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Anhörung zur Sperrzeitenregelung - Unsere Zusammenfassung


Kurzbericht
über den Anhörungstermin der Stadt zur Sperrzeitenregelung am 12.11.2014
Die Reihenfolge der Redner  war vorgegeben, kurzfristig wurde auf Veranlassung der Stadtspitze noch zusätzlich ein einzelner Wirt als  Sprecher eingeladen:
1.LindA: Hr. Dr. Kölle; 2. DEHOGA: Fr. v. Görtz, 3. IHK: Fr. P. Hörmann;
4. Ver. Alt-Hd.: Fr. Dr. Werner-Jensen; 5. Polizei: Hr. Zacherle

Wie zu erwarten, spaltete sich die Rednerliste in zwei Lager, einerseits LindA, der Verein Alt-Hd. und die Polizei, auf  der anderen Seite, die DEHOGA, IHK und der Wirt.
Die erste Gruppierung betonte die Belange der Bewohner und die der Sicherheit und verwies auf das gesetzlich verbriefte Recht auf Nachtruhe und Gesundheit. Dieses wurde unterlegt durch die Vorgaben des gerichtlichen Vergleichsvorschlages in der Sache eines klagenden Ehepaares gegen die Stadt, sowie durch das bisher noch nicht veröffentlichte Ergebnis der Anwohnerbefragung  vom  Okt. 2013 ( 83,4% der Befragten sehen hier dringenden Handlungsbedarf), und den gesetzlichen Vorschriften der Lärmimmissionen im gemischten Wohngebet. Über die von der Stadt vorgelegte  Beschlussvorlage (eine Stunde Sperrzeitverlängerung an Wochentagen) hinaus wurde darauf hingewiesen, dass die Altstädter auch am Wochenende ein Recht auf Nachtruhe haben und dass Discotheken Ursache dafür seien, dass Lärmspitzen in der Zeit von 3.00 bis 6.00 Uhr bis  zu 105 dB entstehen. Zusätzlich stelle die Zunahme  der gastronomischen Betriebe von 80 bis  auf 207 eine starke Konzentration der nächtlichen Besucher dar.
Daraus resultiert, dass die durch LindA und den Verein Alt-Hd. vertretenen Altstadtbewohner auch an den Wochenenden eine Sperrzeitenverlängerung fordern und den §3 der Rechtsverordnung der Stadt Heidelberg ( Ausnahmen der Sperrzeitenverkürzung für einzelne Betriebe ) ablehnen.
Der Vertreter der Polizei hob hervor, dass die Altstadt in Heidelberg eine besondere Situation darstelle, die mit keiner anderen Stadt verglichen werden könne. Fehlende Sperrzeitenregelungen, z.B: in München, führten deshalb nicht zu Belästigungen, da die Stadt nachts streng kontrolliert würde und nicht die Enge der Altstadt in Hd. habe.

Die zweite Gruppierung stellte einheitlich die wirtschaftliche Notwendigkeit langer Öffnungszeiten fest und meinte, bei einer Verkürzung der Sperrzeit um eine Stunde müsse man mit einer Umsatzeinbuße von 20% bis 90% rechnen. Die Freizügigkeit der Berufsausübung fordere Freizügigkeit bei den Sperrzeiten.


Fazit:
So wie die Beteiligten der Anhörung zwischen gesetzlich verbrieften Rechten der Nachtruhe und persönlicher Interessenslage auf wirtschaftlichen Erfolg diskutieren,
so hat die Stadt zwischen der Gesetzeslage des  Bundes  zum Schutz der Bürger und dem Gewerbesteueraufkommen zu entscheiden.

Stellungnahme von LindA zur Sperrzeitenvorlage der Stadtverwaltung


Der Bürgermeister für Integration, Chancengleichheit und Bürgerdienste, Herr Erichson, hat zum
12-11-2014 verschiedene Betroffene und Interessenverbände zu einem Anhörungstermin eingeladen.
Dies  waren: DEHOGA, IHK, ein Wirt, die Polizei, Alt Heidelberg, und LindA.

Hier soll unsere Stellungnahme veröffentlicht werden.





Stellungnahme von LindA zur vorgeschlagenen Sperrzeitenregelung am Anhörungstermin 12. 11. 2014




Sehr geehrte Damen und Herren!

Als Vertreter der Bürgerinitiative LindA und auch für viele Altstadtbewohner bedanke ich mich für die Möglichkeit, vor ihnen zu der Beschlussvorlage zur Sperrzeitenregelung Stellung beziehen zu können. Sie haben als gewählte Vertreter die sicherlich nicht leichte Aufgabe, in Verantwortung für die Bürgerschaft widerstreitende Ansprüche abzuwägen und die Konsequenzen aus einem Gerichtsbeschluss in einer Verordnung umzusetzen.

