außenbewirtschaftung über die bestehenden Sondernutzungserlaubnisse hinaus geduldet, solange keine Beschwerden der Anwohner vorgelegen hätten. Wegen der zunehmenden massiven Beschwerden der Anwohner im September und Oktober 2009 habe die Stadt im Rahmen ihres bestehenden Ermessens ihre Verwaltungspraxis jedoch rechtmäßigerweise ändern dürfen. Die Kläger seien, nachdem bei ihnen Außenbewirtschaftung festgestellt worden sei, schriftlich angehört und auf die Möglichkeit einer Untersagungsverfügung hingewiesen worden.
Da es in der Folgezeit wieder zu Außenbewirtschaftung durch die Gaststätten der Kläger gekommen sei, habe die Stadt die angekündigten Untersagungsverfügungen erlassen dürfen. Sie habe die Gaststätten der Kläger nicht willkürlich "herausgepickt", sondern sei gleichmäßig gegen all jene Gaststätten vorgegangen, die eine unerlaubte Außenbewirtschaftung durchgeführt hätten.
Die Urteile vom 20. September 2011 (4 K 2211/10, 4 K 2737/10) sind nicht rechtskräftig. Die Kläger können innerhalb eines Monats die Zulassung der Berufung zum Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim beantragen.
> via Verwaltungsgericht Karlsruhe
Klage vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe
gegen die Stadt Heidelberg,
vertreten durch OB Würzner (29.07.10)
in 2010, Lärm, Lärmmessungen, Recht, Sperrzeit, TA Lärm, Verwaltungsgericht
wegen anhaltender, großräumiger, regelmäßiger,
wertmindernder Überschreitung der zulässigen
Lärmgrenzwerte in der Heidelberger Altstadt.
mehr Infos: www.heidelbergeraltstadtlaerm.de (Menue oben rechts)
FAZ: Bundesverfassungsgericht, Alkohol-Verkaufsverbot
ist verfassungsgemäß (10.07.10)
in 2010, Alkoholkonsum, Alkoholverbot, FAZ, Medien, Recht
In Baden-Württemberg gibt es zwischen 22 Uhr und 5 Uhr an Tankstellen keinen Alkohol zu kaufen. Eine Klage dagegen hat das Bundesverfassungsgericht nun abgewiesen (...).
Mit der Regelung sollen Saufgelage von Jugendlichen verhindert werden.
Das Verbot tangiere zwar die Handlungsfreiheit des Beschwerdeführers, (...) dies sei aber für das Gemeinwohl hinzunehmen, weil das Land mit dem Gesetz zunehmende Straftaten in Verbindung mit Alkohol eindämmen und Gesundheitsgefahren vorbeugen wolle.
Zahlreiche internationale Studien belegten, dass die „jederzeitige Verfügbarkeit den exzessiven Konsum“ fördert. (...)
FAZ, 10.07.10
RNZ: Ein Gesetz soll endlich Klarheit schaffen (30.06.10)
Initiative von zehn Bürgermeistern gegen "Rucksacksäufer"
wird von Staatssekretär Georg Wacker unterstützt
Jugendliche liegen in ihrem Erbrochenen, urinieren an Hauswände, treten Mülleimer um oder zetteln Schlägereien an. (...). So sieht der Alltag bei vielen Festen in der Region aus. übermäßiger Alkoholgenuss der "Generation Suff" ist hier eher die Regel denn die Ausnahme. Die meisten Feierwütigen kommen "vorgeglüht" zum Fest.(...) sind schon besoffen, (...) Andere haben ihren Alkohol immer griffbereit. (...) "Rucksacksäufer" sind den Stadtvätern zahlreicher Kommunen im Rhein-Neckar-Kreis schon lange ein Dorn im Auge.
Jetzt haben zehn Oberbürgermeister und Bürgermeister (...) einen Brief an den baden-württembergischen Innenminister Heribert Rech geschickt (die RNZ berichtete ...). Darin fordern sie Rech auf, die einst gemachte Ankündigung einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der dem Alkoholmissbrauch an örtlichen Brennpunkten schon im Vorfeld entgegenwirken soll endlich in die Tat umzusetzen.
Neben Kletti haben auch Leimens Oberbürgermeister Wolfgang Ernst, Wieslochs Oberbürgermeister Franz Schaidhammer, Bürgermeister Heinz Merklinger aus Walldorf, Bürgermeister Hans Dieter Weis aus Dielheim, Bürgermeister Werner Knopf aus Malsch, Bürgermeister Alexander Eger aus St. Leon Rot, Mühlhausens Rathauschef Karl Klein, Nußlochs Stadtvater Karl Rühl und Rauenbergs Bürgermeister Frank Broghammer den Brief unterzeichnet.
Unterstützung bekommen die Bürgermeister jetzt von Staatssekretär Georg Wacker. "Der CDU-Kreisverband nimmt die Probleme der Kommunen in Zusammenhang mit unkontrolliertem Alkoholkonsum auf öffentlichen Plätzen ernst" (...).
