Vereinbarung zur Verminderung von Gaststättenlärm (08.07.03)



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(2003) Besonders in den Sommermonaten klagen Altstädter in betroffenen Straßen über nächtlichen Lärm, Randale und Verschmutzungen. Der Verein BÜRGER FÜR HEIDELBERG hat Lärmmessungen durchgeführt und eine darauf basierende Beschwerdesammlung beim Umweltamt der Stadt eingereicht. Seitdem finden regelmäßige Gespräche zwischen der Stadt (Umweltamt und Rechtsamt) und der "Lärm-AG" statt.

Inzwischen haben zahlreiche Wirte der Altstadt die vom „runden Tisch“ (Stadtverwaltung, BÜRGER FÜR HEIDELBERG, Polizei und Gastwirte) erarbeitete Vereinbarung zur Lärmeindämmung unterzeichnet:



Vereinbarung zur Verminderung von Gaststättenlärm in der Altstadt
Die Stadt Heidelberg, der Verein „Bürger für Heidelberg“ e.V., die Gaststättenbetreiber in der Altstadt, das Polizeirevier Heidelberg-Mitte und der DEHOGA Baden-Württemberg e.V. haben die folgenden Grundsätze für die Verminderung des Lärms in der Heidelberger Altstadt miteinander vereinbart.

Präambel
Um eine Lärmminderung in der Altstadt zu erreichen, wurde eine Arbeitsgruppe „Lärm in der Altstadt“ aus Vertretern/Vertreterinnen der „Bürger für Heidelberg“ und des Amtes für öffentliche Ordnung, des Amtes für Umweltschutz, Energie und Gesundheitsförderung der Stadt Heidelberg sowie des Polizeireviers Heidelberg-Mitte gebildet, mit dem Ziel, in Kooperation zwischen allen Beteiligten die hauptsächlichen Lärmemittenten zu ermitteln und mögliche Lärmminderungs-maßnahmen zu erarbeiten.


Für den Bereich der Gaststätten haben alle Beteiligten nach Maßnahmen und Vorkehrungen gesucht, die geeignet erscheinen, die mit Gaststättenbetrieben verbundenen Auswirkungen auf die Nachbarschaft auf ein erträgliches Maß zu reduzieren, und die zugleich den Gaststättenbetreibern zumutbar sind. Richtschnur hierbei sind die Immissionsrichtwerte nach Technischen Anleitung Lärm im Sinne des BImSchG (Bundes-Immissionsschutzgesetz).

Auf Grundlage eines gemeinsam erarbeiteten Maßnahmenkataloges wird angestrebt, durch aktive Zusammenarbeit aller Beteiligten den Lärm in der Altstadt zu vermindern und damit die Qualität dieses Lebensraumes nachhaltig zu stärken.

Im Bestreben, die Zusammenarbeit noch weiter zu intensivieren und die bisweilen bestehenden Interessenkonflikte zwischen den Gaststättenbetreibern und den Bürgern kooperativ zu minimieren, ist es unverzichtbar, dass sich alle Beteiligten an diese Vereinbarung halten.

Erklärung der Gaststättenbetreiber
Die Gaststättenbetreiber erklären sich verbindlich mit den folgenden Maßnahmen einverstanden:
  1. Einbau eines Pegelbegrenzers in der Musikanlage zur Einhaltung der geltenden Immissionsrichtwerte nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetzes oder einvernehmliche Festlegung der Lautstärke der Musikanlage zwischen den Betroffenen.
  2. Es wird an der Musikanlage keine Bassanhebung eingestellt.
  3. Schwingungsgedämpfte Aufstellung und Montage von Lautsprechersystemen, Kälteaggregaten etc. (Vermeidung von Körperschall), Überprüfung durch einen Sachverständigen.
  4. Schließen der Fenster und Türen sowie Einschalten der Lüftung spätestens ab 22.00 Uhr oder Herunterregeln der Musikanlage. Die Immissionsrichtwerte nach dem Bundes-Immis-sionsschutzgesetz sind einzuhalten.
  5. Einrichtung eines Beschwerdetelefons und Bestimmung mindestens eines geschulten Ansprechpartners. Der Gastwirt stellt eine ständige Erreichbarkeit für die Anliegen der Nachbarschaft sicher.
  6. Einschränkungen des Alkoholausschanks an alkoholisierte Personen.
  7. Vorinformation der Nachbarn bei besonderen Veranstaltungen.
  8. Ende der Außenbewirtschaftung um 23.00 Uhr. Die Gäste sind rechtzeitig auf das Ende hinzuweisen
  9. Nach Ende der „Sperrstunde“ sorgen die Gaststättenbetreiber bzw. das Personal dafür, dass die Gäste das Lokal ruhig und zügig verlassen.
  10. Einsatz von ausreichendem Ordnungspersonal (Zusammenschluss möglich)
  11. Anbringen von Schildern, mit dem Hinweis, sich beim Verlassen des Lokals ruhig zu verhalten.
  12. Bestellen von Taxis sowie Warten auf das Taxi innerhalb des Lokals.
  13. Schulung des Personals im Hinblick auf die Lärmproblematik.
  14. Die Gaststättenbetreiber verpflichten sich, diese organisatorischen Maßnahmen zügig umzusetzen.