1. Grundlagen für die Beschlussfassung
Was ist der Hintergrund für die Vorlage der Verwaltung, warum sind wir heute hier? Grundlage ist, wie Sie alle wissen, der Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, d.h. der Vergleich im Rechtsstreit zwischen einem Anwohnerehepaar und der Stadt und die daraufhin erfolgte Lärmberechnung für die Heidelberger Altstadt. Darüber hinaus scheinen uns für ein objektives Bild auch die Ergebnisse der Anwohnerbefragung der Polizeihochschule Münster vom Herbst 2013 wichtig, die bislang noch nicht im Gemeinderat diskutiert wurden und leider der Öffentlichkeit noch nicht bekanntgegeben sind.

2. Grundrechtsabwägung
Bei der bevorstehenden Entscheidung zur Sperrzeitenregelung geht es um den Konflikt zwischen den Grundrechten der Altstadtbewohner auf Gesundheit und des Rechts an Eigentum und Nutzung der eigenen Wohnung einerseits und dem Grundrecht der Gastwirte auf Berufsfreiheit und Eigentum andererseits. Dies arbeitet die Beschlussvorlage der Verwaltung sehr klar heraus.  Wir begrüßen dies sehr, diese Klarstellung versachlicht die Diskussion. Es geht bei der Debatte also nicht um widerstreitende Interessen von Lobbygruppen, sondern um die Abwägung zwischen verschiedenen Grundrechten. Betrachten wir also die beiden Seiten:
Die Seite der Anwohner: Es geht nicht um subjektive Befindlichkeiten, sondern um harte Fakten, die durch die Lärmberechnung der Firma Genest und Partner und durch die Anwohnerbefragung belegt werden. Nicht nur LindA sieht die Parameter des Lärmgutachtens kritisch, und eine Einigung zwischen Kläger und Stadt ist noch nicht in Sicht. Dennoch ist festzuhalten, dass die Aussagen des Gutachtens eindeutig eine z.T. erhebliche Überschreitung der in der Verwaltungsvorschrift TA Lärm festgelegten Grenzwerte belegen. Dies wird in der Verwaltungsvorlage deutlich hervorgehoben. Das Gutachten räumt darüber hinaus ein, dass situativ sogar Lärmpegel zwischen 95 und 105 dB auftreten können, die eindeutig gesundheitsschädlich sind – schon 90 dB entsprechen dem Lärm einer lauten Fabrikhalle!

Die Beeinträchtigungen der Lebensqualität gehen ebenso aus der Befragung der Anwohner der Kernaltstadt hervor. 83,5% der Befragten äußern, es bestehe Handlungsbedarf. Dabei sehen sie vor allem Kommune bzw. Stadtverwaltung in der Pflicht.
Die Klagen über Lärm, Dreck und Randale können also nicht als das Lamentieren einer Bürgerinitiative abgetan werden, sondern gehen Schwarz auf Weiß aus dieser offiziellen Erhebung hervor, die Öffentlichkeit und städtische Politik als Anlass zum Umdenken und Handeln nehmen sollte. Auch vor diesem Hintergrund begrüßen wir die Stoßrichtung der Verwaltungsvorlage. Zusammengefasst ergibt sich, dass bei der Frage der nächtlichen Störungen nicht nur marginal Interessen der in der Altstadt lebenden Menschen tangiert, sondern der Kernbereich des Grundrechts auf Gesundheit verletzt wird. 
 
Betrachten wir die andere Seite, die der Wirte: Wir nehmen die Sorgen der Wirte vor Minderung des Umsatzes durchaus ernst und achten selbstverständlich das Grundrecht auf Berufsfreiheit. Auch wir schätzen und nutzen die lebendige Kneipenkultur der Altstadt. Andererseits erscheint uns bei einer Sperrzeitverlängerung um eine Stunde das Grundrecht auf Berufsfreiheit nicht eingeschränkt zu sein. Zudem kennen wir auch die Sorgen zahlreicher Altstadthoteliers, bei denen Gäste aus Lärmgründen ihre Rechnung nur teilweise oder gar nicht bezahlen. Wir wissen auch: in München z.B. herrscht in der Innenstadt nächtliche Ruhe, und Gastronomen existieren dennoch; dasselbe gilt in vielen anderen Städten der Republik.

Bei der Abwägung der Rechte der beiden Seiten geht es um die Frage der Rangfolge – und da sind wir allerdings der Meinung, dass das Grundrecht auf Gesundheit Vorrang vor berechtigten kommerziellen Interessen und dem natürlichen Interesse der Stadt an Gewerbesteuereinnahmen hat. Dies wird auch in der Verwaltungsvorlage so gesehen.