Die Bürgermeister reagierten (...) auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Baden-Württemberg, der die von der Stadt Freiburg erlassene Polizeiverordnung zum Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen für unwirksam erklärt hatte. (...) "Städte und Gemeinden müssen die Möglichkeit bekommen,(...) den Alkoholkonsum auf bestimmten Plätzen zu untersagen", bekräftigte Wacker die Forderung (...). Er kündigte an, Innenminister Heribert Rech bei seinem Vorhaben zur Änderung des Polizeigesetzes nachdrücklich im Landtag zu unterstützen.
Unterdessen hat der Städtetag Baden Württemberg die Landesregierung zu stärkeren Bemühungen im Kampf gegen übermäßigen Alkoholkonsum aufgefordert. "Wir brauchen eine landesweite Kampagne gegen den Alkoholmissbrauch bei Kindern und Jugendlichen", sagte Städtetags-Sprecher Manfred Stehle gegenüber der Rhein-Neckar-Zeitung.
Zudem sei eine gesetzliche Regelung des Landes, die den Kommunen ein Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen ermögliche, "überfällig".
RNZ, Stefan Hagen, 30.06.2010
RNZ: Ein Wirt aus der Grauzone (20.05.2010)
(Anmerkung: Herr Rohr ist - 1. Betreiber des Reichsapfel, Untere Straße 35; 2. Stellvertretender DEHOGA-Schatzmeister Rhein-Neckar; 3. Bezirksbeirat Altstadt, CDU)
RNZ: Nach 23 Uhr mit dem Bier vor die Kneipe? (23.02.10)
Das soll jetzt verboten sein
Gerade führt ein Wirt eine Art Musterprozess gegen die Stadt -
Stadt will bei ihrem harten Durchgreifen in der Altstadt bleiben
Die Stadt will das nächtliche Trinken vor den Kneipen verbieten. Wenn der Wirt einen Gast nach dem Ende der Außenbewirtschaftung werktags nach 23 Uhr, wochenends nach 24 Uhr mit einem Getränk auf die Straße gehen lässt, dann ist das für die Stadt eine ungenehmigte Außenbewirtschaftung (auch wenn Tische und Stühle längst weggeräumt sind). Deswegen belangte sie einen Wirt, der nicht verhinderte, dass seine Gäste nachts ihr Bierchen nach draußen nahmen. Dafür muss er, so berichtete Bürgermeister Wolfgang Erichson, 200 bis 1000 Euro zahlen. Gegen diese einstweilige Anordnung klagt nun der Wirt vor dem Verwaltungsgerichtshof Mannheim; seine Kollegen sehen diese Klage als Musterklage, denn es hat schon weitreichende Folgen, wenn die Gäste in einer lauschigen Sommernacht nicht mehr mit einem Getränk auf die Straße dürfen.
Übrigens: Es macht keinen Unterschied, ob der Gast Selters oder Wodka trinkt. Es geht darum, dass er eigentlich kein Getränk nach dem Ende der Außenbewirtschaftung draußen trinken darf. Das gilt natürlich auch für alle, die zum Rauchen nach draußen gehen Erichson: "Man kann auch ohne Getränk rauchen."
Damit deutet sich eine deutliche Kehrtwende im Umgang der Stadtverwaltung mit den Wirten und ihren Gästen an. Nicht nur, dass sich Heidelberg den längeren, eigentlich landesweit geltenden Kneipenöffnungszeiten widersetzte; selbst in der Fastnachtszeit genehmigte man keine langen Nächte in den Bars, die grundsätzlich erlaubt seien, berichtete OB Eckart Würzner. Und seitdem das Thema "Lärm, Dreck und Randale" zu einem stadtbeherrschenden wurde, habe der Kommunale Ordnungsdienst hart durchgegriffen: 26 Verfahren laufen gerade gegen Kneipenwirte hauptsächlich wegen Verstößen gegen die Außenbewirtschaftung und wegen Verstößen gegen die Sperrzeit. Aber auch 159 Altstadtbesucher wurden seit dem 1. Oktober wegen Ordnungswidrigkeiten belangt - meistens wegen Wildpinkelns. "Von diesen Personen stammen 95 Prozent nicht aus Heidelberg", erklärte Erichson. Die Geschnappten müssten dann direkt vor Ort die 30 Euro Strafe bezahlen.
Würzner und Erichson hoffen auch auf Regelungen des Landes, um die Lage in der Altstadt zu beruhigen. Das Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen könnte Landesinnenminister Heribert Rech, dem Würzner deswegen geschrieben hat, langsam auf den Weg bringen. Doch eine Regelung gilt schon in sechs Tagen: Denn dann dürfen zwischen 22 und 5 Uhr keine alkoholischen Getränke mehr verkauft werden - weder im Supermarkt noch an Tankstellen oder an den beiden Altstadt-Kiosken, die dann wohl endgültig schließen werden. Erichson kündigte an, dass man das Verkaufsverbot streng überwachen werde, bei Verstößen droht ein Bußgeld.
