Heidelberg: Sperrzeitverkürzung Erfahrungsbericht (11.11.08)

Drucksache: 0153/2008/IV
Heidelberg, den 11.11.2008


Stadt Heidelberg
Dezernat IV, Bürgeramt



Erfahrungsbericht zur Sperrzeitverkürzung
für Außenbewirtschaftungen auf öffentlicher Fläche


Inhalt der Information:
Der Bezirksbeirat Altstadt, der Haupt- und Finanzausschuss und der Gemeinderat nehmen Kenntnis vom Bericht der Verwaltung über die Erfahrungen bei der Umsetzung des
Gemeinderatsbeschlusses vom 21.06.2007 zur probeweisen Einführung von Sperrzeitverkürzungen für Außenbewirtschaftungen auf öffentlicher Fläche.



II. Begründung:
Mit Schreiben vom 27.02.2007 hat die CDU-Fraktion beantragt, die Außenbestuhlung in der
Altstadt von Mai bis September bis 1.00 Uhr zuzulassen (Antrag Nr.: 0029/2007/AN). Der
Gemeinderat hat daraufhin am 21.06.2007 eine Änderung der „Richtlinien zur Erteilung von
Sondernutzungserlaubnissen zur Außenbewirtschaftung in Heidelberg“ (Anlage 1: Richtlinien in
der bis dahin gültigen Fassung) probeweise für ein Jahr beschlossen. Danach konnte unter
bestimmten Voraussetzungen eine Sperrzeitverkürzung auf 24.00 Uhr für Freitag und Samstag
gewährt werden (Anlage 2: Wortlaut des Änderungsbeschlusses). In der Beschlussvorlage
(Drucksache 0143/2007/BV) wurde dem Gemeinderat ein Bericht der Verwaltung über die
Auswirkungen der Sperrzeitverkürzung nach Ablauf der Saison 2008 angekündigt.



Erfahrungsbericht:
Obwohl die örtliche Presse über den damaligen Gemeinderatsbeschluss berichtet hat und alle
Gaststätten mit Außenbewirtschaftungen auf öffentlicher Fläche zusätzlich schriftlich über die
Möglichkeit einer Sperrzeitverkürzung informiert wurden, gab es nur eine sehr geringe Resonanz.


Einen formellen Antrag für eine Sperrzeitverkürzung haben nur zwei Gaststätten gestellt. In
beiden Fällen wurde jedoch die für die Bearbeitung notwendige Lärmprognose einer Fachfirma nicht beigefügt oder nachgereicht. Darüber hinaus gab es drei telefonische Anfragen interessierter Wirte, denen jedoch kein Antrag folgte. In Gesprächen mit Gaststättenbetreibern wurde deutlich, dass diese die hohen Kosten von mehreren Hundert bis über Tausend Euro für die Lärmprognose scheuen, da selbst bei einer positiven Prognose diese Kosten über eine pro Woche insgesamt nur 2 Stunden längere Betriebszeit kaum zu erwirtschaften seien, zumal diese Erhöhung der Betriebszeiten wegen des Witterungsrisikos oftmals gar nicht erreicht werden könne.


Das Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie hat selbst eine fachtechnische
Stellungnahme zu den Schallemissionen einer beispielhaft ausgewählten Außenbewirtschaftung
in Auftrag gegeben, um die Erfolgsaussichten für Sperrzeitverkürzungen von Außenbewirtschaftungen auszuloten. Nach dieser fachtechnischen Stellungnahme wurden die nächtlich zulässigen Lärmrichtwerte durch den Betriebslärm der Außenbewirtschaftung unzumutbar überschritten. Es dürfte deshalb nur in seltenen Fällen möglich sein, dass
Außenbewirtschaftungen auf öffentlicher Fläche die nächtlichen Lärmrichtwerte einhalten können.
Dies wurde auch durch die Aussage eines Wirtes bestätigt, der nach eigenen Angaben ebenfalls ein Lärmgutachten in Auftrag gegeben habe, das zum gleichen Ergebnis gekommen sei.


Schlussfolgerung:
Die Regelung hat sich nicht bewährt. Verlängerte Betriebszeiten für Außenbewirtschaftungen auf öffentlicher Fläche werden weiterhin nur dort möglich sein, wo

  • keine Anwohner von der Außenbewirtschaftung betroffen sind
  • der Umgebungslärm schon nachweislich höher ist als der Betriebslärm der
    Außenbewirtschaftung
  • wenn der Betriebslärm der Außenbewirtschaftung nachweislich die nächtlichen
    Lärmrichtwerte einhält,
  • die betroffenen Anwohner ausnahmslos einer verkürzten Sperrzeit zustimmen.

Für das Jahr 2009 ist eine Überarbeitung der Außenbewirtschaftungsrichtlinien geplant. Dabei
soll umfassend überprüft werden, welche Regelungen sich bewährt haben und bei welchen
Regelungen eine Ergänzung oder Konkretisierung erforderlich ist.


gez.
Wolfgang Erichson



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