3. Konsequenzen
Die Beschlussvorlage hebt u.E. richtig hervor, dass für den unzulässig hohen Lärmpegel zwar nicht ausschließlich die Gäste der Gaststätten verantwortlich sind, aber doch den überwiegenden Teil dazu beitragen und dass das Umfeld der anderen nächtlichen Besucher der Altstadt mit den Öffnungszeiten der Gaststätten und Diskotheken korreliert. Insofern ist – sowohl in der Konsequenz des gerichtlichen Vergleichs als auch von der Problematik in der Sache her – eine Neuregelung der Sperrzeitverordnung notwendig und der richtige Ansatz. Dass solche Regelungen, sollen sie wirksam sein, auch kontrolliert werden müssen, ist unabdingbar; insofern begrüßen wir auch den 2. Punkt der Vorlage, die Aufstockung des Kommunalen Ordnungsdienstes. Wir halten jedoch eine Aufstockung um 6 Stellen für erforderlich, da auch in anderen Stadtteilen (Neckarwiese!) KOD-Einsätze notwendig sind.

Wenn man den Ergebnissen der Lärmberechnung folgt, so ist die in der Verwaltungsvorlage getroffene Unterscheidung zwischen der Kernaltstadt und den anderen Bereichen angesichts deutlich unterschiedlicher Lärmpegel auch u.E. sinnvoll. Die Vorverlegung der Sperrzeit für die Kernaltstadt wochentags von 2 Uhr auf 1 Uhr ergibt sich dann in der Befolgung des gerichtlichen Vergleichs ganz konsequent.

Folgt man dieser Argumentation, dann sind allerdings die Beibehaltung der derzeitigen Sperrzeitenregelung für die Nächte von Freitag auf Samstag und von Samstag auf Sonntag, sowie die Ausnahmen für die Diskotheken (§ 3) nicht nachvollziehbar, da diesen Lärmimmissionen und mit ihnen verbundene Wanderbewegungen zuzuordnen sind. Der Betrieb von Musikclubs in Mischgebieten erscheint hinsichtlich der Lärmgrenzwerte überhaupt problematisch. Es ist widersinnig, dass genau in den Nächten des Wochenendes, in denen es nach dem Gutachten besonders laut ist, das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit nicht berücksichtigt werden soll.
LindA begründet diese Auffassung mit dem entscheidenden Passus aus dem gerichtlichen Vergleich: „Ergibt die Untersuchung eine Überschreitung der Richtwerte der TA-Lärm durch den den fraglichen Gaststätten zuzurechnenden Lärm, ist eine Überschreitung auch bei Berücksichtigung der übrigen Kriterien [Herkömmlichkeit, soziale Adäquanz, allgemeine Akzeptanz] um so weniger hinzunehmen, je später in der Nachtzeit sie liegt. Kommen keine wirksamen Maßnahmen aktiven Lärmschutzes in Betracht, dürften die Kläger ggf. einen Anspruch auf die angestrebte Verlängerung der Sperrzeit um eine Stunde auf 1 bzw. 2 Uhr durch Ergänzung der Sperrzeitverordnung der Beklagten haben.“ Aus dem Gerichtsbeschluss geht also klar hervor, dass die betroffenen Bewohner auch am Wochenende einen Anspruch auf Verlängerung der Sperrzeit um eine Stunde auf 2 Uhr haben, wenn, wie geschehen, der Nachweis der erheblichen Grenzwertüberschreitungen erbracht ist. Der oft vorgebrachte Hinweis auf das veränderte Ausgehverhalten greift nach dem Beschluss des VGH nicht. Wir verweisen auch auf die Stellungnahme der befragten Polizei, „dass eine längere Sperrzeit einhergeht mit weniger Alkoholkonsum, geringeren Geräuschimmissionen und einer rückläufigen Zahl an Aggressionsdelikten.“

4. Verantwortung des Gemeinderats für das Gemeinwohl
Sie tragen als gewählte Vertreter der Bürgerschaft Verantwortung für das Gemeinwohl, d.h. im vorliegenden Fall für die Gesundheit und Lebensqualität von Tausenden in der Altstadt lebender Bürger. So wie Sie selbst das Bedürfnis nach angemessener Lebensqualität in Ihrem Wohnumfeld haben, so nehmen Sie bitte den Anspruch der Altstädter auf etwas mehr Nachtruhe ernst. Tragen Sie Sorge dafür, dass der Ausdruck „Ballermann Heidelberg“ wieder aus den Gazetten und Fernsehanstalten verschwindet! Die hier lebenden Heidelberger machen ja schon Kompromisse hinsichtlich ihres Ruhebedürfnisses. Es kann auch nicht sein, dass Bürger, von denen Sie gewählt wurden und denen Sie Rechenschaft ablegen müssen, ihr Recht auf Nachtruhe eigens einklagen müssen und hierfür hohe Kosten aufzuwenden haben. 