Die Stadt hat sich aber auch noch etwas anderes einfallen lassen, um bei den Wirten die Daumenschrauben anzuziehen: Bei jedem Pächterwechsel muss der neue Wirt eine Lärmprognose auf eigene Kosten vorlegen, die dann über die Konzessionserteilung entscheidet. Die Stadt will auch darauf hinarbeiten, dass Qualitätsgastronomie, also zum Beispiel ein Speiselokal, in leere Kneipen (wie beispielsweise momentan die "Pepperbar") zieht.
Erichson will auch an die Führerscheine der jungen Trinker. Denn wer in der Altstadt öfter damit auffällt, dass er betrunken grölt oder randaliert, der habe wohl ein Alkoholproblem und sei charakterlich nicht geeignet, Auto zu fahren. Diese Nichteignung will man dann der Führerscheinstelle mitteilen. In Karlsruhe, Heilbronn und Stuttgart habe man damit schon gute Erfahrungen gemacht.
RNZ, Micha Hörnle, 23.02.10
RNZ: Schlechte Nachrichten für die Heidelberger Altstadt (05.02.10)
Die Stadtverwaltung dämpft die Hoffnungen der Anwohner,
dass man dem Lärm in der Altstadt mit rechtlichen Mitteln Herr werden kann
Der Lärm in der Altstadt beschäftigt mittlerweile viele städtische oder quasi städtische Gremien: den Gemeinderat, den Runden Tisch und nun auch den Bezirksbeirat Altstadt. Doch dieses Mal wurde es konkret und für die Bezirksbeiräte auch etwas frustrierend. Denn BürgermeisterWolfgang Erichson berichtete, was die Stadt konkret tun kann, um dem Dauerproblem Lärm Herr zu werden. Und das ist, nach geltender Rechtslage, nicht viel. Natürlich könnte man, wie oft gefordert, den Kommunalen Ordnungsdienst (KOD)aufstocken, um Präsenz in der Altstadt zuzeigen. Erichson fand die Idee an sich nicht schlecht, denn auch er beklagte ein "Vollzugsdefizit": "In seiner jetzigen Besetzung ist der KOD nicht in der Lage, seine Aufgabe in vollem Umfang zu erfüllen." Eine Aufstockung des KOD sei eineFrage des nächsten Haushalts, da sei ab Herbst dann der Gemeinderat am Zug.
Und wie sähe es mit mehr Polizei aus, fragte Bezirksbeirat Peter Seidel (SPD)? Man könne doch die Altstadt zu einem Einsatzschwerpunkt machen. Auch da bremste Erichson die Erwartungen: "Wir bekommen einen Einsatzzug der Polizeinur nach wochenlanger Voranmeldung. Die Polizei ist momentan total ausgelastet, was auch an den Einsätzen bei den Fußballspielen in Sinsheim und Sandhausen liegt. Für einen Dauereinsatz in der Altstadt hat die Polizei einfach nicht genug Personal."
Schlechte Nachrichten auch für diejenigen, die gerne fest installierte Lärmmessstellen an den Altstadt-Brennpunkten hätten. Man könne zwar den sogenannten "anlagenbezogenen Lärm", also den der Kneipen- oder Disko-Musik, zur Not noch mobil messen (und auch abstellen). Schwieriger wird es mit dem Lärm, den Menschen machen und genau der bringt die Altstadtanwohner ja besonders zur Weißglut. "Für einen solchen Lärm gibt es keine gesetzlichen Lärmschutzrichtlinien", erklärte Bürgeramtsleiter Bernd Köster, es fehlt also schlicht die Rechtsgrundlage: "Unser Rechtssystem kennt den personenbezogenen Lärm nicht", sagte Erichson.
Und mit festinstallierten Messgeräten sieht es schlecht aus, denn die widersprechen den detaillierten gesetzlichen Erfordernissen, wonach zum Beispiel die Schallquelle nicht verdeckt sein darf. Eigentlich darf nur der den Lärm messen,der ein Messegerät hat, das dem Bundes-Immissionsschutzgesetz entspricht. Und das sind in der Regel die Messgeräte, die das Umweltamt vier Mal im Jahr einsetzt.Und die registrieren bekanntlich nur den Kneipenlärm und nicht die Lautstärkevon Passanten.
Aber vielleicht sitze das Problem ja viel tiefer, meinte GAL-Bezirksbeirat Gerd Guntermann. Denn die Probleme der Altstadt seien vielmehr ein bundesweites und ein gesellschaftliches Problem,dem man mit "Teillösungen" so nicht beikommen könne. Dem stimmte auch Köster zu: Das Ausgeh- und Trinkverhalten der jungen Leute habe sich massiv verändert; und wenn die Leute erst einmal voll seien, neigten sie auch viel stärker zur Gewalt. Doch: "Die Rechtsinstrumente im öffentlichen Raum reichen nicht aus."
