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RNZ: Wirte erleiden Schiffbruch (22.09.11)
In einer lauen Sommernacht war es stets das gleiche Bild: Hunderte Nachtschwärmer stehen vor den Kneipen in der Unteren Straße und trinken genüsslich ihr Bier. Auch weit nach Mitternacht standen die Menschen noch gut gelaunt zusammen. Doch seit gut einem Jahr, nach Protesten der Bürgerinitiative "Leben in der Altstadt" (LindA), werden solche Partys von der Stadt nicht mehr toleriert. Wenn nach 23 Uhr Menschen mit Getränken vor einer Kneipe stehen, wird das vom Kommunalen Ordnungsdienst als Verstoß gegen die Richtlinien zur Außenbewirtschaftung dokumentiert. Hans-Dieter Stendel von der Destille und Michael Markert von der Sonderbar hatten gegen diese Praxis vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe geklagt - und nun verloren.
Eine Zuordnung, welcher Gast zu welcher Kneipe gehöre, sei nachts in der Unteren Straße überhaupt nicht möglich, argumentierten die Kneipiers in ihrer Klageschrift. Sie behaupteten gar, dass mehr als 90 Prozent der Nachtschwärmer ihre Getränke gar nicht in den Gaststätten bestellen, sondern selbst mitbringen würden. Ohnehin sei für den Straßenverkauf von Getränken keine Sondernutzungserlaubnis erforderlich.
Die Richter vom Verwaltungsgericht sahen das anders und wiesen die Klage ab. Die Bewirtung auf der Straße sei sehr wohl eine Sondernutzung von öffentlichen Plätzen. An warmen Sommerabenden sei in früheren Jahren weder für Fußgänger noch für Rettungsfahrzeuge ein Durchkommen in der Unteren Straße möglich gewesen. Die Sicherheit des Verkehrs sei beeinträchtigt gewesen. Zudem habe der Kommunale Ordnungsdienst bei seinen Kontrollen eindeutig dokumentiert, welche Gaststätte gegen die Regeln zur Außenbewirtschaftung verstoßen habe, von einer Ungleichbehandlung könne daher keine Rede sein.
Bürgermeister Wolfgang Erichson begrüßte das Karlsruher Urteil: "Der Kurs der Stadt wurde eindrucksvoll bestätigt." Die Heidelberger Altstadt dürfe nicht jenen überlassen werden, die rücksichtslos feiern und lärmen. Die Rechte der Anwohner, die in ihren Wohnungen leben und schlafen wollen, müssten genauso berücksichtigt werden, wie das Recht der Gastwirte, ihr Gewerbe auszuüben, oder das Recht der Menschen, im öffentlichen Raum zu feiern, sich zu unterhalten oder einfach nur zu essen und zu trinken.
Während Hans-Dieter Stendel das weitere Vorgehen mit seinen Anwälten noch ausführlich beraten möchte, ist für Michael Markert von der Sonderbar schon so gut wie sicher, dass er vor den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg ziehen wird. Markert: "Ich gehe auf jeden Fall in Berufung, es sei denn, mein Anwalt meint, das ist völlig aussichtslos." Schon während der Verhandlung habe er gemerkt, dass sich das Verwaltungsgericht "sehr staatskonform" verhalte und die Klage in dieser Instanz wenig Aussicht auf Erfolg hat.
Probleme habe er in diesem "bescheidenen Sommer" keine gehabt, berichtet Stendel. Die Lage in der Unteren Straße habe sich in letzter Zeit etwas entspannt, auch der Ordnungsdienst sei "etwas friedlicher" geworden. Trotzdem ärgert sich Stendel, dass er nun wegen eines Verstoßes gegen die städtische Verfügung 250 Euro Strafe bezahlen muss, zumal es mit jedem weiteren Male immer teurer werde. Stendel: "Ich kann doch nicht jeden Gast, der nach 23 Uhr nur kurz auf der Unteren Straße telefonieren will und sein Glas mitnimmt, aufhalten."
RNZ-Online, Holger Buchwald, 22.09.11
Urteil Verwaltungsgericht Karlsruhe (21.09.11)
Heidelberg: Beschränkung der Außengastronomie in der Altstadt rechtmäßig
Pressemitteilung VG Karlsruhe vom 21.09.2011
Zwei Gastwirte, die in der Unteren Straße in Heidelberg Gaststätten mit - durch Sondernutzungserlaubnis gestatteter - Außenbewirtschaftung betreiben, wandten sich gegen Verfügungen der Stadt Heidelberg, mit denen ihnen untersagt wird, über die von der erlaubten Außenbewirtschaftung umfassten Flächen und Zeiten hinaus eine Außenbewirtschaftung in der Form durchzuführen, dass sie dort Gäste bewirteten oder es zuließen, dass Gäste dort die in ihren Gaststätten erworbenen Getränke konsumierten. Die Kläger machten geltend, für einen Straßenverkauf von Getränken sei eine Sondernutzungserlaubnis nicht erforderlich.