Wenn jetzt aufgrund der geschilderten Umstände eine Sperrzeitverlängerung zur Entscheidung steht, ist dies kein unbilliges Ansinnen. Wir appellieren an Sie, über den Sperrzeitbeginn in der Woche um 1 Uhr hinaus, gemäß dem gerichtlichen Vergleich, auch für das Wochenende eine Vorverlegung auf 2 Uhr zu beschließen und den § 3 der Vorlage zu verändern. Orientieren Sie sich an dem Grundsatz des Begründers des Liberalismus, John Stuart Mill: „Die Freiheit des Einzelnen darf sich nicht zu einer Belästigung für Andere entwickeln.“


Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und Geduld!

RNZ: Die Belastung hat sich drastisch erhöht (25.07.14)

Stadt lässt die Anwohner im Stich
Gastronomie hat sich vervielfacht

RNZ. Der Streit um den Garten des Altstadtlokals "Herrenmühle" hält an. Nachbar Franz Dänekamp, der durch die Außenbewirtschaftung nach 22 Uhr sein Recht auf Ruhe gestört sieht, hatte Anfang Juli vorerst den Kürzeren gezogen, als Oberbürgermeister Eckart Würzner entscheid, dass Herrenmühle-Pächter Daniel Dumbeck - bis zu einer rechtlichen Klärung - den Restaurantgarten bis 23 Uhr öffnen darf.

 Jetzt meldet sich die Bürgerinitiative "Leben in der Altstadt" (Linda) in einer Stellungnahme zu Wort. Man sei der Auffassung, "dass die Stadt Heidelberg und ihre Bürgermeister für die Einhaltung der geltenden gesetzlichen Regelungen zum Lärmschutz Sorge tragen und ihre Entscheidungen danach ausrichten müssen". Der Schutz der Anwohner vor Lärm entsprechend der gesetzlichen Vorgaben müsse Vorrang haben vor ökonomischen Interessen der Gastronomie. Und weiter heißt es: "Allerdings erachten die Stadtspitze und Teile der Medien die geltenden Lärmschutzvorgaben als zu streng. Sie befürchten, dass dadurch die Heidelberger Kneipen- und Gasthauskultur Schaden nehmen könnte. Die Zahl der gastronomischen Betriebe hat sich in der Altstadt von 80 auf über 200 erhöht, die außenbewirtschaftete Fläche explodiert seit 2009; Gaststätten sind bis 3 Uhr am Wochenende, Diskotheken bis 5 Uhr morgens geöffnet."

 Dadurch habe sich die Belastung der Altstadtbewohner drastisch erhöht, was in der Öffentlichkeit kaum zur Kenntnis genommen werde. "Von der Stadtverwaltung fühlen sich viele Altstadtbewohner in ihren Belangen im Stich gelassen. Dies führt dazu, dass betroffene Bürger - und das sind deutlich mehr als die in der Presse genannten - den Rechtsweg beschreiten und sich auf die vom Gesetzgeber erlassenen Lärmschutzregeln berufen." Linda beklagt sich, dass sich der "für seine Rechte einsetzende Bürger als Querulant, Spießer, oder Privatkrieger an den Pranger gestellt" werde. "Die Stadtspitze ist der Meinung, dass gastronomische Interessen höher zu bewerten sind als der gesetzliche Lärmschutz."

Die Stellungnahme endet mit einem Versprechen: "Linda wird sich weiter für die Belange der Bewohner der Altstadt einsetzen und auch eine anwohnerfreundliche Gastronomie unterstützen."

RNZ Online, 25.07.2014

RNZ: Lärm in der Altstadt (09.07.14)

Hier ist es am lautesten 

Ein Gutachten zeigt: Die nächtliche Lärmrichtwerte werden in einigen Bereichen deutlich überschritten. Jezt arbeitet man im Rathaus wieder einmal an Vorschlägen



Jetzt haben es die Altstädter schwarz auf weiß: Nachts, zwischen 1 und 3 Uhr, werden die Lärmrichtwerte in der Unteren Straße, in der Kettengasse und in der mittleren Hauptstraße oft um 10 bis 15 Dezibel überschritten. Während die Anwohner des Kneipenviertels demnach häufig unter Ruhestörungen leiden, sieht es im Rest der Altstadt recht entspannt aus. Dies ergibt sich aus dem Gutachten des Büros Genest und Partner (siehe Hintergrund), das der RNZ vorliegt. Nun überlegt die Stadt, wie sie mit den Ergebnissen umgeht.