So gibt es kaum eine Handhabe, gegen Gröler vorzugehen; Randalierer bekommt man nur zu fassen, wenn sie jemanden verletzen und seltener, wenn sie nur gegen Hauswände pinkeln; auch das Alkoholverbot, über das das Land entscheiden muss, ist noch nicht auf dem Weg. Und doch: "Allein nur repressiv tätig zu werden, reicht nicht aus", fand Köster und verwies auf erhebliche Anstrengungen der Stadt bei der Suchtprävention.
Nur: Was nützt die, wenn die Säufer nicht aus Heidelberg kommen? Erichson erklärte, dass die meisten Ordnungswidrigkeiten von Nicht-Heidelbergern begangen würden: "Die kommen aus ihren Kleinstädten, um am Wochenende in Heidelberg die Sau rauszulassen. Und am Montag gehen sie wieder ganz normal ihrer Tätigkeit nach." Und während sie als einzelne noch ganz verträglich seien, seien sie in der Gruppe die Pest.
Erichsons frustriertes Fazit: "Wir können die Probleme nicht allein in Heidelberg lösen." Hoffentlich bleibt es beim nächsten Runden Tisch am Montag nicht ausschließlich bei solchen frustrierenden, da resignativen Einsichten.
Von Micha Hörnle, RNZ 05.02.2010
Hintergrund
Der Runde Tisch "Pro Altstadt" will "Lärm, Dreck und Randale in der Altstadt" offen ansprechen und gemeinsam Lösungen erarbeiten. Der erste Runde Tisch tagte am 10. November (es ging um eine Lageanalyse), der letzte mit konkreten Lösungsansätzen soll im März stattfinden. Zum nächsten Runden Tisch am Montag, 8. Februar, von 18.30 bis 21.30 Uhr im Großen Rathaussaal sind auch wieder Interessierte eingeladen. Es ist der dritte öffentliche Runde Tisch. Zielfür den Montag ist es, dass sich die Vertreter derunterschiedlichen Interessengemeinschaften auf geeignete Maßnahmen und Lösungsansätze verständigen.
Am Runden Tisch nehmen teil: Stadtteilverein Alt Heidelberg, Bürger für Heidelberg, die Bürgerinitiativen "Linda", "ILA" (Initiative gegen ein Einkaufszentrum),"Wohnen in der Altstadt", "BIEST" (Initiative gegen den Stadthallenanbau), "Kornmarkt", "Dreikönige", "FALK" (Initiative der Feierwilligen), Studentenwerk, Fachschaftskonferenz Wirtschaftsförderung, Amt Gaststätten "Destille", "Sonderbar" und "Mels", Mitglieder des Bezirksbeirates der Universität, Kinderbeauftragter, Industrie und Handelskammer Rhein Neckar, Deutscher Hotel und Gaststättenverband Baden-Württemberg, Einzelhandelsverband Pro Heidelberg, Mitglieder des Jugendgemeinderates, Polizeidirektion, Oberbürgermeister Eckart Würzner, Bürgermeister Wolfgang Erichson, OB Referat, Bürgeramt, Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie, Amt für Abfallwirtschaft und Stadtreinigung, Amt für Öffentlichkeitsarbeit und Heidelberg Marketing. hö
Stadt Heidelberg: Maßnahmenkatalog - Vorschlag (11.01.10)
Lösungsansätze der Stadt Heidelberg und der Polizei
zur Eindämmung von Lärm und unerwünschten Exzessen
in der Heidelberger Altstadt
Bei den folgenden Maßnahmen handelt es sich sowohl um mögliche Auflagen, die den Gaststättenbetreibern gemäß § 5 Gaststättengesetz auferlegt werden können, als auch um praktische Handlungsweisen, die teilweise nicht zum Aufgabengebiet des Bürgeramtes gehören und deshalb noch einer Abstimmung bedürfen.
Vor der Erteilung einer Auflage muss selbstverständlich der Tatbestand sicher festgestellt worden sein und ebenso selbstverständlich muss der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet werden.
Maßnahmen bei anlagenbezogenen Störungen (durch Gaststätten)
Rechtliche
01. Erlass einer RechtsVO zur Verlängerung der Sperrzeit (Zurückführung auf den Status quo) als Reaktion auf die gesetzliche Verkürzung (bereits erfolgt); Zulassung von Ausnahmen nur, wenn keine Lärmbeschwerden + Feststellungen von KOD und Polizei vorliegen.
02. Leicht überprüfbare Lärmschutzauflagen in Konzessionen und Baugenehmigungen (Fenster schließen etc.).
03. Außenbewirtschaftung vor Gaststätten begrenzen durch das Erstellen eines Straßennutzungskonzeptes.
04. Konsequentes Einschreiten bei festgestelltem Sofortverzehr auf der Straße außerhalb der Öffnungszeiten der Außenbewirtschaftung.
