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SWR: Laerm, Muell, Randale - Umfrage Alkoholverbot (12.09.13)
SWR - Zur Sache Baden-Württemberg, 12.09.2013
SWR - Zur Sache Baden-Württemberg, Achim Beckedorf/Clemens Bratzler, 12.09.13
RNZ: Ab 22 Uhr lässt die Supermarktkasse noch nicht mal mehr ein Pils durch (03.03.10)
Heidelbergs erste Nacht mit dem neuen Alkoholverkaufsverbot
"Richtig rund geht's erst am Wochenende"
Ein halber Liter ungekühltes Pils scheitert als erstes alkoholhaltiges Getränk an der Supermarktkasse und zwar um 22.01 Uhr. "Tut mir leid", sagt die Kassiererin, "seit heute dürfen wir nach 22 Uhr kein Alkohol mehr verkaufen." (...) Dass ein Bier im Supermarkt im Carré überhaupt noch nach 22 Uhr bis zur Kasse vordringen konnte, war indes Zufall. Denn der Sicherheitsdienst, der auch hier am späten Abend tätig ist, hat mit dem nächtlichen Alkoholverkaufsverbot eine neue Aufgabe bekommen: "Wir stoppen die Leute schon, sobald sie ein alkoholisches Getränk aus dem Regal ziehen wollen", sagt einer der privaten Wachmänner, "damit es erst gar nicht zu Ärger an der Kasse kommen kann".
Großen Ärger macht die neue Verordnung hier in der ersten Nacht noch nicht, manchen Kunden macht sie aber dennoch einen empfindlichen Strich durch die Rechnung. (...)
Nachtkiosk fürchtet um seine Existenzgrundlage
Und ein paar Studenten waren recht verzweifelt, weil sie in einen Geburtstag reinfeiern und dafür noch Sekt und Bier besorgen wollten. 30 bis 40 Leute hätten schon ins Alkoholregal gegriffen, vier davon auch etwas herumgepöbelt, "richtig rund geht es aber bestimmt erst am Wochenende", so der Sicherheitsmann. "Freitags und samstags ist hier ja ohnehin immer schon die Hölle los gewesen, wenn wir jetzt noch die Leute vom Alkohol fernhalten müssen - wir haben uns auf einiges eingestellt."Auch einen Kilometer weiter südlich in einer Nachttankstelle ist es recht ruhig. "Wir haben einschlägige Kunden schon seit zwei Wochen auf das Verbot hingewiesen", so (der) Tankstellenwart (...) Auf ein ungemütliches Wochenende stellt man sich auch an der Tankstelle ein: "Bislang haben wir selten pünktlich um 22 Uhr die Tür geschlossen und den Nachtschalter geöffnet - jetzt werden wir das aber machen" (...) Noch größere Sorgen bereiten hier aber die drohenden Einbußen: "Wir rechnen damit, dass uns insgesamt ein Drittel der Nacht Umsätze wegbrechen wird. "In der Altstadt dann um 24 Uhr ein Bild, das es eigentlich gar nicht mehr geben dürfte: Vier junge Männer schlendern gemütlich mit Bierflaschen in der Hand durch die Untere Straße. "Ach so, das Gesetz gilt ab heute?", fragt einer. "Nee, das Bier wurde uns nicht unter der Ladentheke verkauft, das haben wir von einer Privatparty mitgenommen." (...) Lange Gesichter auch um 1 Uhr im Nachtkiosk (...): "Ich rechne mit Einbußen von 50 Prozent", sagt der Besitzer (...) (Er) hat sich derweil auch schon für ein hartes Wochenende gerüstet: "Ich habe mir extra Tränengas besorgt, man weiß ja nie."