"Wir befinden uns derzeit in der Anhörungsphase", erklärt Bürgermeister Wolfgang Erichson. Das städtische Bürgeramt hat den Verein Alt-Heidelberg, die Initiative "Leben in der Altstadt" und den Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) um eine Stellungnahme gebeten, wie mit dem Kneipenlärmgutachten umzugehen sei.

Nach dem derzeitigen Diskussionsstand ist noch alles möglich. Denkbar wäre, dass die Kneipen in den besonders lärmbelasteten Bezirken unter der Woche bereits um 0 Uhr und am Wochenende um 1 Uhr schließen müssten. Aber auch eine Verkürzung der Sperrzeit ist im Gespräch. Bisher müssen die Gaststätten in der Altstadt unter der Woche von 2 bis 6 Uhr und an Wochenenden von 3 bis 6 Uhr geschlossen sein.

Besonders die Wirte fordern aber, dass auch für das Herzen Heidelbergs die gängige, liberalere Landesregelung gelten sollte, wonach sie erst um 3 Uhr an Werktagen sowie samstags und sonntags um 5 Uhr zumachen müssten. Das Bürgeramt wird sich überdies mit zwei weiteren Grundsatzfragen beschäftigen müssen: Sollen die Ausnahmeregelungen für die Clubs Cave 54, Tangente und Club 1900 fortbestehen. Sie dürfen am Wochenende derzeit bis um 5 Uhr Gäste bewirten.

Der Verein Alt-Heidelberg gab als Erstes seine Stellungnahme an das Bürgeramt ab und begrüßt die Untersuchung, "die hohe Bedeutung für Heidelberg hat", so die Vereinsvorsitzende Karin Werner-Jensen. Das Gutachten könne erhebliche Folgen für zukünftige Genehmigungen von Außenbewirtschaftungen haben sowie Veränderungen der Sperrzeit zugunsten der Bewohner nach sich ziehen. Der Verein bemängelt aber, dass es keine wirklichen Lärmmessungen gab, sondern dass sich das Gutachten nur auf Berechnungen stützt. Die geschätzte Anzahl der Gäste in den Kneipen orientiert sich zum Beispiel an der Anzahl der Sitzplätze. Werner-Jensen und ihre Mitstreiter sind aber davon überzeugt, dass in einigen Lokalen deutlich mehr Besucher verkehren.

Alt-Heidelberg fordert konkrete, "gerichtsfeste" Lärmmessungen und eine Verlängerung der Sperrzeiten. "Je länger die Gaststätten nachts geöffnet haben, desto unerträglicher wird der Lärm und desto weniger ist ein gesunder Schlaf für die Altstädter Bevölkerung gesichert", so das Fazit des Vereins. Zudem müsse der kommunale Ordnungsdienst personell deutlich aufgestockt werden und nachts viel häufiger kontrollieren.

Ganz andere Schlüsse zieht Dehoga-Geschäftsführerin Melanie von Görtz aus dem Gutachten. Wenn die Kneipen eine Stunde früher schließen müssten, bedeute dies Umsatzeinbußen von mindestens 20 Prozent – und das bei gleichbleibenden Kosten. Noch schlimmer würde es die Clubs treffen, wenn die Ausnahmeregelung gestrichen würde, glaubt von Görtz: "Sie müssten dann schließen." Erst wenn die anderen Gaststätten schon zu sind, gehe das Geschäft der Discos erst richtig los. Offenbar gebe es einen "starken Bedarf" in Heidelberg, spät in der Nacht noch auszugehen.

"Wir sind gegen eine Totberuhigung der Altstadt", macht die Dehoga-Funktionärin klar. Seit 2012 die Maßnahmen des Runden Tisches für die Altstadt umgesetzt worden seien, habe sich die Situation für die Anwohner deutlich entschärft. Die Wirte hätten schon viel geleistet, indem sie für Schallschutz sorgten, Lärmpegelbegrenzer einbauten und Türsteher einstellten. Statt die Sperrzeiten noch weiter zu verschärfen, schlägt von Görtz vor, sie entsprechend der Landesregelung versuchsweise zu liberalisieren. Sie vermutet, dass sich dadurch auch die Lärmbelastung für die Anwohner reduziere, weil nicht alle Kneipengänger zur gleichen Zeit auf die Straße strömten.

