RNZ: Ein Wirt aus der Grauzone (20.05.2010)
In erster Instanz hat er vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe verloren,
jetzt geht Hans Dieter Stendel vor den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg. [...]
Weil Stendel es versäumte, zwei Gäste, die nach 23 Uhr noch vor der Tür standen, zurück in die Kneipe zu holen, soll er ein Bußgeld von über 250 Euro plus 50 Euro Verwaltungsgebühr zahlen. Sein Vergehen: Verstoß gegen die Außenbewirtschaftung. [...]
Der Altstadtwirt will jedenfalls nicht zahlen. "Ich will, dass nun endlich eine endgültige Rechtslage geschaffen werden muss", sagt er gegenüber der Rhein-Neckar-Zeitung. [...]
RNZ, Karla Sommer, 20.05.2010
Leserbrief RNZ, 31.05.2010
Ich verstehe gar nicht, von welcher "Grauzone" dieser Kneipier da redet. Es ist nun mal geltendes Recht, dass Außenbewirtschaftung landesweit um 23 Uhr endet, bei anderen Kneipen und in anderen Stadtteilen klappt es ja auch.
Als direkter Anwohner, jahrelang geplagt von Kneipen, die öffentlichen Raum, die Gasse, zur Schankmeile bis morgens um drei Uhr machen, kann ich nur begrüßen, wenn auch Herr Stendel sich nun endlich an geltendes Recht halten muss.
Da nützt auch die Schützenhilfe von Herrn Rohr von der CDU nichts.
Peter Muckenfuß, Heidelberg
(Anmerkung: Herr Rohr ist - 1. Betreiber des Reichsapfel, Untere Straße 35; 2. Stellvertretender DEHOGA-Schatzmeister Rhein-Neckar; 3. Bezirksbeirat Altstadt, CDU)
(Anmerkung: Herr Rohr ist - 1. Betreiber des Reichsapfel, Untere Straße 35; 2. Stellvertretender DEHOGA-Schatzmeister Rhein-Neckar; 3. Bezirksbeirat Altstadt, CDU)
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