Im Übrigen hätten durchschnittlich mehr als 90 % der Personen die alkoholischen Getränke nicht zuvor in Gaststätten erworben, sondern mitgebracht. Die Stadt müsse nachweisen, dass die Kläger bewusst duldeten oder sogar förderten, dass eine Außenbewirtung auf der Unteren Straße erfolge. Tatsächlich handele es sich nur um Ausnahmefälle, für die die Kläger nicht verantwortlich gemacht werden könnten. Zudem sei die Stadt gegen andere Gaststätten nicht eingeschritten.
Dem ist die 4. Kammer nicht gefolgt. Zur Begründung hat sie in ihren Urteilen ausgeführt: Die Bewirtung auf der Straße sei eine Sondernutzung. An warmen Sommerabenden sei auf der Unteren Straße weder für Fußgänger noch für Rettungsfahrzeuge ein Durchkommen möglich gewesen, daher sei die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtigt gewesen. Nach den dokumentierten Feststellungen des Kommunalen Ordnungsdienstes stehe eindeutig fest, dass die Kläger in ihren Gaststätten Getränke an Gäste abgegeben hätten, die diese mit Wissen und Wollen der Kläger außerhalb der genehmigten Zeiten und Flächen konsumiert hätten.
Zwar habe die Stadt früher eine Außenbewirtschaftung über die bestehenden Sondernutzungserlaubnisse hinaus geduldet, solange keine Beschwerden der Anwohner vorgelegen hätten. Wegen der zunehmenden massiven Beschwerden der Anwohner im September und Oktober 2009 habe die Stadt im Rahmen ihres bestehenden Ermessens ihre Verwaltungspraxis jedoch rechtmäßigerweise ändern dürfen. Die Kläger seien, nachdem bei ihnen Außenbewirtschaftung festgestellt worden sei, schriftlich angehört und auf die Möglichkeit einer Untersagungsverfügung hingewiesen worden.
Da es in der Folgezeit wieder zu Außenbewirtschaftung durch die Gaststätten der Kläger gekommen sei, habe die Stadt die angekündigten Untersagungsverfügungen erlassen dürfen. Sie habe die Gaststätten der Kläger nicht willkürlich "herausgepickt", sondern sei gleichmäßig gegen all jene Gaststätten vorgegangen, die eine unerlaubte Außenbewirtschaftung durchgeführt hätten.
Die Urteile vom 20. September 2011 (4 K 2211/10, 4 K 2737/10) sind nicht rechtskräftig. Die Kläger können innerhalb eines Monats die Zulassung der Berufung zum Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim beantragen.
> via Verwaltungsgericht Karlsruhe
RNZ: Ist die Altstadt jetzt ruhiger? (27.05.2010)
Wirte und Stadt sind unterschiedlicher Meinung
hö. Wurde es mit "Lärm, Dreck und Randale" in der Altstadt besser? Die einen, die Wirte, sagen nein. Die Stadt findet schon. Muss sie vielleicht auch, denn sie setzt nach und nach den 58 Punkte Katalog des "Runden Tisches" zur Altstadtproblematik um. Im März waren diese Punkte von Stadtverwaltung, Anwohnern, Wirten und studentischen Vertretern zusammengetragen worden. Manches muss noch im Gemeinderat beraten werden, manches setzt die Stadt schon jetzt um.
So gibt es zum Beispiel mehr Lärmkontrollen, der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) hat nun eigene Lärmmessgeräte, mit denen er direkt vor Ort auf Anwohnerklagen reagieren kann. Überhaupt werde das Beschwerdetelefon (58 22222) ziemlich gut von den Anwohnern angenommen, berichtet Bürgermeister Wolfgang Erichson. Insofern gebe es auch mehr Beschwerden und Anzeigen, wenn auch "nichts Dramatisches". So habe es in letzter Zeit sechs Bußgeldverfahren gegen drei Kneipen ("immer die gleichen") gegeben.
Aus Sicht der Wirte liegt das anders. Sie berichten über wesentlich mehr Anzeigen oft wegen Bagatellen. So bekamen sie besonders oft deswegen Ärger, weil sie es versäumten, ihr Gäste nicht davon abzuhalten, mit einem Getränk nach 23 Uhr auf die Straße zu gehen. Gegen diese Regelung der Stadt klagte "Destille" Wirt Hans-Dieter Stendel vor Gericht. Den ersten Prozess hat er verloren, aber er macht weiter.
Bürgermeister Erichson will das so nicht stehen lassen: "Natürlich haben die Wirte jetzt das Gefühl, dass sie drangsaliert werden. Aber der KOD sucht immer erst das Gespräch mit den Wirten, bevor es zur Anzeige kommt." Die Wirte berichten auch davon, dass es trotz all ihrer Anstrengungen wie Türpersonal nicht gelungen sei, die Altstadt ruhiger zu machen. Denn den Lärm machen oft nicht ihre Gäste, sondern die Junggesellenabschiede und die Rucksacksäufer. Und auf die hätten die Wirte keinen Einfluss.
