Alkohol-Verkaufsverbot & Sperrzeitverkürzung 2010
in 2009, 2010, Dehoga, Rucksackttrinker, Sperrzeit
Als erstes Bundesland wird Baden-Württemberg ein nächtliches Verkaufsverbot für Alkohol verhängen. Die CDU/FDP-Koalition einigte sich am 23. April in Stuttgart nach monatelangem Ringen darauf, den Verkauf von Alkohol an Tankstellen, Kiosken oder Supermärkten von 22 bis 5 Uhr zu untersagen.
Teil der Einigung zwischen den beiden Regierungsparteien
ist eine Verkürzung der Sperrzeit für Gaststätten.
Mit dem nächtlichen Alkoholverbot will das Land Trinkgelagen von Jugendlichen vorbeugen. CDU-Fraktionschef Stefan Mappus kündigte nach Angaben von dpa am Rand einer Plenarsitzung des Landtags an, der Gesetzentwurf werde noch vor der Sommerpause ins Parlament eingebracht.
Das Verbot solle zum 1. Januar 2010 in Kraft treten. (...)
Über die Ausnahmen sollen jeweils die Regierungspräsidien entscheiden.
Im Gegenzug für das Verkaufsverbot (...) werden
die Sperrzeiten der Gaststätten verkürzt (...).
Das bedeutet, dass die Sperrzeit
unter der Woche (...) von 3 bis 6 Uhr
Am Wochenende (...) von 5 bis 6 Uhr
gilt.
Wann diese Sperrzeitverkürzung in Kraft treten soll, ist allerdings noch offen.
> via dehoga BW (Datum/Abruf: 23.04.09/06.11.09)
siehe auch:
> morgenweb: 'Würzner will Sperrstunde vorziehen' (21.10.09)
Wegen eines "besonderen öffentlichen Bedürfnisses" [...] könne man höchstwahrscheinlich eine entsprechende Ausnahmeregelung erlassen [...]. Rechtliche Klarheit in dieser Frage gebe es allerdings erst, wenn das Land die Fassung der neuen Gaststättenverordnung vorlege.
> Sperrzeit-Debatte 2000/2001: Dr. Annette Trabold (FDP) im Stadtblatt
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