Alkohol-Verkaufsverbot & Sperrzeitverkürzung 2010

Als erstes Bundesland wird Baden-Württemberg ein nächtliches Verkaufsverbot für Alkohol verhängen. Die CDU/FDP-Koalition einigte sich am 23. April in Stuttgart nach monatelangem Ringen darauf, den Verkauf von Alkohol an Tankstellen, Kiosken oder Supermärkten von 22 bis 5 Uhr zu untersagen.

Teil der Einigung zwischen den beiden Regierungsparteien
ist eine Verkürzung der Sperrzeit für Gaststätten.


Mit dem nächtlichen Alkoholverbot will das Land Trinkgelagen von Jugendlichen vorbeugen. CDU-Fraktionschef Stefan Mappus kündigte nach Angaben von dpa am Rand einer Plenarsitzung des Landtags an, der Gesetzentwurf werde noch vor der Sommerpause ins Parlament eingebracht.

Das Verbot solle zum 1. Januar 2010 in Kraft treten. (...)
Über die Ausnahmen sollen jeweils die Regierungspräsidien entscheiden.



Im Gegenzug für das Verkaufsverbot (...) werden
die Sperrzeiten der Gaststätten verkürzt (...).

Das bedeutet, dass die Sperrzeit
unter der Woche (...) von 3 bis 6 Uhr
Am Wochenende (...) von 5 bis 6 Uhr


gilt.

Wann diese Sperrzeitverkürzung in Kraft treten soll, ist allerdings noch offen.


> via dehoga BW (Datum/Abruf: 23.04.09/06.11.09)






siehe auch:

> morgenweb: 'Würzner will Sperrstunde vorziehen' (21.10.09)
Wegen eines "besonderen öffentlichen Bedürfnisses" [...] könne man höchstwahrscheinlich eine entsprechende Ausnahmeregelung erlassen [...]. Rechtliche Klarheit in dieser Frage gebe es allerdings erst, wenn das Land die Fassung der neuen Gaststättenverordnung vorlege.


"Man sollte vielleicht überlegen, ob man das Umfeld in der Altstadt nach Mitternacht nicht unattraktiver machen sollte. Es gibt genügend Möglichkeiten im Gaststättenrecht. Tendenziell werden Sperrzeiten verkürzt, man könnte sie ruhig auch einmal verlängern. [...]"

> Sperrzeit-Debatte 2000/2001: Dr. Annette Trabold (FDP) im Stadtblatt