Zum ersten Mal nahm die Stadt auf die Wiederverpachtung eines leerstehenden Lokals Einfluss: Erichson will verhindern, dass in die seit Februar geschlossene "Pepper Bar" (an der Jesuitenkirche) eine "Saufkneipe" kommt. So zumindest klang es in den Ohren der Stadt, als der Neupächter sein Konzept vorstellte. Nun lässt sie es auf einen Prozess ankommen, weil sie keine Gewerbeerlaubnis erteilen will.
RNZ, Micha Hörnle, 27.05.2010
RNZ: Ein Wirt aus der Grauzone (20.05.2010)
(Anmerkung: Herr Rohr ist - 1. Betreiber des Reichsapfel, Untere Straße 35; 2. Stellvertretender DEHOGA-Schatzmeister Rhein-Neckar; 3. Bezirksbeirat Altstadt, CDU)
RNZ: Nach 23 Uhr mit dem Bier vor die Kneipe? (23.02.10)
Das soll jetzt verboten sein
Gerade führt ein Wirt eine Art Musterprozess gegen die Stadt -
Stadt will bei ihrem harten Durchgreifen in der Altstadt bleiben
Die Stadt will das nächtliche Trinken vor den Kneipen verbieten. Wenn der Wirt einen Gast nach dem Ende der Außenbewirtschaftung werktags nach 23 Uhr, wochenends nach 24 Uhr mit einem Getränk auf die Straße gehen lässt, dann ist das für die Stadt eine ungenehmigte Außenbewirtschaftung (auch wenn Tische und Stühle längst weggeräumt sind). Deswegen belangte sie einen Wirt, der nicht verhinderte, dass seine Gäste nachts ihr Bierchen nach draußen nahmen. Dafür muss er, so berichtete Bürgermeister Wolfgang Erichson, 200 bis 1000 Euro zahlen. Gegen diese einstweilige Anordnung klagt nun der Wirt vor dem Verwaltungsgerichtshof Mannheim; seine Kollegen sehen diese Klage als Musterklage, denn es hat schon weitreichende Folgen, wenn die Gäste in einer lauschigen Sommernacht nicht mehr mit einem Getränk auf die Straße dürfen.
Übrigens: Es macht keinen Unterschied, ob der Gast Selters oder Wodka trinkt. Es geht darum, dass er eigentlich kein Getränk nach dem Ende der Außenbewirtschaftung draußen trinken darf. Das gilt natürlich auch für alle, die zum Rauchen nach draußen gehen Erichson: "Man kann auch ohne Getränk rauchen."
Damit deutet sich eine deutliche Kehrtwende im Umgang der Stadtverwaltung mit den Wirten und ihren Gästen an. Nicht nur, dass sich Heidelberg den längeren, eigentlich landesweit geltenden Kneipenöffnungszeiten widersetzte; selbst in der Fastnachtszeit genehmigte man keine langen Nächte in den Bars, die grundsätzlich erlaubt seien, berichtete OB Eckart Würzner. Und seitdem das Thema "Lärm, Dreck und Randale" zu einem stadtbeherrschenden wurde, habe der Kommunale Ordnungsdienst hart durchgegriffen: 26 Verfahren laufen gerade gegen Kneipenwirte hauptsächlich wegen Verstößen gegen die Außenbewirtschaftung und wegen Verstößen gegen die Sperrzeit. Aber auch 159 Altstadtbesucher wurden seit dem 1. Oktober wegen Ordnungswidrigkeiten belangt - meistens wegen Wildpinkelns. "Von diesen Personen stammen 95 Prozent nicht aus Heidelberg", erklärte Erichson. Die Geschnappten müssten dann direkt vor Ort die 30 Euro Strafe bezahlen.
Würzner und Erichson hoffen auch auf Regelungen des Landes, um die Lage in der Altstadt zu beruhigen. Das Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen könnte Landesinnenminister Heribert Rech, dem Würzner deswegen geschrieben hat, langsam auf den Weg bringen. Doch eine Regelung gilt schon in sechs Tagen: Denn dann dürfen zwischen 22 und 5 Uhr keine alkoholischen Getränke mehr verkauft werden - weder im Supermarkt noch an Tankstellen oder an den beiden Altstadt-Kiosken, die dann wohl endgültig schließen werden. Erichson kündigte an, dass man das Verkaufsverbot streng überwachen werde, bei Verstößen droht ein Bußgeld.
Die Stadt hat sich aber auch noch etwas anderes einfallen lassen, um bei den Wirten die Daumenschrauben anzuziehen: Bei jedem Pächterwechsel muss der neue Wirt eine Lärmprognose auf eigene Kosten vorlegen, die dann über die Konzessionserteilung entscheidet. Die Stadt will auch darauf hinarbeiten, dass Qualitätsgastronomie, also zum Beispiel ein Speiselokal, in leere Kneipen (wie beispielsweise momentan die "Pepperbar") zieht.