Erichson ist für alles offen, nur eine flächendeckende Lärmmessung sei nicht sinnvoll, da bereits der Verkehr dafür sorge, dass die Richtwerte der "TA Lärm" überschritten werden. Denkbar wäre für ihn auch eine öffentliche Anhörung unter Beteiligung der Bürger, bevor dem Bezirksbeirat im November und dem Gemeinderat im Dezember die neuen Vorschläge in Sachen Sperrzeiten unterbreitet werden.


via RNZ Online, Holger Buchwald, 09.07.2014


Hintergrund:

Vorgeschichte: Das Ehepaar Jansen aus der Kettengasse klagte gegen die Stadt, weil die Lärmgrenzwerte in ihrer Straße häufig überschritten werden. Vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg schloss man einen Vergleich: Ein Gutachten solle Klarheit bringen und Argumente liefern, ob die Sperrzeiten verändert werden müssen.

Ausgangslage: 160 Gaststätten gibt es im Untersuchungsgebiet, das vom Bismarckplatz bis zum Karlstor und vom Neckar bis zur Klingenteichstraße reicht. Während im restlichen Heidelberg die baden-württembergische Sperrzeitregelung gilt, müssen die Kneipen in diesem Areal früher schließen. Das Büro Genest und Partner kartierte die bestehenden Lokale und unterteilte sie in die Kategorien Restaurants, Bars, Imbisslokale und Diskotheken. Untersucht werden sollte, inwieweit die Richtwerte der bundeseinheitlichen Verwaltungsvorschrift "Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm" (TA Lärm) überschritten werden. Der Richtwert für Kern- und Mischgebiete, also dem Großteil der Altstadt, beträgt 45 Dezibel.

Das Berechnungsmodell: Grundlage für die Berechnungen sind die geschätzte Anzahl der Besucher, die sich an der Anzahl der Sitzplätze in den Kneipen orientiert. Zudem geht der kommunale Ordnungsdienst davon aus, dass jeweils 20 Prozent der Besucher in den Lokalen stündlich wechseln. Daraus ergibt sich eine Anzahl von Nachtschwärmern, die sich in den jeweiligen Gassen aufhalten. Genest und Partner gingen bei ihren Berechnungen davon aus, dass sie sich laut unterhalten - ähnlich wie dies auf Sportplätzen zu beobachten ist.

Die Ergebnisse: In weiten Teilen des Untersuchungsgebietes werden die Richtwerte eingehalten. In einigen Straßen werden sie leicht überschritten, am deutlichsten jedoch in den Querstraßen Kettengasse, Krämergasse und Haspelgasse sowie natürlich in der Unteren Straße. hob

Freiburg: Der Gemeinderat schlaeft, wir nicht (30.09.13)

Freiburger Altstadt-Bewohner zeigen Flagge gegen Partylärm 

Der Streit um den nächtlichen Lärm in der Freiburger Altstadt verschärft sich: 
Der Lokalverein hat jetzt eine Aktion initiiert. 100 "Ruhe"-Transparente hängen bereits – und kritisieren auch die Stadt.



Mehr als 100 Fahnen und Tücher hängen an Häusern [...] der Altstadt: "Ruhe" ist darauf zu lesen oder "Der Gemeinderat schläft - wir nicht". Die Anwohner wehren sich gegen zu lauten Partylärm und gegen [...] das Nichtstun der Stadtpolitik. Der Vorstand des Lokalvereins Innenstadt fordert, dass die Sperrzeiten für einzelne Zonen der Altstadt neu geregelt werden - und dass ein kommunaler Ordnungsdienst eingeführt wird [...].

Der Streit um den nächtlichen Lärm in der Altstadt wird schärfer [...]. Vorbild der Aktion ist ein Protest von lärmgeplagten Anwohnern in Heidelberg: Die hängten im Sommer 2009 Bettlaken aus den Fenstern auf denen etwa stand: "Wir wollen schlafen"  [...].

Der Lokalverein will eine zonierte Sperrzeitenregelung: Kneipen in Wohnstraßen sollen deutlich früher schließen. Es brauche auch ein Gaststättenkonzept, einen verbesserten Nachtverkehr, einen Ordnungsdienst ("Egal, wie er heißt") und ein Alkoholverbot auf Plätzen. Hier setzen die Anwohner auf die grün-rote Landesregierung. Das Innenministerium habe immerhin vor kurzem in Heidelberg und Ravensburg eine umfassende Umfrage zum Thema gestartet.

via Badische Zeitung, Joachim Röderer, 30.09.2013

SWR: Laerm, Muell, Randale - Umfrage Alkoholverbot (12.09.13)

SWR - Zur Sache Baden-Württemberg, 12.09.2013


Baden-Wuerttemberg: Bevoelkerungsbefragung zum Thema Alkoholkonsum im oeffentlichen Raum (08.09.13)

„Eine Arbeitsgruppe des Innenministeriums erforscht ab kommender Woche in Heidelberg und Ravensburg welche Probleme es in Baden-Württemberg durch Alkoholkonsum im öffentlichen Raum gibt. Dabei sind uns die Erfahrungen und die Meinungen der Anwohner wichtig“, sagte Innenminister Reinhold Gall.

