Posts mit dem Label Aussenbewirtung werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
RNZ: Die Belastung hat sich drastisch erhöht (25.07.14)
Stadt lässt die Anwohner im Stich
Gastronomie hat sich vervielfacht
RNZ. Der Streit um den Garten des Altstadtlokals "Herrenmühle" hält an. Nachbar Franz Dänekamp, der durch die Außenbewirtschaftung nach 22 Uhr sein Recht auf Ruhe gestört sieht, hatte Anfang Juli vorerst den Kürzeren gezogen, als Oberbürgermeister Eckart Würzner entscheid, dass Herrenmühle-Pächter Daniel Dumbeck - bis zu einer rechtlichen Klärung - den Restaurantgarten bis 23 Uhr öffnen darf.Jetzt meldet sich die Bürgerinitiative "Leben in der Altstadt" (Linda) in einer Stellungnahme zu Wort. Man sei der Auffassung, "dass die Stadt Heidelberg und ihre Bürgermeister für die Einhaltung der geltenden gesetzlichen Regelungen zum Lärmschutz Sorge tragen und ihre Entscheidungen danach ausrichten müssen". Der Schutz der Anwohner vor Lärm entsprechend der gesetzlichen Vorgaben müsse Vorrang haben vor ökonomischen Interessen der Gastronomie. Und weiter heißt es: "Allerdings erachten die Stadtspitze und Teile der Medien die geltenden Lärmschutzvorgaben als zu streng. Sie befürchten, dass dadurch die Heidelberger Kneipen- und Gasthauskultur Schaden nehmen könnte. Die Zahl der gastronomischen Betriebe hat sich in der Altstadt von 80 auf über 200 erhöht, die außenbewirtschaftete Fläche explodiert seit 2009; Gaststätten sind bis 3 Uhr am Wochenende, Diskotheken bis 5 Uhr morgens geöffnet."
Dadurch habe sich die Belastung der Altstadtbewohner drastisch erhöht, was in der Öffentlichkeit kaum zur Kenntnis genommen werde. "Von der Stadtverwaltung fühlen sich viele Altstadtbewohner in ihren Belangen im Stich gelassen. Dies führt dazu, dass betroffene Bürger - und das sind deutlich mehr als die in der Presse genannten - den Rechtsweg beschreiten und sich auf die vom Gesetzgeber erlassenen Lärmschutzregeln berufen." Linda beklagt sich, dass sich der "für seine Rechte einsetzende Bürger als Querulant, Spießer, oder Privatkrieger an den Pranger gestellt" werde. "Die Stadtspitze ist der Meinung, dass gastronomische Interessen höher zu bewerten sind als der gesetzliche Lärmschutz."
Die Stellungnahme endet mit einem Versprechen: "Linda wird sich weiter für die Belange der Bewohner der Altstadt einsetzen und auch eine anwohnerfreundliche Gastronomie unterstützen."
RNZ Online, 25.07.2014
RNZ: Wirte erleiden Schiffbruch (22.09.11)
In einer lauen Sommernacht war es stets das gleiche Bild: Hunderte Nachtschwärmer stehen vor den Kneipen in der Unteren Straße und trinken genüsslich ihr Bier. Auch weit nach Mitternacht standen die Menschen noch gut gelaunt zusammen. Doch seit gut einem Jahr, nach Protesten der Bürgerinitiative "Leben in der Altstadt" (LindA), werden solche Partys von der Stadt nicht mehr toleriert. Wenn nach 23 Uhr Menschen mit Getränken vor einer Kneipe stehen, wird das vom Kommunalen Ordnungsdienst als Verstoß gegen die Richtlinien zur Außenbewirtschaftung dokumentiert. Hans-Dieter Stendel von der Destille und Michael Markert von der Sonderbar hatten gegen diese Praxis vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe geklagt - und nun verloren.
Eine Zuordnung, welcher Gast zu welcher Kneipe gehöre, sei nachts in der Unteren Straße überhaupt nicht möglich, argumentierten die Kneipiers in ihrer Klageschrift. Sie behaupteten gar, dass mehr als 90 Prozent der Nachtschwärmer ihre Getränke gar nicht in den Gaststätten bestellen, sondern selbst mitbringen würden. Ohnehin sei für den Straßenverkauf von Getränken keine Sondernutzungserlaubnis erforderlich.
Die Richter vom Verwaltungsgericht sahen das anders und wiesen die Klage ab. Die Bewirtung auf der Straße sei sehr wohl eine Sondernutzung von öffentlichen Plätzen. An warmen Sommerabenden sei in früheren Jahren weder für Fußgänger noch für Rettungsfahrzeuge ein Durchkommen in der Unteren Straße möglich gewesen. Die Sicherheit des Verkehrs sei beeinträchtigt gewesen. Zudem habe der Kommunale Ordnungsdienst bei seinen Kontrollen eindeutig dokumentiert, welche Gaststätte gegen die Regeln zur Außenbewirtschaftung verstoßen habe, von einer Ungleichbehandlung könne daher keine Rede sein.
Bürgermeister Wolfgang Erichson begrüßte das Karlsruher Urteil: "Der Kurs der Stadt wurde eindrucksvoll bestätigt." Die Heidelberger Altstadt dürfe nicht jenen überlassen werden, die rücksichtslos feiern und lärmen. Die Rechte der Anwohner, die in ihren Wohnungen leben und schlafen wollen, müssten genauso berücksichtigt werden, wie das Recht der Gastwirte, ihr Gewerbe auszuüben, oder das Recht der Menschen, im öffentlichen Raum zu feiern, sich zu unterhalten oder einfach nur zu essen und zu trinken.
Während Hans-Dieter Stendel das weitere Vorgehen mit seinen Anwälten noch ausführlich beraten möchte, ist für Michael Markert von der Sonderbar schon so gut wie sicher, dass er vor den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg ziehen wird. Markert: "Ich gehe auf jeden Fall in Berufung, es sei denn, mein Anwalt meint, das ist völlig aussichtslos." Schon während der Verhandlung habe er gemerkt, dass sich das Verwaltungsgericht "sehr staatskonform" verhalte und die Klage in dieser Instanz wenig Aussicht auf Erfolg hat.
