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Stimmen aus dem Gemeinderat (21.03.07)
Monika Frey-Eger (CDU)
"Öffnen statt schließen!"
Ausdehnung der Außenbewirtschaftung: Wir geben als Stadt sehr viel Geld aus, um das einzigartige Flair Heidelbergs zu „verkaufen“. Geben wir den Bürgerinnen und Bürgern und unseren Besuchern die Möglichkeit, nicht nur bis 23 Uhr draußen zu sitzen und das Altstadt-Flair zu genießen. Ich sehe dabei allerdings nicht nur das gemeinsam erarbeitete Papier der Altstadtwirte für eine verkürzte Sperrzeit und den Wunsch der Gäste sondern auch die berechtigten Bedenken der Altstadtbewohner. Bei allem Pro und Contra hat mich eines, auch aus eigener Beobachtung, doch sehr überzeugt: Bei Gästen, die sich im Bereich der Außenbestuhlung bewirten lassen, erfolgt der Spaß und die Freude „geordnet“.Ein Aufenthalt ohne Bestuhlung und Bewirtung wird in den Sommermonaten auch nach 23 Uhr nicht zu verhindern sein – aber dann mit mitgebrachten Alkoholika und wesentlich „ungeordneter“. Was das für den Lärmpegel bedeutet, wissen die Altstadtbewohner am besten. Daher – lassen Sie uns emotionslos und sachlich diskutieren, um das Beste für die meisten (siehe oben) und für unsere schöne Stadt erreichen – probieren wir es.
via Stadtblatt Heidelberg
Stimmen aus dem Gemeinderat (17.01.01)
Monika Frey-Eger (CDU)
Sperrzeitdiskussion
Das Thema "Sperrzeitverkürzung" bewegt derzeit viele Gemüter - und nicht nur die der gemeinderätlichen Gremien. Die Landesregierung hat am 21.11.2000 eine Verkürzung der Sperrzeiten für Gaststätten beschlossen. Damit wird die bisherige Sperrzeit täglich um eine Stunde, am Wochenende um zwei Stunden hinausgeschoben. Dies bedeutet zum einen, dass der Gast eine Stunde länger im Lokal sitzen bleiben kann, zum anderen hat der Betreiber eine Stunde mehr Arbeit, aber auch eine Stunde mehr Zeit, Umsatz zu tätigen. Um es aber noch einmal klar zu machen - für beide handelt es sich dabei um eine Möglichkeit, aber kein Muss!
Die Stadtverwaltung in Heidelberg sah in dieser geänderten Verordnung jedoch wohl eher einen Eingriff in ihre Entscheidungsfreiheit der von ihr so geliebten Reglementierung der Bürger, denn warum sollte er sich im Jahr 2001 plötzlich in allen Lokalitäten eine Stunde länger aufhalten dürfen?
Daher sah die Verwaltung keinen Handlungsbedarf im Sinne der neunten Verordnung zur GastVO vom 21.11.2000, sondern legte dem Gemeinderat eine Beschlussvorlage vor, die die Sperrzeit für die Altstadt vorläufig bis zum 31.03.2001 belässt (also eine Stunde früher Sperrzeit), um ausreichend Zeit zu haben, mit dem Bezirksbeirat Altstadt sowie den betroffenen Anwohnern und Lokalbetreibern zu sprechen. Eine ehrenwerte Einstellung - könnte man meinen - wenn die Meinung der Betroffenen und vor allem der Bezirksbeiräte immer so gefragt wäre!
Aber was bedeutet dies nun? In ganz Baden-Württemberg gilt kraft Gesetzes die verkürzte Sperrzeit, also auch um die Altstadt herum. Nur in den rund 204 Lokalen der Altstadt wird eine Stunde früher geschlossen - mit Ausnahme der Gaststätten, Discos, Bars und Cafes, die gegen Bezahlung bereits vor Eintritt des neuen Gesetzes eine Sperrzeitverkürzung von der Stadtverwaltung erhielten.
Entspricht dies tatsächlich der vielgepriesenen Eigenverantwortung des mündigen Bürgers, geschweige denn dem Recht eines auf Wirtschaftlichkeit angewiesenen Unternehmers?
Ich kann die Anwohner verstehen, die sich um ihre Nachtruhe Sorgen machen. Allerdings kann ich mir nicht vorstellen, dass Ruhestörungen, die hin und wieder aufgetreten sind, durch die Beibehaltung der alten Regelung gemindert werden, noch dass die Ruhestörungen durch eine Sperrzeitverkürzung zunehmen. Eine Verkürzung kann möglicherweise sogar zu einer Entzerrung führen, da mit Sicherheit nicht alle Lokale von dieser Möglichkeit Gebrauch machen werden. Im Übrigen nimmt die Vorlage der Verwaltung nur "Rücksicht" auf die Anwohner in der Altstadt. Die Anwohner der übrigen Stadtteile in der Nähe von Lokalitäten sind von dieser "Rücksicht" ausgenommen.
Oder aber ist der ganze Grund für diese "Inszenierung" nur eine willkommene Möglichkeit für die Stadtverwaltung, weiterhin für genehmigte Sperrzeitverkürzungen Gebühren berechnen zu können? Auf dass der Altstadt-Gastronom für die Ausübung eines Rechtes gemäß Verordnung in Heidelberg in Zukunft in mehrfacher Hinsicht zahlen muss!
Oh Heidelberg Du Feine - nicht nur autofeindlich, jetzt auch vergnügungsfeindlich?
> via Stadtblatt Heidelberg