Anhörung zur Sperrzeitenregelung - Unsere Zusammenfassung
Kurzbericht
über den Anhörungstermin der Stadt zur Sperrzeitenregelung am 12.11.2014
Die Reihenfolge der Redner war vorgegeben, kurzfristig wurde auf Veranlassung der Stadtspitze noch zusätzlich ein einzelner Wirt als Sprecher eingeladen:
1.LindA: Hr. Dr. Kölle; 2. DEHOGA: Fr. v. Görtz, 3. IHK: Fr. P. Hörmann;
4. Ver. Alt-Hd.: Fr. Dr. Werner-Jensen; 5. Polizei: Hr. Zacherle
Wie zu erwarten, spaltete sich die Rednerliste in zwei
Lager, einerseits LindA, der Verein Alt-Hd. und die Polizei, auf der anderen Seite, die DEHOGA, IHK und der
Wirt.
Die erste Gruppierung betonte die Belange der Bewohner und die der Sicherheit und verwies auf das gesetzlich verbriefte Recht auf Nachtruhe und Gesundheit. Dieses wurde unterlegt durch die Vorgaben des gerichtlichen Vergleichsvorschlages in der Sache eines klagenden Ehepaares gegen die Stadt, sowie durch das bisher noch nicht veröffentlichte Ergebnis der Anwohnerbefragung vom Okt. 2013 ( 83,4% der Befragten sehen hier dringenden Handlungsbedarf), und den gesetzlichen Vorschriften der Lärmimmissionen im gemischten Wohngebet. Über die von der Stadt vorgelegte Beschlussvorlage (eine Stunde Sperrzeitverlängerung an Wochentagen) hinaus wurde darauf hingewiesen, dass die Altstädter auch am Wochenende ein Recht auf Nachtruhe haben und dass Discotheken Ursache dafür seien, dass Lärmspitzen in der Zeit von 3.00 bis 6.00 Uhr bis zu 105 dB entstehen. Zusätzlich stelle die Zunahme der gastronomischen Betriebe von 80 bis auf 207 eine starke Konzentration der nächtlichen Besucher dar.
Daraus resultiert, dass die durch LindA und den Verein Alt-Hd. vertretenen Altstadtbewohner auch an den Wochenenden eine Sperrzeitenverlängerung fordern und den §3 der Rechtsverordnung der Stadt Heidelberg ( Ausnahmen der Sperrzeitenverkürzung für einzelne Betriebe ) ablehnen.
Der Vertreter der Polizei hob hervor, dass die Altstadt in Heidelberg eine besondere Situation darstelle, die mit keiner anderen Stadt verglichen werden könne. Fehlende Sperrzeitenregelungen, z.B: in München, führten deshalb nicht zu Belästigungen, da die Stadt nachts streng kontrolliert würde und nicht die Enge der Altstadt in Hd. habe.
Die erste Gruppierung betonte die Belange der Bewohner und die der Sicherheit und verwies auf das gesetzlich verbriefte Recht auf Nachtruhe und Gesundheit. Dieses wurde unterlegt durch die Vorgaben des gerichtlichen Vergleichsvorschlages in der Sache eines klagenden Ehepaares gegen die Stadt, sowie durch das bisher noch nicht veröffentlichte Ergebnis der Anwohnerbefragung vom Okt. 2013 ( 83,4% der Befragten sehen hier dringenden Handlungsbedarf), und den gesetzlichen Vorschriften der Lärmimmissionen im gemischten Wohngebet. Über die von der Stadt vorgelegte Beschlussvorlage (eine Stunde Sperrzeitverlängerung an Wochentagen) hinaus wurde darauf hingewiesen, dass die Altstädter auch am Wochenende ein Recht auf Nachtruhe haben und dass Discotheken Ursache dafür seien, dass Lärmspitzen in der Zeit von 3.00 bis 6.00 Uhr bis zu 105 dB entstehen. Zusätzlich stelle die Zunahme der gastronomischen Betriebe von 80 bis auf 207 eine starke Konzentration der nächtlichen Besucher dar.
Daraus resultiert, dass die durch LindA und den Verein Alt-Hd. vertretenen Altstadtbewohner auch an den Wochenenden eine Sperrzeitenverlängerung fordern und den §3 der Rechtsverordnung der Stadt Heidelberg ( Ausnahmen der Sperrzeitenverkürzung für einzelne Betriebe ) ablehnen.
Der Vertreter der Polizei hob hervor, dass die Altstadt in Heidelberg eine besondere Situation darstelle, die mit keiner anderen Stadt verglichen werden könne. Fehlende Sperrzeitenregelungen, z.B: in München, führten deshalb nicht zu Belästigungen, da die Stadt nachts streng kontrolliert würde und nicht die Enge der Altstadt in Hd. habe.
Die zweite
Gruppierung stellte einheitlich die wirtschaftliche Notwendigkeit langer
Öffnungszeiten fest und meinte, bei einer Verkürzung der Sperrzeit um eine
Stunde müsse man mit einer Umsatzeinbuße
von 20% bis 90% rechnen. Die Freizügigkeit der Berufsausübung fordere
Freizügigkeit bei den Sperrzeiten.
Fazit:
So wie die Beteiligten der Anhörung zwischen gesetzlich verbrieften Rechten der Nachtruhe und persönlicher Interessenslage auf wirtschaftlichen Erfolg diskutieren,
so hat die Stadt zwischen der Gesetzeslage des Bundes zum Schutz der Bürger und dem Gewerbesteueraufkommen zu entscheiden.
So wie die Beteiligten der Anhörung zwischen gesetzlich verbrieften Rechten der Nachtruhe und persönlicher Interessenslage auf wirtschaftlichen Erfolg diskutieren,
so hat die Stadt zwischen der Gesetzeslage des Bundes zum Schutz der Bürger und dem Gewerbesteueraufkommen zu entscheiden.
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