Erichson will auch an die Führerscheine der jungen Trinker. Denn wer in der Altstadt öfter damit auffällt, dass er betrunken grölt oder randaliert, der habe wohl ein Alkoholproblem und sei charakterlich nicht geeignet, Auto zu fahren. Diese Nichteignung will man dann der Führerscheinstelle mitteilen. In Karlsruhe, Heilbronn und Stuttgart habe man damit schon gute Erfahrungen gemacht.
RNZ, Micha Hörnle, 23.02.10
Vereinbarung zur Verminderung von Gaststättenlärm (08.07.03)
Vereinbarung zur Verminderung von Gaststättenlärm (2003).pdf
(2003) Besonders in den Sommermonaten klagen Altstädter in betroffenen Straßen über nächtlichen Lärm, Randale und Verschmutzungen. Der Verein BÜRGER FÜR HEIDELBERG hat Lärmmessungen durchgeführt und eine darauf basierende Beschwerdesammlung beim Umweltamt der Stadt eingereicht. Seitdem finden regelmäßige Gespräche zwischen der Stadt (Umweltamt und Rechtsamt) und der "Lärm-AG" statt.Inzwischen haben zahlreiche Wirte der Altstadt die vom „runden Tisch“ (Stadtverwaltung, BÜRGER FÜR HEIDELBERG, Polizei und Gastwirte) erarbeitete Vereinbarung zur Lärmeindämmung unterzeichnet:
Vereinbarung zur Verminderung von Gaststättenlärm in der Altstadt
Die Stadt Heidelberg, der Verein „Bürger für Heidelberg“ e.V., die Gaststättenbetreiber in der Altstadt, das Polizeirevier Heidelberg-Mitte und der DEHOGA Baden-Württemberg e.V. haben die folgenden Grundsätze für die Verminderung des Lärms in der Heidelberger Altstadt miteinander vereinbart.
Präambel
Um eine Lärmminderung in der Altstadt zu erreichen, wurde eine Arbeitsgruppe „Lärm in der Altstadt“ aus Vertretern/Vertreterinnen der „Bürger für Heidelberg“ und des Amtes für öffentliche Ordnung, des Amtes für Umweltschutz, Energie und Gesundheitsförderung der Stadt Heidelberg sowie des Polizeireviers Heidelberg-Mitte gebildet, mit dem Ziel, in Kooperation zwischen allen Beteiligten die hauptsächlichen Lärmemittenten zu ermitteln und mögliche Lärmminderungs-maßnahmen zu erarbeiten.
Für den Bereich der Gaststätten haben alle Beteiligten nach Maßnahmen und Vorkehrungen gesucht, die geeignet erscheinen, die mit Gaststättenbetrieben verbundenen Auswirkungen auf die Nachbarschaft auf ein erträgliches Maß zu reduzieren, und die zugleich den Gaststättenbetreibern zumutbar sind. Richtschnur hierbei sind die Immissionsrichtwerte nach Technischen Anleitung Lärm im Sinne des BImSchG (Bundes-Immissionsschutzgesetz).
Auf Grundlage eines gemeinsam erarbeiteten Maßnahmenkataloges wird angestrebt, durch aktive Zusammenarbeit aller Beteiligten den Lärm in der Altstadt zu vermindern und damit die Qualität dieses Lebensraumes nachhaltig zu stärken.
Im Bestreben, die Zusammenarbeit noch weiter zu intensivieren und die bisweilen bestehenden Interessenkonflikte zwischen den Gaststättenbetreibern und den Bürgern kooperativ zu minimieren, ist es unverzichtbar, dass sich alle Beteiligten an diese Vereinbarung halten.
Erklärung der Gaststättenbetreiber
Die Gaststättenbetreiber erklären sich verbindlich mit den folgenden Maßnahmen einverstanden:
- Einbau eines Pegelbegrenzers in der Musikanlage zur Einhaltung der geltenden Immissionsrichtwerte nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetzes oder einvernehmliche Festlegung der Lautstärke der Musikanlage zwischen den Betroffenen.
- Es wird an der Musikanlage keine Bassanhebung eingestellt.
- Schwingungsgedämpfte Aufstellung und Montage von Lautsprechersystemen, Kälteaggregaten etc. (Vermeidung von Körperschall), Überprüfung durch einen Sachverständigen.
- Schließen der Fenster und Türen sowie Einschalten der Lüftung spätestens ab 22.00 Uhr oder Herunterregeln der Musikanlage. Die Immissionsrichtwerte nach dem Bundes-Immis-sionsschutzgesetz sind einzuhalten.
- Einrichtung eines Beschwerdetelefons und Bestimmung mindestens eines geschulten Ansprechpartners. Der Gastwirt stellt eine ständige Erreichbarkeit für die Anliegen der Nachbarschaft sicher.