Probleme habe er in diesem "bescheidenen Sommer" keine gehabt, berichtet Stendel. Die Lage in der Unteren Straße habe sich in letzter Zeit etwas entspannt, auch der Ordnungsdienst sei "etwas friedlicher" geworden. Trotzdem ärgert sich Stendel, dass er nun wegen eines Verstoßes gegen die städtische Verfügung 250 Euro Strafe bezahlen muss, zumal es mit jedem weiteren Male immer teurer werde. Stendel: "Ich kann doch nicht jeden Gast, der nach 23 Uhr nur kurz auf der Unteren Straße telefonieren will und sein Glas mitnimmt, aufhalten."
RNZ-Online, Holger Buchwald, 22.09.11
Urteil Verwaltungsgericht Karlsruhe (21.09.11)
Heidelberg: Beschränkung der Außengastronomie in der Altstadt rechtmäßig
Pressemitteilung VG Karlsruhe vom 21.09.2011
Zwei Gastwirte, die in der Unteren Straße in Heidelberg Gaststätten mit - durch Sondernutzungserlaubnis gestatteter - Außenbewirtschaftung betreiben, wandten sich gegen Verfügungen der Stadt Heidelberg, mit denen ihnen untersagt wird, über die von der erlaubten Außenbewirtschaftung umfassten Flächen und Zeiten hinaus eine Außenbewirtschaftung in der Form durchzuführen, dass sie dort Gäste bewirteten oder es zuließen, dass Gäste dort die in ihren Gaststätten erworbenen Getränke konsumierten. Die Kläger machten geltend, für einen Straßenverkauf von Getränken sei eine Sondernutzungserlaubnis nicht erforderlich.
Im Übrigen hätten durchschnittlich mehr als 90 % der Personen die alkoholischen Getränke nicht zuvor in Gaststätten erworben, sondern mitgebracht. Die Stadt müsse nachweisen, dass die Kläger bewusst duldeten oder sogar förderten, dass eine Außenbewirtung auf der Unteren Straße erfolge. Tatsächlich handele es sich nur um Ausnahmefälle, für die die Kläger nicht verantwortlich gemacht werden könnten. Zudem sei die Stadt gegen andere Gaststätten nicht eingeschritten.
Dem ist die 4. Kammer nicht gefolgt. Zur Begründung hat sie in ihren Urteilen ausgeführt: Die Bewirtung auf der Straße sei eine Sondernutzung. An warmen Sommerabenden sei auf der Unteren Straße weder für Fußgänger noch für Rettungsfahrzeuge ein Durchkommen möglich gewesen, daher sei die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtigt gewesen. Nach den dokumentierten Feststellungen des Kommunalen Ordnungsdienstes stehe eindeutig fest, dass die Kläger in ihren Gaststätten Getränke an Gäste abgegeben hätten, die diese mit Wissen und Wollen der Kläger außerhalb der genehmigten Zeiten und Flächen konsumiert hätten.
Zwar habe die Stadt früher eine Außenbewirtschaftung über die bestehenden Sondernutzungserlaubnisse hinaus geduldet, solange keine Beschwerden der Anwohner vorgelegen hätten. Wegen der zunehmenden massiven Beschwerden der Anwohner im September und Oktober 2009 habe die Stadt im Rahmen ihres bestehenden Ermessens ihre Verwaltungspraxis jedoch rechtmäßigerweise ändern dürfen. Die Kläger seien, nachdem bei ihnen Außenbewirtschaftung festgestellt worden sei, schriftlich angehört und auf die Möglichkeit einer Untersagungsverfügung hingewiesen worden.
Da es in der Folgezeit wieder zu Außenbewirtschaftung durch die Gaststätten der Kläger gekommen sei, habe die Stadt die angekündigten Untersagungsverfügungen erlassen dürfen. Sie habe die Gaststätten der Kläger nicht willkürlich "herausgepickt", sondern sei gleichmäßig gegen all jene Gaststätten vorgegangen, die eine unerlaubte Außenbewirtschaftung durchgeführt hätten.
Die Urteile vom 20. September 2011 (4 K 2211/10, 4 K 2737/10) sind nicht rechtskräftig. Die Kläger können innerhalb eines Monats die Zulassung der Berufung zum Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim beantragen.
> via Verwaltungsgericht Karlsruhe
RNZ: Altstadt-Streit der Generationen (03.07.10)
Lärm & Randale: Jung gegen Alt?
Der Streit um die Altstadtproblematik
("Lärm, Dreck und Randale") trägt immer mehr Züge eines Generationenkonfliktes. Fast alle Jugendorganisationen der Parteien sind der Feierfreunde-Initiative "Heiko" beigetreten. Nun schloss sich auch der Jugendgemeinderat den Forderungen an, "die Altstadtbesucher nicht zu stark einzuschränken oder gar zu vertreiben", wie Jugendgemeinderat Jonas Kloos sagte. Er schlug vor, dass es einen Toilettenwagen auf dem Marktplatz geben solle, dass Streetworker eingesetzt werden und dass es eine Art "gleitende Sperrzeit" geben könnte, damit nicht alle zur selben Zeit aus den Kneipen herausfielen. Sein Vorschlag, dass mehr Moonliner über den Uniplatz fahren, damit die Feiernden nicht durch die ganze Hauptstraße ziehen müssen, ist mittlerweile sogar umgesetzt zumindest für die Moonliner 2 und 5.
OB Eckart Würzner bat den Jugendgemeinderat, "nicht übers Ziel hinauszuschießen, denn die Belastungsgrenze für die Anwohner ist teilweise weit überschritten".
Im "großen" Gemeinderat gab es dieselbe Debatte: Anwohner contra Feiernden-Interessen. Karin Werner-Jensen (SPD) erkannte als Konsens das "Vollzugsdefizit" seitens der Stadt und der Polizei. Pascal Baumgärtner (generation.hd) empfahl, "auch den jungen Leuten Gehör zu schenken" und nicht nur Anwohnern. Er verwies auf die Schweigeminute von "Heiko" vom letzten Samstag: Dabei sei man auch mit Feiernden ins Gespräch gekommen.
Immer wieder ging es um das Reizthema des 58-Punkte-Kataloges, den der Runde Tisch im März erarbeitet hat. Nur: Eigentlich hat da der Gemeinderat wenig mitzuentscheiden, denn die meisten Punkte fallen in die normale Verwaltungstätigkeit. Der Rat kann nur die Sperrzeiten ändern, die Nutzung der Plätze und die Außenbewirtschaftung stärker reglementieren oder im Haushalt mehr Stellen für den Ordnungsdienst bewilligen.