Zum Ende des Jahres solle ein Maßnahmenpaket zur Unterstützung betroffener Städte und Gemeinden vorliegen, um die Debatte über Alkoholkonsumverbote auf einer fundierten Grundlage fortzuführen. „Wir wollen die Meinung der Betroffenen erfahren. Diese ist uns wichtiger als nackte Zahlen der Kriminalitätsentwicklung, da die Menschen vor Ort keine Statistik, sondern Lösungen für die Probleme vor ihrer Haustür erwarten“, betonte Gall. Zudem könne die Sichtweise der Befragten helfen, von der Theorie überlagerte Diskussionen zurecht zu rücken. Er bitte daher die angeschriebenen Anwohnerinnen und Anwohner, sich zahlreich an der Befragung zu beteiligen.

In der kommenden Woche gehe rund 2.800 Bürgerinnen und Bürgern in Heidelberg und 2.500 in Ravensburg ein durch die Deutsche Hochschule der Polizei erstellter Fragebogen zu. Die Angeschriebenen würden gebeten, sich 15 Minuten Zeit zu nehmen und Fragen zur Attraktivität des Stadtteils, dem Ausmaß des Alkoholkonsums in der Öffentlichkeit, Belästigungen durch Müll und Lärm, Erfahrungen zu Straftaten, ihrem Sicherheitsgefühl und möglichen Maßnahmen für eine Verbesserung der Situation vor Ort zu beantworten. „Alle Angeschriebenen haben jetzt die Chance sich aktiv einzubringen und dabei zu helfen, ihre Stadt noch lebenswerter zu gestalten und letztendlich auch Baden-Württemberg als attraktiven Lebensraum zu stärken“, sagte der Innenminister.


Runder Tisch „Lebenswerter öffentlicher Raum“
Ministerpräsident Winfried Kretschmann hat am 24. Januar 2013 den Runden Tisch „Lebenswerter öffentlicher Raum“ einberufen. Wesentliches Zwischenergebnis ist die Einrichtung einer Arbeitsgruppe unter Leitung des Innenministeriums. Diese soll bis Ende des Jahres, unter Einbeziehung wissenschaftlicher Expertisen, die beim Runden Tisch diskutierten Lösungsansätze fachlich bewerten und in einem präventiven und repressiven Maßnahmenpaket zur Bewältigung alkoholkonsumbedingter Problemlagen im öffentlichen Raum zusammenfassen. Neben einer umfangreichen Auflistung von Problemlagen im öffentlichen Raum, sollen in der Heidelberger und Ravensburger Altstadt alle betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner ab 16 Jahre befragt werden. Ergänzt würden diese Befragungen durch detaillierte Lageauswertungen in ausgewählten Kommunen und Interviews mit Experten, beispielsweise von Ordnungsämtern und Suchtberatung.

Der Arbeitsgruppe gehören Vertreter der Landtagsfraktionen von Bündnis90 / Die Grünen, der SPD und der CDU, Psychologen und Kriminologen der Hochschule für Polizei Villingen-Schwenningen und der Deutschen Hochschule der Polizei, Vertreter von Städte- und Gemeindetag sowie Experten des Justiz-, Sozial- und Innenministeriums an. Zur Erfüllung des Arbeitsgruppenauftrages wurden die Polizeidienststellen des Landes im Benehmen mit den Kommunen aufgefordert, entsprechende Probleme und wirksame Maßnahmen zu deren Verhinderung und Bewältigung zu melden.

Experteninterviews mit Vertretern der Kommunen
Die Arbeitsgruppe hat beschlossen, in den „Vergleichsstädten“ Mannheim und Konstanz Experteninterviews mit Vertretern der Kommunen, unter anderem Ordnungsamt, Suchtberatung und der Jugendarbeit/Streetwork, durchzuführen. In Freiburg, Heidelberg und Ravensburg erfolgen mit Blick auf die dort bestehenden Probleme neben Experteninterviews zusätzliche Sondererhebungen bei den Polizeidienststellen zu dort registrierten Straftaten. Die Experteninterviews in den fünf Kommunen und die Sondererhebungen zu Straftaten werden unter der Leitung von Prof. Dr. Hermanutz, Psychologe an der Fakultät für Sozialwissenschaften der Hochschule für Polizei Villingen-Schwenningen, durchgeführt. Die repräsentativen Bevölkerungsbefragungen in Ravensburg und Heidelberg werden von Prof. Dr. Görgen, Leiter des Fachgebiets „Kriminologie und interdisziplinäre Kriminalprävention“ der Deutschen Hochschule der Polizei betreut.