05. Bei unkooperativem Verhalten des Wirtes hinsichtlich Ziffer 4: Sperrzeitverlängerung für die Innenräume in Erwägung ziehen
06. Sperrzeiten konsequent überwachen (neue Sperrzeitverordnung seit 01.01.2010).
07. Begrenzung der Besucherzahl in Gaststätten (Baurecht).
08. Türsteher in Einzelfällen zwingend vorschreiben.
09. Auflagen zum Lärmschutz / Lärmmessungen / Lärmprognosen.
10. Weitere Limiter für Musikanlagen vorschreiben.
11. Musikverbot für bestimmte Zeiten in bestimmten Fällen bei nicht einsichtigen Wirten.
12. Neue Vorschrift des Landesgaststättengesetzes ab 01.03.2010 durchsetzen; z.B. Verbot von Flatrate und Mengenrabatten für Alkohol
Sonstige
13. Bildung einer internen Arbeitsgruppe, um frühzeitig unerwünschte Entwicklungen (Ansiedlung von weiteren Gaststätten, unerwünschte Gastronomie-Konzepte bei Wechsel von Betreibern etc.) entgegenzuwirken.
14. Einwirkung auf die Vermieter (auch durch die Wirtschaftsförderung), Betriebe (Laden, hochwertige Gastronomie) anzusiedeln, die keine Lärmprobleme verursachen.
15. Gespräche mit den Wirten, andere Gastronomie-Konzepte anzubieten, um unerwünschtes Publikum aus Heidelberg fernzuhalten (kein Ballermann-Image in der Unteren Straße, möglichst keine Junggesellenabschiede).
16. Stadt als Vorbild; Gebäude Palmbräu-Gasse optimal dämmen; in Pachtverträgen Lärm durch lautstarke Musik untersagen/eventuell künftige Vermietung an Betreiber von Ladengeschäften?
17. 24-Stunden-Beschwerdetelefon beim Amt 15 einrichten; nachts automatische Weiterleitung zum Lagezentrum der Polizei (99-0); Muster eines Beschwerdeblattes erstellen.
18. Konsequenter Dialog mit den Gaststättenbetreibern, in ihren Kneipen Raucherräume einzurichten, um rauchende Gäste im öffentlichen Raum zu minimieren.
19. Gespräche mit den Gastwirten führen, wegen verstärkten Einsatzes von Ordnungspersonal.
20. Deeskalationsschulungen von Ordnungspersonal der Gaststätten.
Maßnahmen bei Störungen im öffentlichen Raum
21. Zusätzliche Toiletten im öffentlichen Raum (ad hoc mobilen Toilettenwagen der Stadt am Heumarkt aufstellen. Dabei darf jedoch keine neue Störungsstelle entstehen.).
22. Gespräche mit der RNV und der Deutschen Bahn führen wegen
a) Alkoholverbotes in Bussen und Bahnen
b) verstärkten Einsatzes von Bussen zur Nachtzeit (Moonliner), um nachts Gäste aus der Innenstadt zu bekommen (bisher ML 2, 4, 5 ; Halbstunden-Takt), unterschiedliche Haltestellen bekannt machen).
23. Einträge in die Blogs im Internet, dass in Heidelberg durch Polizei und Kommunalen Ordnungsdienst scharf vorgegangen wird und keine Partystimmung herrscht.
24. Gezielte Aktionen gegen alkoholauffällige junge Menschen (Meldung an die Führerscheinstelle, Eignung zum Führen von Fahrzeugen in Frage stellen), um eine Verhaltensänderung zu erreichen.
25. Gezielt Jugendschutzaktionen durchführen durch KOD und Polizei.
26. Wirksame Einsatzkonzeption der Polizei (verstärkte Polizeipräsenz; gezielte Einzelaktionen).
27. Verstärkte Präsenz des KOD (eventuell Zurückstellung anderer Aufgaben etc.).
28. Konsequentes Einleiten von Bußgeldverfahren bei wildem Urinieren, Grölen, sonstigen Störungen.
29. Platzverweise gegen Störer.
30. Längerfristige Aufenthaltsverbote für Wiederholungstäter.
31. Schreiben an Innenminister Rech zur Änderung des Polizeigesetzes (Schaffung einer Rechtsgrundlage, um auch im Gefahrenvorsorgefall eine Rechtsverordnung erlassen zu können (bereits erfolgt).
32. Veranstaltungen auf Plätzen reduzieren.
33. Alkoholverkaufsverbot für Ladengeschäfte ab 22.00 Uhr ab 01.03.2010 durchsetzen.
34. Hellere Straßenbeleuchtung ab 24.00 Uhr in Problembereichen.
35. Um 0.15 Uhr Kehrmaschinen durch Problembereiche fahren lassen.
36. Gemeinsamer privater Ordnungsdienst benachbarter Gaststätten (nicht als Polizeiersatz).
37. Prüfung des Verbots von TO-GO-Getränken ab 22.00 Uhr (u.a. wegen der Verschmutzung der Straße)
Das von der Stadtverwaltung in Zusammenarbeit mit der Polizei entwickelte Maßnahmenpaket soll durch weitere Lösungsansätze aus der Sicht der Bürgerinitiativen ergänzt werden.