Die Stadtverwaltung informierte, dass 26 der 58 Punkte umgesetzt werden: In erster Linie geht es um eine strengere Kontrolle der Sperrzeiten und des Kneipenlärms sowie ein schnelles Einschreiten gegen Ruhestörer und Wildpinkler.
Nicht umsetzbar ist das Alkoholverbot in Bussen: Die RNV sieht sich nicht in der Lage, das durch ihre Fahrer kontrollieren zu können. Konkret beschloss der Gemeinderat, sich in anderen Städten umzuhören, wie sich die Sperrzeitverkürzung ausgewirkt hat. Außerdem soll geprüft werden, ob versenkbare Toiletten installiert werden können; und schließlich soll ein Gesamtveranstaltungskonzept ausgearbeitet werden.
RNZ, Micha Hörnle, 3./4.07.2010
siehe auch:
Tonprotokoll der Gemeinderatssitzung
> via www.die-stadtredaktion.de
RNZ: Ein Wirt aus der Grauzone (20.05.2010)
(Anmerkung: Herr Rohr ist - 1. Betreiber des Reichsapfel, Untere Straße 35; 2. Stellvertretender DEHOGA-Schatzmeister Rhein-Neckar; 3. Bezirksbeirat Altstadt, CDU)
RNZ: Nach 23 Uhr mit dem Bier vor die Kneipe? (23.02.10)
Das soll jetzt verboten sein
Gerade führt ein Wirt eine Art Musterprozess gegen die Stadt -
Stadt will bei ihrem harten Durchgreifen in der Altstadt bleiben
Die Stadt will das nächtliche Trinken vor den Kneipen verbieten. Wenn der Wirt einen Gast nach dem Ende der Außenbewirtschaftung werktags nach 23 Uhr, wochenends nach 24 Uhr mit einem Getränk auf die Straße gehen lässt, dann ist das für die Stadt eine ungenehmigte Außenbewirtschaftung (auch wenn Tische und Stühle längst weggeräumt sind). Deswegen belangte sie einen Wirt, der nicht verhinderte, dass seine Gäste nachts ihr Bierchen nach draußen nahmen. Dafür muss er, so berichtete Bürgermeister Wolfgang Erichson, 200 bis 1000 Euro zahlen. Gegen diese einstweilige Anordnung klagt nun der Wirt vor dem Verwaltungsgerichtshof Mannheim; seine Kollegen sehen diese Klage als Musterklage, denn es hat schon weitreichende Folgen, wenn die Gäste in einer lauschigen Sommernacht nicht mehr mit einem Getränk auf die Straße dürfen.
Übrigens: Es macht keinen Unterschied, ob der Gast Selters oder Wodka trinkt. Es geht darum, dass er eigentlich kein Getränk nach dem Ende der Außenbewirtschaftung draußen trinken darf. Das gilt natürlich auch für alle, die zum Rauchen nach draußen gehen Erichson: "Man kann auch ohne Getränk rauchen."
Damit deutet sich eine deutliche Kehrtwende im Umgang der Stadtverwaltung mit den Wirten und ihren Gästen an. Nicht nur, dass sich Heidelberg den längeren, eigentlich landesweit geltenden Kneipenöffnungszeiten widersetzte; selbst in der Fastnachtszeit genehmigte man keine langen Nächte in den Bars, die grundsätzlich erlaubt seien, berichtete OB Eckart Würzner. Und seitdem das Thema "Lärm, Dreck und Randale" zu einem stadtbeherrschenden wurde, habe der Kommunale Ordnungsdienst hart durchgegriffen: 26 Verfahren laufen gerade gegen Kneipenwirte hauptsächlich wegen Verstößen gegen die Außenbewirtschaftung und wegen Verstößen gegen die Sperrzeit. Aber auch 159 Altstadtbesucher wurden seit dem 1. Oktober wegen Ordnungswidrigkeiten belangt - meistens wegen Wildpinkelns. "Von diesen Personen stammen 95 Prozent nicht aus Heidelberg", erklärte Erichson. Die Geschnappten müssten dann direkt vor Ort die 30 Euro Strafe bezahlen.
Würzner und Erichson hoffen auch auf Regelungen des Landes, um die Lage in der Altstadt zu beruhigen. Das Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen könnte Landesinnenminister Heribert Rech, dem Würzner deswegen geschrieben hat, langsam auf den Weg bringen. Doch eine Regelung gilt schon in sechs Tagen: Denn dann dürfen zwischen 22 und 5 Uhr keine alkoholischen Getränke mehr verkauft werden - weder im Supermarkt noch an Tankstellen oder an den beiden Altstadt-Kiosken, die dann wohl endgültig schließen werden. Erichson kündigte an, dass man das Verkaufsverbot streng überwachen werde, bei Verstößen droht ein Bußgeld.
Die Stadt hat sich aber auch noch etwas anderes einfallen lassen, um bei den Wirten die Daumenschrauben anzuziehen: Bei jedem Pächterwechsel muss der neue Wirt eine Lärmprognose auf eigene Kosten vorlegen, die dann über die Konzessionserteilung entscheidet. Die Stadt will auch darauf hinarbeiten, dass Qualitätsgastronomie, also zum Beispiel ein Speiselokal, in leere Kneipen (wie beispielsweise momentan die "Pepperbar") zieht.
Erichson will auch an die Führerscheine der jungen Trinker. Denn wer in der Altstadt öfter damit auffällt, dass er betrunken grölt oder randaliert, der habe wohl ein Alkoholproblem und sei charakterlich nicht geeignet, Auto zu fahren. Diese Nichteignung will man dann der Führerscheinstelle mitteilen. In Karlsruhe, Heilbronn und Stuttgart habe man damit schon gute Erfahrungen gemacht.
RNZ, Micha Hörnle, 23.02.10
Bürger für Heidelberg: Brief an Dr. Pöltl (28.05.05)
Bürger für Heidelberg: Brief an Dr. Pöltl (28.05.05)
An den Leiter des Amtes für öffentliche Ordnung
der Stadt Heidelberg
Herrn Dr. René Pöltl
Bergheimer Straße 69
D-69115 Heidelberg
Heidelberg, den 30.05.2005
Besorgnis erregende Entwicklungen an Brennpunkten in der Altstadt
Sehr geehrter Herr Dr. Pöltl,
Von mehreren Anwohnern der Unteren Straße wurden wir darauf hingewiesen, dass die Gaststätte Reichsapfel mit einem großen Schild ‚Coctails to go’ wirbt. Es handelt sich dabei offensichtlich um einen Straßenverkauf von hochprozentigem, offenem Alkohol, also um eine verdeckter Außenbewirtschaftung, die zu zusätzlichen Ruhestörungen in diesem ohnehin schon schwer belasteten Bereich beiträgt.