RNZ, Bastian Strauch, 03.03.2010
RNZ: Das Alkoholverkaufsverbot greift (03.03.10)
Die Stadtverwaltung registrierte bisher keine Verstöße,
will aber weiter streng kontrollieren
hö. Die erste Nacht des nächtlichen Alkoholverbots war exakt so, wie es sich die Stadtverwaltung vorgestellt hatte: Alle Läden, Kioske und Tankstellen hielten sich an das Verbot, ab dem 1. März in der Zeit von 22 bis 5 Uhr Bier & Co. zu verkaufen: "Unser Kommunaler Ordnungsdienst hat keine Verstöße festgestellt", meldete gestern Bürgeramtsleiter Bernd Köster zufrieden. Einige der betroffenen Läden hatten spezielle Vorkehrungen getroffen: Im innenstadtnahen Supermarkt, der bis 24 Uhr offen hat, war eigens Sicherheitspersonal abgestellt, das die Leute abhalten sollte, nachts Alkohol zu kaufen. Mehr noch: Zwischen 22 und 5 Uhr verweigerte die Scannerkasse den Verkauf der Waren (...). Auch bei den Tankstellen und beim Nacht Kiosk war alles in Ordnung. Alles in allem, so Köster: "Das war ein sehr erfreulicher Bericht." Aber die Nacht vom Montag auf Dienstag ist nicht die wildeste Nacht in der Woche. Ob die Gesetzestreue der Läden auch das Wochenende übersteht, wo bisher der große Reibach gemacht wurde? Köster glaubt schon. Denn gerade am Wochenende werde der Ordnungsdienst die Läden "schwerpunktmäßig kontrollieren".
Kurios nur: Manche Imbisse auf der Hauptstraße hatten von sich aus den Alkoholverkauf eingestellt, obwohl sie das gar nicht müssten. Denn die meisten Imbisse sind rein rechtlich keine Ladengeschäfte, sondern Gaststätten mit entsprechender Konzession. Und nur für Ladengeschäfte gilt das nächtliche Alkoholverkaufsverbot. So dürfen alle Gaststätten oder Imbisse auch weiterhin Alkohol zum Mitnehmen verkaufen. Dabei muss nur gewährleistet sein, dass der Straßenverkauf nicht zu ihrem Haupteinkommen wird. Köster kündigte an, auf diese Imbisse ein besonderes Auge zu haben: "Der Gassenausschank darf nur eine Nebenleistung sein." Und er glaubt nicht, dass die Wirte den "Gassenausschank" wirklich ausreizen wollen.
RNZ , Micha Hörnle, 03.03.2010
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Stichwort
Gaststättenkonzession: In der Regel hat jedes Lokal eine Konzession (oder Schankerlaubnis). Denn die wird dann notwendig, wenn alkoholische Getränke und/oder Speisen verkauft werden, die an Ort und Stelle getrunken oder gegessen werden. Aus diesem Grund sind auch die meisten Imbisse im rechtlichen Sinne auch Gaststätten weil man in ihnen essen und ein Bier trinken kann.Für Lokale gelten nicht die normalen Ladenöffnungszeiten, sondern die Sperrzeiten und ein eigenes Baurecht: So muss man beispielsweise der Stadt eine Nutzungsänderung anzeigen,wenn man einen Laden zu einer Wirtschaft umbaut. Übrigens: Eine Konzession kann der Wirt auch verlieren zum Beispiel, wenn er die öffentlichen Sicherheit und Ordnung gefährdet. hö
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RNZ: Die Stadt will dem "Billig-Alkohol" den Nachschub abdrehen (02.03.10)
Möglicherweise "trocknen" nun die Feiernden in der Altstadt aus - wenn sie nicht in Kneipen gehen wollen. Denn seit gestern gilt auch in Heidelberg das nächtliche Alkoholverkaufsverbot: Zwischen 22 und 5 Uhr darf kein Ladengeschäft mehr alkoholische Getränke verkaufen. Das Verbot gilt nicht nur für die berüchtigten Kioske - von denen gibt es zwei in der Altstadt (eines in der Unteren Straße, eines in der Kettengasse), sondern auch für Tankstellen und Supermärkte.
Die Stadtverwaltung setzt große Hoffnungen in das Verkaufsverbot: "Wir begrüßen das sehr. Denn gerade solche Geschäfte haben doch sehr viel Alkohol nachts verkauft", meint Bürgeramtsleiter Bernd Köster. "Das bringt mit Sicherheit etwas, was die momentane Problematik in der Altstadt angeht."