Stuttgarter Zeitung: Innenminister Rech will Alkoholverbot (05.11.09)
Alkoholverbot in Innenstädten
Ungeachtet der kritischen Haltung beim Koalitionspartner FDP will Baden-Württembergs Innenminister Heribert Rech (CDU) Alkoholverbote auf öffentlichen Plätzen ermöglichen. Die Kommunen bräuchten dafür eine klare gesetzliche Grundlage, sagte Rech (...). Deshalb müsse das Polizeigesetz entsprechend geändert werden. (...) "Exzessives öffentliches Trinken, der damit verbundene Lärm bis hin zu gewalttätigen Auseinandersetzungen beeinträchtigen den Bürger und die öffentliche Sicherheit in unseren Kommunen", erklärte Rech.
Deshalb müsse der Kauf von Alkoholika erschwert und das öffentliche "Saufen" verboten werden -
"auch und gerade im Interesse der Jugendlichen".
Der CDU-Politiker betonte: "Ich glaube nicht, dass man Menschen mit Verboten ändern kann.
Aber wir geben damit ein glasklares Signal: Bis hierher und nicht weiter." (...)
Es genüge auch keine stärkere Präsenz der Polizei auf den Straßen, meinte Rech. "Das wäre zwar wünschenswert, aber auch mit mehr Personal könnte die Polizei nicht zu jeder Zeit an jeder Stelle sein." Dies könne auch niemand wollen.
> via Stuttgarter Zeitung (Datum/Abruf: 05.11.09/14.01.10)
Im Sommer könnte neues Gesetz in Kraft treten
m Ministerium liegt bereits ein Referentenentwurf für die Gesetzesänderung vor. Der Vorschlag soll noch vor Weihnachten mit dem Städte- und Gemeindetag sowie dem Landkreistag vorgestellt werden. Im Frühjahr könnte der Landtag darüber abstimmen und im kommenden Sommer (2010) könnte das neue Polizeigesetz in Kraft treten – so jedenfalls der Fahrplan im Ministerium.
> via fudder.de (Datum/Abruf: 04.11.09/14.01.10)
Mannheimer Morgen: Stadt Heidelberg von Entwicklung überrollt (13.01.10)
Altstadt: Sitzung des Runden Tisches zur Lärm-Problematik endet ohne Ergebnis
Rechtsmittel für Maßnahmen fehlen
Ohne konkretes Ergebnis ist am späten Montagabend die zweite Sitzung des Runden Tisches zur Situation in der Altstadt zu Ende gegangen. Die Vertreter aus den Bürgerinitiativen hatten [...] mehr Gesprächsbedarf als angenommen. Mögliche Lösungen und Gegenmaßnahmen sollen nun bei der nächsten Sitzung am 8. Februar auf der Tagesordnung stehen.
Bürgeramtsleiter Bernd Köster zeigte auf einer Karte, dass vor allem die Gaststätten in der östlichen Altstadt Beschwerden wegen Lärmbelästigung nach sich ziehen - sei es wegen lauter Musik, Sperrzeitüberschreitungen oder ungenehmigten Tischen auf der Straße (Anm.: nicht genehmigter Aussenbewirtung, d.h. Gäste die unerlaubt mit Getränken nach 23.00 Uhr vor der Kneipe stehen). [...] "Allein durch eine Unterhaltung entstehen zur Nachtzeit hohe Lärmpegel."
Hässliche Lachen in den Gassen
Die "Wildpinkler" verteilen sich auf die [...] Seitengassen. Allein in der Pfaffengasse wurden 2009 mehr als 50 Fälle registriert: "Die Urinierer sind ein ganz gewaltiges Problem", betonte Köster. Sie würden selbst vor der Heiliggeistkirche nicht haltmachen. [...]
"Wir sind von der gesellschaftlichen Entwicklung überrollt worden" [...]. Das Nichtraucherschutzgesetz habe dazu geführt, dass sich mehr Leute als früher außerhalb der Gaststätten aufhalten. Junggesellenabschiede [...], die Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten habe ihr Übriges getan.
Die 2006 eingeführte "Gelbe Karte" für Unruhestifter, in die viel Hoffnung gesetzt wurde, hatte bald den gegenteiligen Effekt: "Die Leute haben gefragt, was sie tun müssen, um so eine Karte zu bekommen", erzählte Köster. Und Platzverweise durch die Polizei führten oft dazu, dass sich die Gruppe des Unruhestifters mit ihm solidarisieren würde.
Polizei schnell machtlos
"Das Polizeigesetz verlangt, den Ruhestörer zu identifizieren", verwies Polizeichef Bernd Fuchs auf ein weiteres Problem. "Es ist relativ schwer, einen Platzverweis an die ganze Gruppe zu richten." Mit ihren Maßnahmen sei die Polizei früh am Ende: "Deshalb hätten wir gerne ein Alkohol-Konsumverbot auf öffentlichen Wegen und Plätzen." [...]