Wir bitten Sie zu prüfen, ob ein Außer-Haus-Verkauf von Alkohol, wie im oben genannten Fall, gaststättenrechtlich überhaupt legal ist.
Es mag sich dabei, von außen gesehen, vielleicht nur um eine Kleinigkeit handeln. Aus unserer Sicht ist es aber ein weiteres Mosaiksteinchen zum Bild der Unteren Straße als durchgehender Thekenmeile, mit allen negativen Auswirkungen auf das gesamte Umfeld. Es ist außerdem eine elegante Art, die Verantwortung für die Folgen des Alkoholkonsums auf die Straße zu verlagern, wo die Verantwortung der Wirte begrenzt ist und die Verantwortung der öffentlichen Hand beginnt, die sie aber höchst unzureichend wahrnimmt.
In diesem Zusammenhang möchten wir noch einen weiteren Punkt ansprechen: Eine Mitarbeiterin Ihres Amtes erklärte einem Beschwerdeführer, auch der Verein BÜRGER für HEIDELBERG habe nichts dagegen, wenn Leute bis 3.30 Uhr nachts auf der Straße stehen und dort Alkohol konsumieren. Wenn eine derartige Aussage gemacht wurde – und wir haben keinen Anlass dies zu bezweifeln – verwahren wir uns hiermit in aller Form gegen die Verdrehung von mühsam erreichten Arbeitsergebnissen und die damit verbundene Beschädigung der Glaubwürdigkeit der BÜRGER FÜR HEIDELBERG als fairer Anwalt der Bewohnerinteressen.
Nach unserer Auffassung besteht ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen den oben geschilderten Zuständen und den wieder zunehmenden nächtlichen Ruhestörungen inklusive Randale und Vandalismus. Wir wehren uns dagegen, dass die wenig effektive Umsetzung freiwilliger Vereinbarungen und ordnungsrechtlicher Maßnahmen (sofern sie denn ergriffen werden), gepaart mit der Unfähigkeit, einen wirkungsvollen Ordnungsdienst (Kombination aus Polizei und kommunalem Ordnungsdienst – siehe Mannheim) zu organisieren, mit dem Hinweis kaschiert wird, dass die BÜRGER FÜR HEIDELBERG ja mit den bestehenden Zuständen einverstanden seien.
Im Übrigen möchten wir darauf hinweisen, dass wir an der Abfassung des höchst euphorischen Abschlussberichtes des Runden Tisches nicht beteiligt worden waren, obwohl wir länger als 3 Jahre kontinuierlich, intensiv und kreativ mitgearbeitet hatten. Es hätte einer demokratischen Selbstverständlichkeit entsprochen, die gemeinsamen Arbeitsergebnisse in Abstimmung miteinander zu formulieren. Wir sind weder inhaltlich noch formal mit vielen der dort als Ergebnis präsentierten Aussagen einverstanden. Darüber hinaus sind wir überzeugt, dass die Beendigung des „Runden Tisches“ ein grundlegender Fehler war.
Freundliche Grüße
BÜRGER FÜR
HEIDELBERG
Tine Lehmann
Mitglied des Vorstands
Albertus L. Bujard
Mitglied des Vorstands
Kopie dieses Schreibens an Bürgermeister Dr. Würzner
Stadtpolitik Heidelberg:
Kommentar Runder Tisch "Pro Altstadt"
Rad braucht nicht neu erfunden werden (18.11.09)
Probleme der Altstadt:
Rad braucht nicht neu erfunden werden
Vorstellungen zu Lösungsansätzen für die Probleme in der Altstadt gibt es zahlreiche. Dieses Rad muss aber am neuen „Runden Tisch“ nicht neu erfunden werden. Es würde ein Blick auf die Ergebnisse des ersten Runden Tisches „Lärm in der Altstadt“ von 2003 genügen, bestehend aus einer freiwilligen Verpflichtung der Wirte, in und vor ihren Gaststätten für Ruhe zu sorgen, die Gewährleistung der Einhaltung von Gesetzen und Verordnungen durch das Amt für Öffentliche Ordnung und die Polizei.
Die Bewohner der Altstadt sind jedoch weiterhin geplagt von Lärm, Schmutz und Randale. Daran hat sich nichts geändert, im Gegenteil – es ist noch schlimmer geworden. Zur Verbesserung der Situation hat auch nicht beigetragen, dass der Gemeinderat für das laufende Jahr eine (probeweise) Verlängerung der Außenbewirtschaftung um eine Stunde beschlossen hatte. Kopfschütteln erntete daher auch der Hinweis einer Vertreterin des DEHOGA, die Verkürzung der Sperrzeit auf eine Stunde könne mehr Ruhe für die Anwohner bringen. [...weiterlesen, pdf via stadtpolitik-heidelberg.de]
stadtpolitik-heidelberg.de, Regina Erbel-Zappe, 18.11.09
siehe auch:
> Vereinbarung zur Verminderung von Gaststättenlärm (08.07.03)
Heidelberg: Entwicklung der Gastronomie in der Altstadt (19.11.09)
Entwicklung der Gaststätten in Heidelberg
Heidelberg Gesamt-Stadt 2009:
ca. 650 Gaststätten
davon in der Altstadt ca. 200 Gaststätten
Entwicklung in der östlichen Altstadt:
1987: 87 Betriebe
1998: 107 Betriebe
2006: 120 Betriebe
(Steigerungsrate 46 %)
Entwicklung der Außenbewirtschaftung in der Altstadt
Steigerungsrate seit 2004: Tische ca. 27%, Stühle ca. 15%
Entwicklung der Events in der Altstadt
Quelle: Stadt Heidelberg, Bürgeramt, Nov. 2009
siehe auch:
> "Wieviel Gastronomie verträgt die Altstadt?", Stadtblatt (23.07.08)
"Bei der Altstadtsanierung seit den siebziger Jahren gab es ein klares Ziel: In der Altstadt soll auch gewohnt werden.