- Einschränkungen des Alkoholausschanks an alkoholisierte Personen.
- Vorinformation der Nachbarn bei besonderen Veranstaltungen.
- Ende der Außenbewirtschaftung um 23.00 Uhr. Die Gäste sind rechtzeitig auf das Ende hinzuweisen
- Nach Ende der „Sperrstunde“ sorgen die Gaststättenbetreiber bzw. das Personal dafür, dass die Gäste das Lokal ruhig und zügig verlassen.
- Einsatz von ausreichendem Ordnungspersonal (Zusammenschluss möglich)
- Anbringen von Schildern, mit dem Hinweis, sich beim Verlassen des Lokals ruhig zu verhalten.
- Bestellen von Taxis sowie Warten auf das Taxi innerhalb des Lokals.
- Schulung des Personals im Hinblick auf die Lärmproblematik.
- Die Gaststättenbetreiber verpflichten sich, diese organisatorischen Maßnahmen zügig umzusetzen.
Erklärung der Bürger
- Schließen der Fenster und Türen ab 22.00 Uhr
- Überwachung des Abgabeverbotes von alkoholischen Getränken an erkennbar Betrunkene
- Überwachung des Verbotes der Außenbewirtschaftung nach 23.00 Uhr
- Ruhiges und zügiges Verlassen der Gaststätte mit Beginn der Sperrzeit
Erklärung der Stadt
Die Stadt Heidelberg behält sich ordnungsrechtliche Maßnahmen auf der Grundlage des Gaststättengesetzes (GastG) vor, sofern die unter Ziffer 1 aufgeführten Maßnahmen nicht greifen.
Die Stadt vergewissert sich durch Nachfragen oder in sonstiger Weise, ob die unter Ziffer 1 aufgeführten Maßnahmen eingehalten werden.
Die Stadt erklärt sich bereit, eine Liste über die von den Gaststättenbetreibern benannten Ansprechpartnern in den Gaststätten für die Anwohner zu erstellen und zu führen.
Die zuvor angesprochenen Verpflichtungen der Gaststättenbetreiber, der Bürger und der Behörden sind Grundlagen für ein partnerschaftliches Zusammenwirken. Aus den Erfahrungen sollen künftig weitere Maßnahmen abgeleitet werden, um die Effektivität von Lärmminderungs- bzw. Lärmvermeidungsmaßnahmen weiter zu erhöhen und zu verbessern, damit der Lebensraum Altstadt wieder gestärkt wird.
Sämtliche Parteien treffen sich spätestens ca. 3 Monate nach Unterzeichnung der Vereinbarung zum Erfahrungsaustausch. Das Treffen dient in erster Linie der Überprüfung, ob diese Vereinbarung den gewünschten Lärmminderungseffekt erreicht hat.
- Oberbürgermeisterin Beate Weber (Stadt Heidelberg)
- Erhard Loy (Polizeirevier HD-Mitte)
- Albertus Bujard (BÜRGER FÜR HEIDELBERG)
- Jürgen Merz (DEHOGA Deutscher Hotel- und Gaststättenverband)
- Für die AG Lärm: Albertus Bujard, Sabine Erpf, Tine Lehmann, Birgit Sidow
Gastronomen:
- Kulturbrauerei: Jürgen Merz
- Mohren, Napper Tandy's: Simon Wakeling
- Destille: Hans-Dieter Stendel
- T-Club: (Ex-Tangente)
- Reichsapfel: Matthias Rohr
- Seán Og: Timothy Lynch
- Sonderbar: Michael Markert
siehe auch:
> Vereinbarung zur Verminderung von Gaststättenlärm 2004
Mit-Unterzeichner:
- Amadeus
- Palmbräugasse
- Eckstein
- Mel’s
- I-Punkt
- Club 1900
RNZ Heidelberg: Polizei wehrt sich gegen Vorwürfe (26.10.09)
"Aktion der Wirte: Polizei wehrt sich gegen Vorwürfe"
"in einer Stellungnahme weist die Polizeidirektion Heidelberg den Vorwurf zurück, sie habe auf den Hinweis auf Altstadtrandalierer nicht reagiert. [...] In der Samstagausgabe hatte 'Destille'-Wirt Hans-Dieter Stendel gesagt, dass sich auch die Wirte mit dem Problem grölender Altstadtbesucher alleine gelassen fühlten. [...]
'Die Behauptung, die der Wirt der Destille in dem Beitrag aufstellt, ist falsch', teilt nun Polizeipressesprecher Harald Kurzer mit. Richtig sei, dass gegen 3.15 Uhr ein Anruf aus dem Lokal beim Polizeirevier Heidelberg Mitte eingegangen sei. Dabei sei auf eine Gruppe 'grölender Personen' hingewiesen worden. Eine Streife [...] nahm sich der Sache sofort an, so Kurzer, konnte aber bei der Fahndung niemanden feststellen."