"Die Frage ist, wo wir den jungen Erwachsenen Raum geben", sagte der Rathaus-Chef. [...]. Vielleicht lässt sich der Zielkonflikt nicht ganz lösen."
"In der Altstadt halten sich pro Nacht 1500 Gäste auf", schilderte Christian Zacherle vom Revier Mitte die Situation. "Bei einer solchen Menschenmenge ist es fast nicht möglich, den Lärm einzudämmen." Man müsse deshalb versuchen, den Aufenthalt unattraktiv zu machen.
[...] "Es geht [...] darum [...], dass uns eine Rechtsgrundlage fehlt", stellte Polizeichef Fuchs klar. "Wenn ich zwei Personen mitnehme, ändert sich der Lärmpegel nicht", fügte Zacherle hinzu.
> Mannheimer Morgen, Simon Scherrenbacher (Datum/Abruf: 13.01.10)
Am Runden Tisch nehmen teil:
Stadtteilverein Alt-Heidelberg, Bürger für Heidelberg e.V., Bürgerinitiative Linda, Bürgerinitiative ILA, Bürgerinitiative Wohnen in der Altstadt, Bürgerinitiative BIEST, Bürgerinitiative Kornmarkt, Bürgerinitiative Dreikönige, Bürgerinitiative FALK, Studentenwerk Heidelberg, Universität Heidelberg Fachschaftskonferenz, Kinderbeauftragter, Industrie- und Handelskammer Rhein-Neckar, DEHOGA Baden-Württemberg e.V., PRO Heidelberg e.V., Gaststätte „Destille“, Gaststätte „Sonderbar“, Gaststätte „Mels“, Mitglieder des Bezirksbeirates Altstadt, Mitglieder des Jugendgemeinderates, Polizeidirektion Heidelberg, Stadtverwaltung Heidelberg: Oberbürgermeister, Bürgermeister Wolfgang Erichson, OB-Referat, Bürgeramt, Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie, Amt für Abfallwirtschaft und Stadtreinigung, Amt für Wirtschaftsförderung, Amt für Öffentlichkeitsarbeit, Heidelberg Marketing GmbH.
Stellungnahme: Karin-Werner Jensen
zur Gemeinderatssitzung am 17.12.09 (20.12.09)
Stadträtin Karin Werner-Jensen (SPD)
Stellungnahme zu dem Punkt 'Sperrzeitverkürzung in der Altstadt'
Gemeinderatssitzung am 17.12.2009:
Die große Mehrheit des Gemeinderats hat die neue Regelung der Landesregierung mit den
Schließzeiten 3 Uhr wochentags und 5 Uhr am Wochenende für die Gastronomie abgelehnt.
Dies ist zunächst einmal ein Erfolg, weil es unendlich schwer ist, eine kommunale Rechtsverordnung von einer Landesregelung, die höherwertig einzustufen ist, abweichend gerichtsfest zu gestalten - die Kneipen haben landesregierungskonforme Wünsche und können gegen die Regelung in Heidelberg vorgehen. Wir wünschen, dass sie damit nicht erfolgreich sind. Das wird aber nur eintreten, wenn eine entsprechend gute Vorlage von Seiten der Stadt vor liegt. Dies scheint der Fall zu sein. Dafür habe ich im Gemeinderat gedankt. Auch die Stadtverwaltung bemüht sich zum ersten Mal sehr, die Altstädtler zu verstehen und wendet viel Zeit auf. Auch wenn wir mit den Ergebnissen noch lange nicht zufrieden sind, so dürfen wir doch die Menschen, die sich mit unserem Thema in der Verwaltung beschäftigen, auch einmal anerkennen und loben.
Beschlossen hat der Gemeinderat, zunächst alles so zu belassen wie es ist, dies aber mit der Maßgabe, daß die Ergebnisse des Runden Tisches abgewartet und dann mit berücksichtigt werden sollen. Auf diesen Zusatz habe auch ich im Haupt- und Finanzauschuß, in dem der Punkt vor dem Gemeinderat bereits diskutiert und beschlossen worden ist, sehr genau geachtet. Und dieser Punkt ist auch in der Gemeinderatsvorlage enthalten.
Außer Gaby Exarchos (GAL) und mir (SPD) war keine Stadträtin oder Rat von Anfang an durchgehend bei den LindA-Sitzungen anwesend (außer gelegentlichen Ratsgästen, was auch hilfreich war). Insofern können die anderen Gemeinderäte auch nicht genau wissen, was LindA will, und das wollen die Räte abwarten. Sei es ihnen also nicht schlecht angekreidet, wenn sie unseren intern bekannten Wünschen (Zurückgehen auf 2000) noch nicht gleich nach gekommen sind.
Zur Klärung möchte ich erwähnen, dass ich der Regelung, auf 2000 zurückzugehen, im Gemeinderat zusammen mit anderen zugestimmt habe. Aber wir waren jetzt noch nicht mehrheitsfähig.