Um herauszufinden, wie die vielfältigen Nutzungen mit dem Wohnen zusammenpassen, hat das Stadtplanungsamt die Gruppe Architektur & Stadtplanung (GRAS) aus Dresden/Darmstadt beauftragt.(...)
(...) „Ein weitere ungehinderte Ausbreitung der Gastronomie würde zu Risiken für den Wohnstandort führen“, so das Fazit von Hermann Sträb."
RNZ: Runder Tisch 'Pro Altstadt' (12.11.09)
Immerhin: Man redet miteinander
Dass in der Altstadt Bewohner, Stadt, Polizei und Wirte zueinander finden, das wird noch einige Zeit dauern. Auch beim ersten "Runden Tisch" am Dienstag abend im Rathaus hatten es vor allem Anwohner und Wirte schwer mit der Annäherung, (...).
Am Anfang der dreieinhalbstündigen Gespräche standen Verfahrensfragen, die zeigen, wie tief Frust und Misstrauen der Anwohner sitzen. Vertreter der Bürgerinitiativen beklagten, sie seien über Ablauf und Tagesordnung dieser ersten Runde Tisch Sitzung (...) nicht informiert worden. (...) "Wir wollen wissen, welche Maßnahmen die Stadt Heidelberg ergriffen hat, und was sie plant", meinte Jochen Goetze von "Biest", der Vereinigung gegen die Stadthallenerweiterung. Und so stand das Ganze schon 20 Minuten nach Beginn der Sitzung vor dem Abbruch, denn die Moderatoren hatten ein anderes Konzept im Sinn (...).
Nach einer Sitzungsunterbrechung verständigten sich die Altstadt-Initiativen darauf, trotz der Missverständnisse weiter am Runden Tisch zu bleiben. Oberbürgermeister Eckart Würzner zeigte sich flexibel, was die Tagesordnung angeht (...).
(...) Bernd Köster vom Bürgeramt (...): Die Anzahl der Lokale in der östlichen Altstadt wuchs von 1987 bis 2006 deutlich von 87 auf 120 Betriebe (plus 46 Prozent). Besonders stark nahm in den letzten fünf Jahren auch die Außenbewirtschaftung zu, ohne die die Wirte nach eigener Aussage kaum überleben könnten: 2004 gab es 91 Genehmigungen (650 Tische und 2625 Stühle), 2009 schon 98 (830 Tische, plus 28 Prozent, und 3028 Stühle, plus 15 Prozent). Gleichzeitig gab es auch mehr "Events" auf den größeren Plätzen der Altstadt 65 im Jahr 2004 und 95 im Jahr 2009. Die meisten Veranstaltungen fanden auf dem Uniplatz statt (2004: 36, 2009: 45), doch Kornmarkt (2004: 11, 2009: 24) und Karlsplatz (2004: 3, 2009: 12) holen auf.
Ein (...) unsanftes Erwachen gab es auch, als Würzner und Köster über die Möglichkeiten informierten, die Lokale zu überwachen (...): Die Stadt kann nur im äußersten Notfall zum Konzessionsentzug greifen, wenn eine Kneipe gegen die Außenbewirtschaftungszeiten (normalerweise bis 23 Uhr) oder gegen die Sperrzeit (bis 2 Uhr werktags, wochenends bis 3 Uhr) verstößt.
Offenbar schaffte es die Stadt bisher kaum, rechtliche Schritte einzuleiten, (...). Bisher gab es beim Ordnungsamt nur zwölf Anhörungsverfahren. Und wenn es mal zu Strafen kommt, dann sind sie eher gering meist um die 100 Euro (...).
Besonders schwer ist es, Ruhestörer zu bestrafen. Denn nach der Rechtslage muss es zwei Nachbarn als Zeugen geben, die sich unabhängig voneinander gestört fühlen: "Eigentlich müssten unsere Polizisten dann die Anwohner wach klingeln und fragen", beschrieb Bernd Fuchs, Leiter der Polizeidirektion, die Misere. Und wenn es dann mal ein Verfahren gebe, werde es oft genug eingestellt.
Auch gegen die "Rucksacksäufer" kann die Polizei kaum wirkungsvoll vorgehen, denn (...) Alkohol in der Tasche (...) ist keine Straftat. (...). die Initiativen wollten sich mit diesen niederschmetternden Fakten nicht abfinden (...): Es soll einen "Kümmerer" bei nächtlichen Ruhestörungen geben, die Stadt soll stärker Druck auf das Land machen (vor allem beim Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen), es könnte mehr öffentliche Toiletten geben, die RNV könnte mit ihren Nachtbussen den Uniplatz anfahren, und die Stadt sollte für effektivere Bußgeldverfahren sorgen und die Lokale strenger kontrollieren.
(...) Egal, welche Interessen die Initiativen vertreten, alle wollen, dass der Lärm erträglicher wird. (...) Und OB Würzner fand: (...) "dass es klar ist, dass die jetzige Situation nicht mehr toleriert werden kann."
Ernüchterung gibt es dennoch: Ob wohl "Lärm, Dreck und Randale" seit Monaten die Berichterstattung dominieren, die Stadt die Probleme wahrgenommen hat und die Wirte Transparente gespannt haben leiser wurde es in der Altstadt nicht.
RNZ, Micha Hörnle, 12.11.09
RNZ: Unter uns (08.08.09)
Unter uns...
Natürlich kommt jetzt das Argument: Wer in der Altstadt wohnt, der darf sich nicht beschweren, der weiß, dass es laut ist. Ist ja auch gar nicht so falsch. Klar, müssen die Altstädter mehr Krach und mehr Dreck ertragen können als die Bewohner anderer Stadtteile.
Aber auch für die Kernstädter gibt es irgendwann eine Grenze, die nicht überschritten werden darf.
Kneipen gab es schon immer in der Unteren Straße. Aber im Lauf der Zeit hat sich einiges geändert.
Zweitens nimmt der Lärmpegel immer mehr zu, dafür das Benehmen umso rapider ab.
Und drittens: Früher gab es keine Außenbewirtschaftung. Jetzt will niemand, dass die Gaststätten wieder ihre Tische und Stühle einräumen, aber irgendetwas muss passieren, sollen die Untere Straße und auch die benachbarten Gassen bewohnbar bleiben.
Im Moment jedenfalls setzt die Altstadtflucht ein. Keiner hat mehr Lust auf Krach, Dreck und Schlaflosigkeit.Wer es sich leisten kann, der zieht weg. Zurück bleiben diejenigen, die hier seit Jahrzehnten wohnen, ihre Häuschen oder ihre Wohnung besitzen und eigentlich das urbane Leben lieben.