Zu der Behauptung des Destille-Wirts sagt Kurzer: 'Er sollte nicht den Schluss ziehen, dass die Polizei nicht im Einsatz war, nur weil er sie nicht gesehen hat'.
'Zu seiner (Anm.: Stendels) Feststellung ('Die Polizei hat uns nicht ernstgenommen') erübrigt sich jeglicher Kommentar.'
Vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussionen [...] wünscht sich Kurzer deshalb einen 'faireren Umgang'."
RNZ, 26.10.09
siehe auch:
> dieHeidelberger: Gespräch mit den Gastwirten (25.10.09)
> Fotos: Transparent der Gastronomen vor der Destille, Untere Strasse (23.10.09)
> RNZ: Altstadtwirte zeigen Flagge (24.10.09)
Untere Strasse, Heidelberg, Lärm, Krach, Grölen, Gröler, Ruhestörung, Nachtruhe, Dreck, Randale, Trinken, Saufen, Kotzen, Pinkeln, Saufmeile
RNZ: "Altstadtwirte zeigen Flagge" (24.10.09)
Plakativ zeigen die Altstadtwirte, was sie von unzivilisierten Junggesellenabschieden, Grölern, Randalierern, Wildpinklern und Schlägern halten. Seit gestern überspannen [...] zwei große Transparente die Untere Straße. "Bleibt zu Hause", steht da: "Wir wollen Euch nicht!"[...].
"Wir sind auf der Seite der Anwohner", begründet Hans-Dieter Stendel, Inhaber der "Destille", die Aktion. Seit Monaten haben grölende Junggesellenabschiede in seiner Kneipe [...] Hausverbot [...] auch die vielen anderen Störer seien den Gastronomen längst ein Dorn im Auge. Stendel: "Wir empfinden das als geschäftsschädigend." Da viele Anwohner inzwischen Bettlaken [...] aus ihren Fenstern hängen, [...], dachten sich die Wirte: "Das können wir auch, nur schöner."
Die Wirte fühlen sich mit dem Problem alleine gelassen. "Jeder schimpft auf uns, aber keiner redet mit uns", ärgert sich Stendel [...]. Die Gastronomen seien nach Kräften bemüht, dass Ruhe einkehrt, sagt Stendel. Doch ein bisschen Hilfe sei schon angebracht. "Gestern haben meine Mitarbeiter die Polizei gerufen, als Randalierer nachts um drei Uhr durch die Bussemergasse zogen", erzählt der Wirt: "Aber sie kam einfach nicht.[...] Stendel ist sauer: "Die Polizei hat uns nicht ernst genommen."
"Wir kriegen es von allen Seiten ab", regt sich Stendel auf. Doch die Wirte trügen nicht die Hauptschuld [...]. Er ärgert sich zum Beispiel, dass der Kiosk in der Unteren Straße rund um die Uhr Schnaps verkaufen darf, während die Gastronomen bemüht seien, sich an alle Auflagen zu halten. [...]
RNZ, 24.10.09, Holger Buchwald
AGHZ: "Keine Ruhe für Altstadtwirte" (12.04.08)
Keine Ruhe für Altstadtwirte
Randale durch „Rucksack-Trinker“ im Heidelberger Romantik-Winkel nimmt kein Ende
Die nächtlichen Ruhestörungen so genannter „Rucksack-Trinker“ machen Heidelberg weiterhin zu schaffen. (...) Schlägereien in der Altstadt sind keine Seltenheit mehr.
Als „fürchterlich“ bezeichnet Altstadtwirt Hans-Dieter Stendel (...) Destille die Zustände auf bestimmten Straßen und Plätzen in Heidelbergs Romantik-Winkel. (...)
(...) Wie Polizeihauptkommissar Dieter Müller berichtet, handelt es sich bei den Altstadtrandalierern vielfach um junge, von außerhalb kommende Männer, die wüssten, dass in Heidelberg „was los ist“. (...).
Eine verstärkte Polizeipräsenz, wie sie von den Altstadtwirten gefordert wird, ist wegen der zu geringen Besetzung des Polizeireviers HD-Mitte jedoch nicht möglich (...).
Heidelbergs Oberbürgermeister Eckart Würzner zeigt sich gleichwohl zuversichtlich, die Zustände im Romantik-Winkel durch die Zusammenarbeit von Gastronomie und Polizei verbessern zu können. Das von der Landesregierung zwischen 22 und 5 Uhr verordnete nächtliche Alkoholverbot in der Öffentlichkeit biete der Polizei mehr rechtliche Möglichkeiten, einzuschreiten. Auch die Ordnungsmaßnahmen der Stadtverwaltung würden dazu beitragen.
ahgz, Hans Todt, 12.04.08
RNZ: Heidelberg, Untere Strasse: Zuviel Gas gegeben? (08.09.07)
Gemeinderat: Debatte zum Antrag auf Sperrzeitverkürzung (Juli 2007)
Gemeinderat: Debatte zum Antrag auf Sperrzeitverkürzung (Juli 2007)
Antrag der CDU-Gemeinderatsfraktion Heidelberg, die Sperrzeit für Außenbestuhlung von 23.00- bis 1.00 Uhr zu erweitern. (29.03.2007)
Begründung:
Bisher ist die Sperrzeit in der Altstadt auf 23 Uhr begrenzt, um die Bewohner der Altstadt vor einer allzu großen Lärmbelästigung zu schützen. In anderen Stadtteilen und in den Nachbargemeinden existiert eine solche Regelung nicht.