Bekanntlich haben sich im letzten Jahr die Anwohnerbeschwerden über "Lärm, Dreck und Randale" gehäuft. Und für diese Auswüchse sorgten meist Betrunkene. Immer wieder standen im Kreuzfeuer der Kritik die beiden Kioske, die zu relativ niedrigen Preisen Alkohol an diejenigen Altstadtbesucher verkauften, denen das Trinken in der Kneipe zu teuer war. Auch wenn man es nicht so laut sagt: Insgeheim hofft die Stadtverwaltung, dass das Alkoholverkaufsverbot die Kioske zwingt zu schließen - weil deren Geschäftsmodell bisher ja die "Versorgung" der nächtlichen Partygänger mit billigem Alkohol war. Auch eine weitere "Alkohol-Quelle" droht nun zu versiegen: Der Supermarkt im Carré, einen Geschäftskomplex unweit des Bismarckplatzes. Denn der Markt hat bis 24 Uhr geöffnet und gilt bisher - neben den Kiosken - als einer der Hauptquellen alkoholischen Nachschubs.
RNZ, Micha Hörnle, Foto: Alex 02.03.2010
Alkoholverkaufsverbot in Baden-Württemberg
in 2010, Alkoholverkaufsverbot, ARD, Kiosk, Tankstellen, Video
RNZ 10.02.2010: Die Stadt kann doch etwas gegen den Lärm tun
Die Stadt kann doch was gegen den Lärm tun
Das Bürgeramt legt einen 37-Punkte-Katalog vor,
der gerade die Wirte in die Pflicht nimmt
Die Stadtverwaltung hat nicht nur "viele schlechte Nachrichten für die Altstadt", wie die RNZ am Freitag titelte. Beim "Runden Tisch" , der "Lärm, Dreck und Randale" in der Altstadt abhelfen will, legte Bürgeramtsleiter Bernd Köster am Montagabend einen 37-Punkte-Katalog vor. Die Stadt könnte also doch etwas machen,wenn alle an einem Strang ziehen würden.
Demnach soll in Konzessionen und bei Baugenehmigungen klar festgehalten werden, welche Auflagen zum Lärmschutz zu erfüllen sind (Doppelglasfenster, geschlossene Fenster). Bei jedem Pächterwechsel wird eine Lärmprognose vorgeschrieben (die der neue Pächter zu zahlen hat). Für manche Kneipen wird ein Türsteher zur Auflage gemacht. Damit sich die Leute nicht nachts auf den Straßen drängeln, soll es ein spezielles Straßennutzungskonzept geben. Generell soll hart gegen alle vorgegangen werden, die sich an geltende Vorschriften (Sperrzeiten, Zeiten der Außenbewirtschaftung) nicht halten. Im Extremfall könnten bei uneinsichtigen Wirten sogar die Kneipen früher dichtgemacht werden. Eventuell könnte es auch ein Musikverbot bei zu lauten Kneipen geben. Die Forderung nach einem funktionierenden "Beschwerdemanagement" wird aufgegriffen, es soll beim Bürgeramt eingerichtet werden. Außerhalb der Bürozeiten werden die Anrufe zum Lagezentrum der Polizei weitergeleitet. Generell soll es eine stärkere Präsenz des Kommunalen Ordnungsdienstes und der Stadt geben.
Köster könnte sich auch einen mobilen Toilettenwagen am Heumarkt vorstellen, damit die Leute nicht an die Wände pinkeln. Eine Hilfe wäre es auch, wenn es ein Alkoholverbot in Bussen und Bahnen geben würde, damit die Altstadtbesucher nicht schon betrunken hier ankommen. Deswegen soll es Gespräche mit RNV und der Bahn geben. Nachts könnte es auch mehr Nachtbusse ("Moonliner") geben, um die Leute wieder aus der Altstadt zu bekommen. Leute, die öfters alkoholisiert auffallen, sollten an die Führerscheinstelle gemeldet werden, denn sie haben ein offensichtliches Alkoholproblem. Für besonders hartnäckige Wiederholungstäter könnte es sogar längerfristige Aufenthaltsverbote geben, gegen Gelegenheitsstörer helfen Platzverweise. Köster regte an, die "Problembereiche" besser auszuleuchten, Erfahrungen auf der Neckarwiese hätten gezeigt, dass die Leute ungern bei grellem Licht feiern. Hier sollte auch ab Mitternacht die Kehrmaschine fahren. Um den Nachschub an Alkohol zu unterbinden, soll das Alkoholverkaufsverbot ab 22 Uhr (gilt ab 1. März) penibel kontrolliert werden, eventuell werden auch die Getränke zum Mitnehmen ("to go") verboten.
RNZ, Micha Hörnle, 10.02.2010