Sie können nur auf die Stadt hoffen und darauf, dass es bald einen Plan gibt,
RNZ, 08.08.09, Ingrid Thoms-Hoffmann
RNZ: Heidelberg Altstadt, Wer kriegt die Fensterbanksäufer in den Griff? (27.08.09)
Sie will wissen, ob die Rechte der arbeitenden und Steuer zahlenden Bewohner der Altstadt Vorrang haben vor denen der Gastwirte und der Ruhestörer. Wer bei Stadt oder Polizei für die Einhaltung der nächtlichen Ruhezeiten zuständig ist. Welche Konsequenzen Gastwirte zu erwarten haben, wenn sich vor ihren Kneipen nach 23 Uhr noch Gäste lautstark unterhalten. Und wie viele Gastwirte bisher überhaupt zur Zahlung von Bußgeldern verdonnert wurden.
400 Stühle um Mitternacht
Bis vor wenigen Jahren habe man zufrieden in der Altstadt gelebt, unterstreichen die Betroffenen in ihrem Brief. Doch die Gesamt-Situation habe sich dramatisch verändert. Immer mehr Gaststätten wurden zugelassen, die nächtliche Außenbewirtschaftung und die Zahl der Stühle selbst in bislang reine Wohnstraßen wie die Semmelsgasse hinein erweitert. "Wissen Sie, welchen Lärm es macht, wenn vom Marktplatz um Mitternacht 400 Stühle weggeräumt werden?", fragen die Anwohner.
Dr. Junmin Fang Hoffmann aus der Fischergasse beklagt den Radau der alkoholisierten Kneipenbesucher. Man könne nachts die Fenster nicht mehr öffnen. Sie berichtet von Sachbeschädigungen und vollgepinkelten Eingängen. Auch sonst sind die auswärtigen Besucher der Altstadt nicht pingelig; sie parken ihre Autos vor den privaten Ausfahrten, so dass Ärzte ihre Bereitschaftsdienste nur mit Hilfe der Polizei antreten können. "Wir haben schon angefangen, nach einer an deren Wohnung zu suchen."
"Freitags und samstags geht's hier hoch her", sagt H. P. Fried in der Pfaffengasse und beschreibt auch schon mal ganz drastisch, was es nachts zu sehen, zuhören und zu riechen gibt. Und was die Bewohner morgens alles so vor ihren Türen vorfinden. Manche Altstädter sind täglich dabei, menschliche Hinterlassenschaften zubeseitigen. In der Bussemergasse ärgern sich die Bewohner über ein besonderes Graffito: Jemand hat sich er frecht,ein WC Zeichen mit Pfeil nach unten an die Häuserwand in der Unteren Straße zu malen.
Vier Familienseien schon ausgezogen, heißt es. Andere hoffen bloß inständig auf Besserung. "Ein schöneres Haus finden wir nirgends. Ich liebe das Flair der Altstadt", schwärmt eine Frau, die seit 22 Jahren in der Bussemergasse wohnt. Ihren Namen wollen sie und ihr Mann lieber nicht in derZeitung lesen. Sie haben Angst vor noch mehr Randale vor dem Haus. Abmontierte Schilder, zertrampelte Fahrräder, zerstörte Pflanzkübel das alles haben sie schon zur Genüge gesehen.
Schlafen könne sie nur mit gut schließenden Fenstern und Ohropax im Ohr, sagt die Altstädterin. Sie findet nicht nur die Kneipenbesucher unerträglich laut, sondern auch die Musik aus Kneipen und aus dem Verbindungshaus: "Ich habe keine Lust, die ganze Nacht Salsa zu hören.
"Wenn es in den Gassen dann ruhiger wird, geht der Lärm in der Unteren Neckarstraße beim 'Havana' weiter. "Wir stehen manchmal senkrecht im Bett. Wie oft schreit einer draußen nach Hilfe und wir fragen uns, ob wir jetzt eingreifen müssen", sagen die Anwohner. Schlafen können sie dann sowieso nicht mehr.
Die Polizei sei zu später Stunde nicht mehr präsent, beklagt Altstadt-Bezirksbeirat Fritz Hartmann. H. P. Fried meint gar, dass sich die Beamten gar nicht mehr durch die Untere Straße und die benachbarten Gassen trauten, wo die Zecher nachts Leib an Leib stehen. "Ich habe mehrfach erlebt, dass sie im Polizeiauto sitzen blieben. "Fast hat er Verständnis dafür: "Wir trauen uns auch nicht durch.
"Die 'Fensterbank-Säufer', meint Fritz Hartmann, müssten doch in den Griff zu kriegen sein. Viele Bewohner vertreten die Ansicht, dass es wohl nicht die Heidelberger selbst sind, die ihnen zuschaffen machen. "Da wird Publikum ausdem Umland angelockt, das hier macht, was es sich in den Dörfern nicht erlauben könnte."
Keiner traut sich durch
Besonders auf dem Kieker haben sie die feucht fröhlichen Junggesellen-Abschiede, die in Heidelberg überhandnehmen. Und da wollen auch die Altstadt-Wirte reagieren."Es gibt eine gute Hand voll Kneipen, die diese Auswüchse nicht mehr bewirten will, auch wenn das Verzichtauf Umsatz bedeutet", erklärt Matthias Rohr, Chef im ,,Reichsapfel" in der Unteren Straße und gleichzeitig Vorsitzender der Bezirksstelle Heidelberg im Hotel und Gaststätten Verband.
"Ich sehe die Ängste und Nöte der Anwohner", sagt Rohr, "ich sehe auch vieles, was mir nicht gefällt." Schließlich wohnt er selbst mit Familie inder Unteren Straße und kann an manchen Tagen auch nicht schlafen oder die Fenster erst ab 3 Uhr nachts öffnen. Allerdings findet er auch: 'Die Wirte können nicht füralles verantwortlich gemacht werden.' Er setzt jetzt auf den "Runden Tisch" an dem Stadtverwaltung, Anwohner, Wirte und Polizei im Herbst zusammensitzen sollen. "Das halte ich für sehr gut."
