Offener Brief der Klaeger an Stadt Heidelberg bzgl. VGH-Beschluss (11.04.13)

Offener Brief an die Stadtverwaltung Heidelberg, 
z. Hd. Herrn Oberbürgermeister Dr. Würzner.

Sie kennen den Beschluss des Verwaltungsgerichtshofes Mannheim 6 S 1566/12 vom 20.3.2013, in den dort vorgeschlagenen Vergleich hat die Stadtverwaltung eingewilligt, mit der Einwilligung konnte das Verfahren beendet werden.

Sie kennen vielleicht auch unsere Stellungnahme zu den Konsequenzen aus diesem Beschluss. Wir haben die Stellungnahme Ihnen, dem Gemeinderat, den politischen Parteien, den Bürgerinitiativen und der Presse zugänglich gemacht.

Ihnen ist sicher auch die Rechtssauffassung des Verwaltungsgerichtshofes berichtet worden, die der Richter in der Verhandlung zu diesem Vergleich geäußert hat: Für die genehmigten Ausnahmen von einer Sperrzeitverordnung gelten die gleichen Schranken wie für die Sperrzeitverordnung.

Vor diesem Hintergrund und mit Rücksicht auf die anhaltende Belastung der Anwohner möchten wir Sie bitten, die zur Zeit noch gültigen Ausnahmeregelungen zu überprüfen, nach Möglichkeit bitte noch bevor Sie unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichtes erneut über eine neue Sperrzeitverordnung entscheiden.

Nach der Rechtsauffassung des Gerichtes sind die sich aus den Messungen der Kläger und der Beklagten ergebenden Anhaltspunkte für die Lärmbelastung ausreichend, um mit ihnen eine erneute Sperrzeitverlängerung zu begründen. Das steht im Beschluss und das ist der Hintergrund, der zu diesem Vergleich geführt hat. Die gleichen Anhaltspunkte sind damit aber auch vollkommen ausreichend um die bestehenden Ausnahmeregelungen zu überprüfen.

Nach Angabe von Herrn Bürgermeister Erichson vom 11.3.2010 (PDF, heidelbergeraltstadtlaerm.de) haben Sie alle Betreiber darauf hingewiesen, dass die Ausnahmeregelungen von der Sperrzeitverordnung jederzeit widerrufen werden, wenn es Anwohnerbeschwerden geben sollte.

Der Gerichtsbeschluss bestätigt jetzt, dass dieser Fall schon eingetreten ist. Es steht also auch von daher nichts im Wege, Ihre Ankündigung mit sofortiger Wirkung umzusetzen und die Ausnahmen zu widerrufen.


Mit freundlichen Grüßen und mit vielem Dank im Voraus
Sabine und Götz Jansen 11.04.2013

http://heidelbergeraltstadtlaerm.de/