Erklärung der Bürger
Die betroffenen Bürger erklären sich bereit, bei auftretenden Lärmbelästigungen sich zuerst über das Beschwerdetelefon an den entsprechenden Gaststättenbetreiber zu wenden, damit auf diesem Wege ein Kompromiss gefunden werden kann. Sollten diese Bemühungen nicht fruchten, bleibt es der Nachbarschaft unbenommen, die Polizei zu verständigen.
Erklärung der Polizei
Das Polizeirevier Heidelberg-Mitte überprüft stichprobenartig, ob die nachfolgend aufgeführten und unter Ziffer 1 vereinbarten Maßnahmen eingehalten werden:
  1. Schließen der Fenster und Türen ab 22.00 Uhr
  2. Überwachung des Abgabeverbotes von alkoholischen Getränken an erkennbar Betrunkene
  3. Überwachung des Verbotes der Außenbewirtschaftung nach 23.00 Uhr
  4. Ruhiges und zügiges Verlassen der Gaststätte mit Beginn der Sperrzeit

Erklärung der Stadt

Die Stadt Heidelberg behält sich ordnungsrechtliche Maßnahmen auf der Grundlage des Gaststättengesetzes (GastG) vor, sofern die unter Ziffer 1 aufgeführten Maßnahmen nicht greifen.

Die Stadt vergewissert sich durch Nachfragen oder in sonstiger Weise, ob die unter Ziffer 1 aufgeführten Maßnahmen eingehalten werden.

Die Stadt erklärt sich bereit, eine Liste über die von den Gaststättenbetreibern benannten Ansprechpartnern in den Gaststätten für die Anwohner zu erstellen und zu führen.

Schlussbemerkung
Die zuvor angesprochenen Verpflichtungen der Gaststättenbetreiber, der Bürger und der Behörden sind Grundlagen für ein partnerschaftliches Zusammenwirken. Aus den Erfahrungen sollen künftig weitere Maßnahmen abgeleitet werden, um die Effektivität von Lärmminderungs- bzw. Lärmvermeidungsmaßnahmen weiter zu erhöhen und zu verbessern, damit der Lebensraum Altstadt wieder gestärkt wird.

Sämtliche Parteien treffen sich spätestens ca. 3 Monate nach Unterzeichnung der Vereinbarung zum Erfahrungsaustausch. Das Treffen dient in erster Linie der Überprüfung, ob diese Vereinbarung den gewünschten Lärmminderungseffekt erreicht hat.

Bei Bedarf wird über zusätzliche Maßnahmen verhandelt.

Diese Vereinbarung wurde am 8. Juli 2003 unterschrieben von:
  • Oberbürgermeisterin Beate Weber (Stadt Heidelberg)
  • Erhard Loy (Polizeirevier HD-Mitte)
  • Albertus Bujard (BÜRGER FÜR HEIDELBERG)
  • Jürgen Merz (DEHOGA Deutscher Hotel- und Gaststättenverband)
  • Für die AG Lärm: Albertus Bujard, Sabine Erpf, Tine Lehmann, Birgit Sidow

Gastronomen:

  • Kulturbrauerei: Jürgen Merz
  • Mohren, Napper Tandy's: Simon Wakeling
  • Destille: Hans-Dieter Stendel
  • T-Club: (Ex-Tangente)
  • Reichsapfel: Matthias Rohr
  • Seán Og: Timothy Lynch
  • Sonderbar: Michael Markert


siehe auch:


> Vereinbarung zur Verminderung von Gaststättenlärm 2004

Mit-Unterzeichner:
  • Amadeus
  • Palmbräugasse
  • Eckstein
  • Mel’s
  • I-Punkt
  • Club 1900