RNZ, Birgit Sommer (27.08.09)
RNZ: Untere Straße, "Freiluft-Party nur bis 24 Uhr" (06.08.09)
Freiluft-Party nur bis 24 Uhr
hob. Hunderte Nachtschwärmer stehen bis in die Morgenstunden in der Unteren Straße und trinken ihr Bier. Was für viele Kneipengänger ein Paradies ist, ist für die Anwohner ein Alptraum. Denn das Treiben zieht auch viele "Rucksacksäufer" an, die ihre alkoholischen Getränke selbst mitbringen und nur die Stimmung genießen wollen.
Beschwerden wegen Ruhestörung sind programmiert. "Es wird an unsere Häuser uriniert, Erbrochenes liegt vor der Haustür und die Gassen sind mit Glassplittern übersät. Vielleicht besuchen Sie einmal an einem frühen Morgen die Altstadt und machen sich selbst ein Bild", schreibt die Interessengemeinschaft "Wohnen in der Altstadt" in einem offenen Brief an Oberbürgermeister Eckart Würzner und den Gemeinderat.
Bürgermeister Wolfgang Erichson will nun neue Wege beschreiten, um die Lärmproblematik wenigstens etwas zu entschärfen. Auf die Untere Straße sollen künftig die ganz normalen Regeln der Außenbewirtschaftung angewandt werden. Das heißt: Bis 24 Uhr dürfen die Kneipengänger vor den Lokalen stehen, danach müssen sie rein; bei Zuwiderhandlungen werden die Gastwirte bestraft.
Viele Altstadt Kneipiers, deren Lokale außerhalb der Unteren Straße liegen, begrüßen den Vorstoß der Stadt. Denn ihre Gäste müssen schon immer spätestens um Mitternacht in die Kneipen.
Der Dehoga will sich aus dieser Streitfrage heraushalten.
Matthias Rohr von der Bezirksstelle Heidelberg spricht sich aber für eine Neuregelung der Außenbewirtschaftung aus.
RNZ, hob, 06.08.09
Stimmen aus dem Gemeinderat (29.07.09)
Dr. Karin Werner-Jensen (SPD)
Lärm und Verunreinigungen in der Altstadt
Die SPD setzt sich seit Jahren für die Gleichberechtigung der unterschiedlichen Interessen in der Altstadt ein – und ich, selbst Altstädterin, meine damit besonders die der AnwohnerInnen. Aber dieses Gleichgewicht ist längst aus den Fugen geraten.In den 1980er Jahren war es politischer Wille der Stadt, durch Eröffnung von Sanierungsgebieten und durch finanzieller Unterstützung, Altstädter, die bereits hier wohnten, zur Sanierung ihrer alten Häuser zu bewegen und, durch Verkauf von städtischen sanierungsbedürftigen Häusern an junge Familien, diese zum Umzug in die Altstadt zu bewegen. Dies wurde umgesetzt. Bis vor wenigen Jahren haben sie zufrieden in der Altstadt gelebt.
Inzwischen hat sich besonders in der hinteren Altstadt die Gesamtsituation dramatisch verändert: Immer mehr Gaststätten wurden zugelassen, die nächtliche Außenbewirtschaftung und die Anzahl der zugelassenen Stühle wurde erweitert - wissen die Verantwortlichen, welchen Lärm es macht, wenn z. B. vom Marktplatz 400 Stühle um Mitternacht weggeräumt werden?
Nun brodelt es wie lange nicht mehr (auch in anderen Stadtteilen!): Die AnwohnerInnen machen mobil gegen den unglaublichen nächtlichen Lärm von montags bis zum Wochenende (besonders zwischen 0 Uhr und 4 Uhr!) und den Schmutz (Erbrochenes, Urin, Glassplitter) vor ihren Türen. Sie haben sich zu Recht in verschiedenen Interessengemeinschaften (u. a. Lebenswerte Altstadt „ILA“, „Kornmarkt“, „Östliche Altstadt“ u. a.) zusammengeschlossen, um auch mit den „Bürgern für Heidelberg“ aufzubegehren. Vor den Kommunalwahlen haben sich (vgl. RNZ) fast alle Fraktionen auch für die Rechte der BewohnerInnen ausgesprochen, aber was bleibt noch nach der Wahl?
Die Initiativen stellen den politisch Aktiven - dem Oberbürgermeister, den Bürgermeistern und den StadträtInnen - die folgenden Fragen:
1. Welchen politischen Stellenwert haben die BewohnerInnen (11 000 in der Altstadt) gegenüber den Kneipenbesitzern mit Alkoholausschank überhaupt noch? Die BewohnerInnen fühlen sich politisch fast nicht mehr vertreten.
2. Welche Rechte und Pflichten haben die Gastwirte gegenüber der Wohnbevölkerung um sie herum (wie ist der Wortlaut z. B. des Gaststättenrechtes und wie seine Auslegung)?
3. Wessen Rechte haben Vorrang, die der steuerzahlenden in der Altstadt wohnenden und arbeitenden Bevölkerung oder die der Gastwirte und der Ruhestörer?
4. Wer sorgt in welchem Umfang (wie viele Personen bei Polizei und städtischem Aufsichtspersonal) zu welchen Tages- und Nachtzeiten an welchen Tagen der Woche für die Einhaltung der nächtlichen Ruhe?
5. Welche Konsequenzen haben Gastwirte zu erwarten, wenn sich nach 22 Uhr vor ihren Kneipen und Gastwirtschaften lautstarke Gäste aufhalten? (Bußgelder? In welcher Höhe? Herabsetzung der Öffnungszeiten? Schließung der Gaststätte?) Die Polizei sagte ihnen sinngemäß mehrfach, sie sollten sich an die Stadt wenden. Sie könnten mit ihrem wenigen Personal nicht mehr für Ruhe und Ordnung sorgen – „und dann fahren sie wieder ab“, berichten die Betroffenen.
6. Welche Konsequenzen hat die Stadt aus den Ruhestörungen und Verunreinigungen in Bezug auf die Gastwirte bisher gezogen, die für die BewohnerInnen wirksam waren? Um den Marktplatz herum und an anderen Stellen sehen die Betroffenen nur Verschlechterungen – entgegen der Behauptungen von der Stadt!
7. Wie viele und welche Kneipen und Gaststätten haben bisher eigentlich wirklich mal Bußgelder gezahlt und in welcher Höhe?
Die Altstadt muss wieder lebenswert werden und darf nicht zum Disneyland verkommen, in dem nur noch Kneipen und Handel angesiedelt sind. Die Menschen bleiben nur hier wohnen, wenn sie hier arbeiten, leben und auch schlafen können. Die Politik ist gefragt!.