Während der Fußballweltmeisterschaft in Deutschland, den Schlossbeleuchtungen und dem Landesturnfest im letzten Jahr fand in Heidelberg ein zeitlich begrenzter Testlauf für die Außenbestuhlung in der Altstadt bis 24 Uhr statt. Die Pilotphase fand nicht nur bei Anwohnern, Gastronomen, Besuchern und Touristen Zuspruch, sondern wird auch von der Polizei und dem Amt für Öffentliche Ordnung positiv bewertet.
Wir sind der Meinung, dass man mit der beantragten Maßnahme dem veränderten Freizeitverhalten der Gäste Rechnung tragen und eine Verbesserung der Kneipenkultur in der Altstadt herbeiführen kann, da diejenigen Besucher, die gerne außen sitzen grundsätzlich andere sind, als diejenigen, die die Atmosphäre im Inneren der Kneipen suchen. Auch eine Entzerrung der Abmarsch- und Abrückzeiten ist dadurch möglich.
Damit die Heidelberger Altstadt weiterhin Anziehungspunkt von Bewohnern und Touristen bleibt, muss man das einzigartige Heidelberger Flair stärker nutzen und in den Sommermonaten das Verweilen in den Außenbereichen länger gestatten. Aus diesem Grund stellen wir obigen Antrag”.
Wir meinen, daß dieser Antrag auch den Belangen der Anwohner Rechnung trägt, es gibt Untersuchungen, die das belegen - zum Beispiel, daß draußen sitzende Gäste mit zuvor an der Tanke gekauften “Sixpacs” in der Regel weiterziehen lassen.
Debatte anhören (Pfeile auf Player klicken)
1. Dr. Jan Gradel, CDU - bis 6:10 - 2. Dr. Karin Werner-Jensen, SPD - bis 12:00. 3. Direkte Erwiderung OB Würzner - bis 13:30. 4. Peter Holschuh GAL - bis 20:40. 5. Derek Cofie-Nunoo, gen. hd - bis 23:50). 6. Klaus Pflüger, FWV bis 26:00. 7. Dr. Greven-Aschoff, GAL bis 31:00. 8. Dr. Arnulf Weiler-Lorentz, BL bis 34:10). 9. Roger Schladitz, SPD bis 46:40). 10. Memet Kilic, GAL bis 39:50. 11. Wolfgang Lachenauer, HD’er bis 45:30). 12. Heinz Reutlinger, CDU - bis 52:20). 13. Dr. Annette Trabold, FDP - bis 54:50). 14. Christian Weiss, GAL - bis 58:10). 15. Karl Ehmer, SPD - bis 1:00:20. 16. Werner Brants, SPD - bis 1:07.
OB Würzner am Ende der Debatte
Herr Stendel von der 'Destille' in der 'Unteren Straße' meldet sich dazu per Kommentar auf www.rundschau-hd.de zu Wort:
die CDU-Gemeinderatsfraktion hat gerade den Antrag gestellt, die Sperrzeit für die Außenbewirtschaftung von 23.00 Uhr auf 1.00 zu verlegen. Das mag für manche Anwohner unerfreulich klingen, das ist es aber nicht nur meiner Meinung nach nicht. Hingegen teilen wir die von der CDU in ihrem Antrag vertretene Meinung, daß unter anderem so eine Entzerrung der Abmarsch- und Abrückzeiten möglich ist. Uns Gaststättenbetreibern ist auch daran gelegen, daß Anwohner nicht über Gebühr gestört werden, wir meinen, die Annahme des Antrages durch den Gemeinderat könnte dazu beitragen. Wie ist Ihre Meinung dazu?
Dieter Stendel, Destille
siehe auch:
> Stadt Heidelberg: Beschlussvorlage, Beschlusslauf, Richtlinien Änderungen, Ergänzungen
> Bürgermeister Erichson: Erfahrungsbericht zur Sperrzeitverkürzung für Außenbewirtschaftungen (11.11.08)
"Das Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie hat selbst eine fachtechnische
Stellungnahme zu den Schallemissionen (...) in Auftrag gegeben, um die Erfolgsaussichten für Sperrzeitverkürzungen von Außenbewirtschaftungen auszuloten. Nach dieser fachtechnischen Stellungnahme wurden die nächtlich zulässigen Lärmrichtwerte durch den Betriebslärm der Außenbewirtschaftung unzumutbar überschritten.
