RNZ: Neue Nummer gegen den Lärmkummer (13.04.10)

Neu - Tag und Nacht besetztes Beschwerde-Telefon: 58-22222


führt entweder ins Bürgeramt oder ins Lagezentrum der PolizeiHeidelberg, Altstadt, Lärm, Dreck, RandaleMonatelang schien sich, vor allem im Sommer, alles um "Lärm, Dreck und Randale in der Altstadt" zu drehen. Und immer wieder hörte man über die Stadt und die Polizei, dass die nichts täten. Dann kam der Runde Tisch und dessen langer Forderungskatalog (insbesondere von den vielen Anwohner-Bürgerinitiativen) ­und ab sofort ist ein Kernanliegen der Anwohner umgesetzt: Es gibt eine "Nummer gegen Lärmkummer", die Tag und Nacht erreichbar ist ­ auch wenn momentan witterungsbedingt eher wenig los ist auf den Straßen und Plätzen.

Unter Telefon: 58-22222 erreicht man eine speziell geschulte Mitarbeiterin im Bürgeramt. Außerhalb ihrer Arbeitszeiten geht der Anruf direkt ans Lagezentrum der Polizeidirektion in die Römerstraße. Dann kann die Polizei direkt eine Streife vor Ort schicken oder wenigstens dem städtischen Kommunalen Ordnungsdienst Bescheid sagen. Gedacht ist die Hotline in erster Linie für Leute, die sich von Kneipenlärm oder Passanten gestört fühlen. Deswegen ist die 58-22222 für den Leiter der Polizeidirektion, Bernd Fuchs, auch weniger ein Beschwerde-,sondern vielmehr ein Anzeigentelefon. Denn die Krakeeler können durchaus wegen Ruhestörung, immerhin eine Ordnungswidrigkeit, belangt werden.

Was aber passiert, wenn die Polizei - wegen personeller Knappheit beispielsweise - ­mal nicht in der Lage sein sollte, auszurücken und die Lärmenden zu Raison zu bringen? Fuchs: "Der Mehrwert ist die einheitliche Nummer, vorher gab es für Betroffene viele Nummern ­ vom Bürgeramt über die einzelnen Reviere bis hin zu den Kneipen selbst. Und nun bekommt man auf jeden Fall kompetente Hilfe." Zumindest telefonisch. Denn auch wenn keine Streife ausrücken kann, wird zumindest der Anruf dokumentiert.

Stadt und Polizei werten dann die Anrufe statistisch aus, um auf "Lärmschwerpunkte" eventuell gezielter reagieren zu können. Vor allem will man damit gerade die schwarzen Schafe unter den Altstadt-Kneipen lokalisieren - und gegebenenfalls bis hin zum Konzessionsentzug bestrafen. Die Polizei hat zwar für die Altstadt "eine niedrige Einschreitschwelle ausgegeben", aber dennoch gilt die alte Linie nach wie vor: Gewaltdelikte haben bei der Bearbeitung Vorrang vor Ruhestörungen.

Bei der Bearbeitung der Anrufe werden folgende Daten benötigt:
Persönliche Daten des Anrufers (wie Name oder Anschrift; diese Angaben sind freiwillig),
Art der Störung (zum Beispiel laute Kneipenmusik oder Störungen durch
Kneipenbesucher oder Passanten),
Verursacher, soweit bekannt,
Ort des Geschehens (Straße mit Hausnummer oder Name der Gaststätte),
Datum und Zeit des Geschehens.

Auch wenn wohl hauptsächlich Altstädter die 58-22222 anrufen werden,
darf jeder Heidelberger, der sich gestört fühlt, die Nummer wählen.


RNZ, Micha Hörnle, 13.04.2010

Bild: Stadt Heidelberg, Christine Bertram, Bürgeramt