> via Stadtblatt Heidelberg
RNZ Leserbrief: Heidelberg Altstadt-"Alles wird zur Kneipe" (12.06.09)
RNZ-Leserbrief: Alkoholverbot und Situation in der Altstadt
Alles wird zur Kneipe
Die geplanten Maßnahmen der Stadt (kein Alkohol von Kiosk und Tankstelle) gegen nächtliche Grölerei und Vandalismus gehen meiner Ansicht nach als Anwohner und direkt Betroffener komplett an der Sache vorbei.
Für viele Nachtschwärmer ist der Kiosk wohl die billigere Alternative zur teuren Kneipe, natürlich zum Leidwesen der Kneipiers. Doch auf der Gass' stehn Sie alle! Die Kneipen in der östlichen Altstadt haben öffentliche Straßen zu Schankräumen gemacht.
Wie ist das gemeint von Polizeisprecher Kurzer, "niemand wolle den Kneipengängern verbieten, in der Unteren Straße ihr Bierchen zu trinken"? Ab 23 Uhr in der Kneipe, bitte.
Die Realität sieht anders aus, jede Nacht, und wird toleriert.
Das verbriefte Recht auf Nachtruhe ab 23 Uhr scheint hier keine Gültigkeit zu haben.
Peter Muckenfuß, Heidelberg
Heidelberg: Sperrzeitverkürzung Erfahrungsbericht (11.11.08)
Drucksache: 0153/2008/IV
Heidelberg, den 11.11.2008
Stadt Heidelberg
Dezernat IV, Bürgeramt
Erfahrungsbericht zur Sperrzeitverkürzung
für Außenbewirtschaftungen auf öffentlicher Fläche
Inhalt der Information:
Der Bezirksbeirat Altstadt, der Haupt- und Finanzausschuss und der Gemeinderat nehmen Kenntnis vom Bericht der Verwaltung über die Erfahrungen bei der Umsetzung des
Gemeinderatsbeschlusses vom 21.06.2007 zur probeweisen Einführung von Sperrzeitverkürzungen für Außenbewirtschaftungen auf öffentlicher Fläche.
II. Begründung:
Mit Schreiben vom 27.02.2007 hat die CDU-Fraktion beantragt, die Außenbestuhlung in der
Altstadt von Mai bis September bis 1.00 Uhr zuzulassen (Antrag Nr.: 0029/2007/AN). Der
Gemeinderat hat daraufhin am 21.06.2007 eine Änderung der „Richtlinien zur Erteilung von
Sondernutzungserlaubnissen zur Außenbewirtschaftung in Heidelberg“ (Anlage 1: Richtlinien in
der bis dahin gültigen Fassung) probeweise für ein Jahr beschlossen. Danach konnte unter
bestimmten Voraussetzungen eine Sperrzeitverkürzung auf 24.00 Uhr für Freitag und Samstag
gewährt werden (Anlage 2: Wortlaut des Änderungsbeschlusses). In der Beschlussvorlage
(Drucksache 0143/2007/BV) wurde dem Gemeinderat ein Bericht der Verwaltung über die
Auswirkungen der Sperrzeitverkürzung nach Ablauf der Saison 2008 angekündigt.
Erfahrungsbericht:
Obwohl die örtliche Presse über den damaligen Gemeinderatsbeschluss berichtet hat und alle
Gaststätten mit Außenbewirtschaftungen auf öffentlicher Fläche zusätzlich schriftlich über die
Möglichkeit einer Sperrzeitverkürzung informiert wurden, gab es nur eine sehr geringe Resonanz.
Einen formellen Antrag für eine Sperrzeitverkürzung haben nur zwei Gaststätten gestellt. In
beiden Fällen wurde jedoch die für die Bearbeitung notwendige Lärmprognose einer Fachfirma nicht beigefügt oder nachgereicht. Darüber hinaus gab es drei telefonische Anfragen interessierter Wirte, denen jedoch kein Antrag folgte. In Gesprächen mit Gaststättenbetreibern wurde deutlich, dass diese die hohen Kosten von mehreren Hundert bis über Tausend Euro für die Lärmprognose scheuen, da selbst bei einer positiven Prognose diese Kosten über eine pro Woche insgesamt nur 2 Stunden längere Betriebszeit kaum zu erwirtschaften seien, zumal diese Erhöhung der Betriebszeiten wegen des Witterungsrisikos oftmals gar nicht erreicht werden könne.
Das Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie hat selbst eine fachtechnische
Stellungnahme zu den Schallemissionen einer beispielhaft ausgewählten Außenbewirtschaftung
in Auftrag gegeben, um die Erfolgsaussichten für Sperrzeitverkürzungen von Außenbewirtschaftungen auszuloten. Nach dieser fachtechnischen Stellungnahme wurden die nächtlich zulässigen Lärmrichtwerte durch den Betriebslärm der Außenbewirtschaftung unzumutbar überschritten. Es dürfte deshalb nur in seltenen Fällen möglich sein, dass
Außenbewirtschaftungen auf öffentlicher Fläche die nächtlichen Lärmrichtwerte einhalten können. Dies wurde auch durch die Aussage eines Wirtes bestätigt, der nach eigenen Angaben ebenfalls ein Lärmgutachten in Auftrag gegeben habe, das zum gleichen Ergebnis gekommen sei.
Schlussfolgerung:
Die Regelung hat sich nicht bewährt. Verlängerte Betriebszeiten für Außenbewirtschaftungen auf öffentlicher Fläche werden weiterhin nur dort möglich sein, wo
- keine Anwohner von der Außenbewirtschaftung betroffen sind
- der Umgebungslärm schon nachweislich höher ist als der Betriebslärm der
Außenbewirtschaftung - wenn der Betriebslärm der Außenbewirtschaftung nachweislich die nächtlichen
Lärmrichtwerte einhält, - die betroffenen Anwohner ausnahmslos einer verkürzten Sperrzeit zustimmen.
Für das Jahr 2009 ist eine Überarbeitung der Außenbewirtschaftungsrichtlinien geplant. Dabei
soll umfassend überprüft werden, welche Regelungen sich bewährt haben und bei welchen
Regelungen eine Ergänzung oder Konkretisierung erforderlich ist.
gez.
Wolfgang Erichson
> via heidelberg.de