Das heißt aber nicht, daß das noch eintreten kann. Dennoch war es auf jeden Fall wichtig,
letztlich der Beschlussvorlage der Verwaltung zuzustimmen, weil anderenfalls die neue Regelung ab 1.1.2010 in Kraft getreten wäre.
Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Gaststättenverordnung (10.11.09)
in 2010, Landesregierung BW, Recht, Sperrzeit
Elfte Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Gaststättenverordnung
Vom 10. November 2009
(GBl. Nr. 20 vom 18.11.2009 S. 671)
Auf Grund von § 18 des Gaststättengesetzes in der Fassung vom 20. November 1998 (BGBl. I S. 3419), geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 21. Juni 2005 (BGBl. I S.1666), wird verordnet:
Artikel 1
Die Gaststättenverordnung in der Fassung vom 18. Februar 1991 (GBl. S.196, ber. 1992 S. 227), zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 14. Dezember 2004 (GBl. S. 895), wird wie folgt geändert:
§ 9 Allgemeine Sperrzeit
(1) Die Sperrzeit für Schank- und Speisewirtschaften sowie für öffentliche Vergnügungsstätten beginnt um 3 Uhr, in Kur- und Erholungsorten um 2 Uhr. In der Nacht zum Samstag und zum Sonntag beginnt die Sperr zeit um 5 Uhr. Für Spielhallen beginnt die Sperrzeit um 0 Uhr. Sie endet jeweils um 6 Uhr.
(2) In der Nacht zum 1. Januar wird die Sperrzeit aufgehoben, in der Nacht zum Fastnachtsdienstag und zum 1. Mai beginnt sie um 5 Uhr. Satz 1 gilt nicht für Spielhallen."
Artikel 2
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2010 in Kraft
Radio Regenbogen (06.10.09)
in 2009, Bebauungsplan, Medien, Radio Regenbogen, Recht, Ton, Untere Straße
Radio Regenbogen 102,8 Aktuell
Die Themen in Nordbaden, Südhessen und der Vorderpfalz
> Mittschnitt via www.regenbogen.de (Datum/Aufruf: 06.10.09)
Morgenweb: Kneipen-Streit geht weiter (05.10.09)
Untere Straße: Angehende Wirte klagen gegen
Bescheid des Regierungspräsidiums
Kneipen-Streit geht weiter
Die Auseinandersetzung um zusätzliche gastronomische Betriebe in der Unteren Straße geht in eine neue Runde. Wie das Verwaltungsgericht Karlsruhe bestätigte, haben zwei der potenziellen Wirte Klage gegen den Bescheid des Regierungspräsidiums eingelegt. Es hatte Ende August entschieden, dass die Stadt Heidelberg korrekt handelte, als sie drei der insgesamt sechs Anträge auf Zulassung weiterer Gaststätten in der bekannten Gasse ablehnte. [...].
Sachlage rechtlich unklar
Dabei dürften sich die Kläger darauf berufen, dass gastronomische Betriebe in der Unteren Straße, die als sogenanntes Mischgebiet ausgewiesen ist, generell erlaubt sind. Die von der Stadt erlassene Veränderungssperre, die den derzeitigen Zustand bewahren sollte, lief Ende 2006 aus [...]. So entstand eine Lücke, die die Gastronomen nutzen wollen.
Die Stadt dagegen möchte verhindern, dass zusätzliche Gaststätten in der Gasse entstehen [...] inklusive aller unschönen Überbleibsel. Die Straße drohe in Richtung einer reinen "Kneipenmeile" zu kippen [...]. Eine Meinung, die nicht nur viele Anwohner teilen, sondern auch das Regierungspräsidium. Doch seit die zwei Klagen anhängig sind, kommt es nur noch auf ein Urteil an: das des Karlsruher Verwaltungsgerichts.
Mannheimer Morgen, Martin Geiger, 05. Oktober 2009
> via www.morgenweb.de (Datum/Aufruf: 05.10.09)
Morgenweb: Untere Straße - Es reicht (08.08.09)
in 2009, Medien, Morgenweb, Recht, Untere Straße
Es reicht
Simon Scherrenbacher findet, dass es genug Kneipen gibt
Wie die Untere Straße an einem frühen Samstag- oder Sonntagmorgen aussieht, spottet jeder Beschreibung. Die Altstadtbewohner haben es nicht verdient, auf dem Weg zum Bäcker um Glasscherben und anderen Hinterlassenschaften der Feierwütigen Slalom laufen zu müssen. Von daher ist es nur verständlich, dass die Stadt zusätzliche Kneipen in der Gasse verhindern möchte.
> via morgenweb.de (Datum/Aufruf: 08.08.09)
Recht: Heidelberger Polizeiverordnung (08.03.01)
in 2009, Dokumente, Downloads, Polizeiverordnung, Recht
Polizeiverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit & Ordnung,
gegen umweltschädliches Verhalten (Straßen- und Anlagenpolizeiverordnung - StrAnlPolVO) (08.03.01)Download PDF