Es dürfte deshalb nur in seltenen Fällen möglich sein, dass Außenbewirtschaftungen auf öffentlicher Fläche die nächtlichen Lärmrichtwerte einhalten können. (...)"
AHGZ: Die Heidelberger Altstadt darf kein Ort fürs nächtliche Amüsement werden (04.01.03)
Allgemeine Hotel- und Gasstättenzeitschrift, 04.01.03
Die Heidelberger Altstadt darf kein Ort fürs nächtliche Amüsement werden:
Selbst aparte Nachteulen müssen ihr spätes Pils in der Peripherie genießen.
Alt-Heidelberger sollen ruhig schlafen
Im Dezember vergangenen Jahres hat das Land die Sperrzeiten für Gaststätten gelockert. Doch ausgerechnet in der Touristikhochburg Heidelberg will die Stadtverwaltung davon nichts wissen.
(...) Sie wollen die neue Sperrzeitregelung, nach der die Kneipen unter der Woche bis zwei und am Wochenende bis drei Uhr offen bleiben dürfen, nicht umsetzen zumindest nicht in der Altstadt. (...) Im ganzen Stadtgebiet dürfen die Leute bis um zwei oder drei Uhr sitzen bleiben, nur in der Altstadt gehen die Lichter schon vorher aus. Die Regelung gilt, dank eines Einspruchs der CDU, vorerst bis März. Nach einer Anhörung des Bezirksbeirats will der Rat Mitte Februar endgültig entscheiden.
(...) Doch die Zielrichtung der Verwaltung ist klar. „Wir möchten das als Dauerregelung“, erklärt der Leiter des Amts für öffentliche Ordnung, Heiner Bernhard (...) man könne den Bewohnern der Altstadt längere Öffnungszeiten nicht zumuten. „Sie würden ein einigermaßen ungestörtes Wohnen dort nahezu unmöglich machen“, (...).
Sie (Anm.: OB Weber) verstehe zwar die Wirte, doch angesichts der Ballung der Gaststätten in der Altstadt gingen dort die Bedürfnisse der schlafbedürftigen Nachbarn vor. „So fällt Heidelberg hinter Trochtelfingen zurück“, sagt der Geschäftsführer des Hotel- und Gaststättenverbandes, Bernd Fellmer (...). „Da lacht das ganze Ländle.“
Michel Markert, Wirt der Reichskrone, meint: „Das ist doch so, als würde man sagen: In ganz Nordrhein-Westfalen darf bis drei Uhr offen bleiben, nur Düsseldorf schließt um eins. Oder ganz München lockert die Sperrzeit, nur Schwabing macht zwei Stunden vorher dicht. (...)“
Den Wirten ist allerdings nicht zum Lachen. Die Umsatzeinbußen seien bereits jetzt klar erkennbar, klagen sie. Die Gäste zögern einfach ein Stück weiter, (...). Viele Lokalbetreiber fürchten, dass sich die Kneipenszene in nächster Zeit Richtung Bergheim, Weststadt und Bahnhof verlagern wird. Oder noch schlimmer: dass viele Gäste ganz wegbleiben (...).
„Wenn wir langfristig weitermachen wollen, kommen wir um eine Lockerung gar nicht herum“, meint deshalb Jürgen Merz, Chef der Kulturbrauerei (...). Sie veranstalten hier Firmenessen, Kongressabende und Familienfeiern. „Das ist kein Publikum, das die Ruhe stört“, sagt Merz. „Aber die wollen auch nicht immer um ein Uhr gehen.“
Wie seine Kollegen appelliert er deshalb an die Stadt, es doch einmal zu probieren mit der neuen Verordnung, um zu sehen, ob es überhaupt Probleme gibt. (...). „Wir planen ein Kongresszentrum, wir wollen eine internationale Stadt sein, da können wir doch die Gastronomie nicht so abblocken.“ „Ungastlich“ sei die Stadtverwaltung, schimpft sein Kollege Dieter Stendel von der Destille. „Sie spielt die Wirte und Bewohner gegeneinander aus, dabei ist das Verhältnis traditionell gut.“
Diesen Vorwurf will die Stadt nicht auf sich sitzen lassen. (...). „Wir haben in der Altstadt die größten Probleme“, sagt der Chef des Ordnungsamtes. „Derzeit haben wir die Sache in der Balance. Doch wenn sie verrutscht, gibt es wieder Ärger(...).“
Dem hält die IHK entgegen, (...) Als weltoffene Stadt solle Heidelberg den Leuten nicht vorschreiben, wie lange Gaststätten offen sein dürfen. Die Sperrzeit sei ein bürokratisches Relikt. Der Verein Alt-Heidelberg will sich (...) mit Empfehlungen lieber zurückhalten. „Das Thema ist heikel“, sagt der Vorsitzende. „Wir möchten nicht die Hälfte unserer Klientel vor den Kopf stoßen.“
> via ahgz.de, Johanna Eberhard, 2003/1