Ruprecht: Tugendterror oder nötige Maßnahme

"Tugendterror oder nötige Maßnahme"

JA zu Alkoholverboten auf öffentlichen Plätzen


Franz Dänekamp in der Heidelberger Studierenden-Zeitung "ruprecht"
Franz Dänekamp ist Sprecher der Heidelberger Bürgerinitiative "Leben in der Altstadt" (LindA) / Foto: privat

Schlägereien, Müllberge und Alkoholleichen. Die Kommunen klagen über Exzesse - meist jugendlicher Trinker - auf öffentlichen Plätzen. Franz Dänekamp von der Heidelberger Bürgerinitiative Leben in der Altstadt (LindA) hält temporäre Alkoholverbote für eine gute Lösung.

Zugegeben, Alkoholverbot klingt nach Partykiller. Bevor aber die Welle der Empörung den Campus überflutet, lohnt es sich, ein wenig genauer hinzusehen. Das geplante Polizeigesetz soll den Kommunen die Möglichkeit geben, in „Brennpunkten“ – und nur dort – Alkoholkonsum einzuschränken. In anderen europäischen Ländern wird das längst erfolgreich praktiziert. Prägende Merkmale für einen Brennpunkt sind die Anzahl der Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, die sich besonders nachteilig auf das räumliche Umfeld (Schulen, Kindergärten, Wohnhäuser) und damit auf die Lebensqualität von Menschen auswirken.

Auch in zeitlicher Hinsicht liegt die Messlatte für ein Alkoholverbot hoch, denn erfahrungsgemäß häufen sich alkoholbedingte Straftaten und Ordnungswidrigkeiten am Wochenende, sodass Verbote nur in diesen Zeiträumen relevant werden. Viele Studentinnen und Studenten mögen einwenden, dass ein Alkoholverbot – mag es auch räumlich und zeitlich beschränkt sein – zwangsläufig in die Grundrechte sogenannter „Nichtstörer“ eingreift. Das ist ein relevanter Einwand, denn oft wird fröhlich und friedlich gefeiert, und diese Lebendigkeit macht den Charme einer Studentenstadt aus. Deswegen soll das Gesetz auch nur dort Anwendung finden, wo absolute Rücksichtslosigkeit dominiert.

Solche Brennpunkte der Rücksichtslosigkeit gibt es – vorwiegend am Wochenende – auch in Heidelberg, etwa am Bismarckplatz oder in bestimmten Straßen der Altstadt. Es ist eine Situation, die sich in den letzten 10 Jahren entwickelt hat. Heidelberg ist leider auch zu einem Magneten für „Feierwütige“ geworden, die keinen Bezug zu unserer Stadt haben, am Wochenende alkoholisiert bei uns einfallen und die Altstadt „terrorisieren“.

Junggesellen planen „Saufgelage“ via Internet und sind bisweilen schon „an der Kante“, wenn sie bei uns antreten. Wer nicht ausreichend „vorgeglüht“ hat, deckt sich mit Alkoholika in den Supermärkten ein. Spät in der Nacht werden hier und da die Ekelgrenzen strapaziert, denn nicht wenige derer, die kaum noch stehen können, lassen unter sich, was sie in viel zu großen Mengen in sich hineingeschüttet haben.

Die studentischen Vertreter am „Runden Tisch“ haben die Probleme durchaus gesehen. Sie schlagen „Streetworker“ vor, um die Situation zu beruhigen. Das Problem ist nur, dass die Situation spät in der Nacht „kippt“. Dann fliegen Fäuste, und manchmal werden auch Messer gezogen, wie das Beispiel des schwerverletzten Abiturienten zeigt, der in der Silvesternacht nur schlichten wollte, seinen Einsatz aber fast mit dem Leben bezahlt hätte. Trotzdem wird überlegt, entsprechend ausgebildete Studentinnen und Studenten als Schlichter im Rahmen der Prävention einzusetzen.

Unser Problem ist, dass in der Altstadt am Wochenende zu viele Menschen auf zu engem Raum sind. Das ist Ausdruck einer vernachlässigten Stadtentwicklung, die die Altstadt zur Eventkulisse degradiert, getreu dem Motto: „Einer geht noch, einer geht noch rein“. Events und Partys sind in Ordnung, wenn die Belastungen gerechter verteilt werden. Wir können das Alkoholverbot als Lenkungsinstrument einsetzen, müssen Druck aus der Altstadt herausnehmen, sollten dann aber auch Alternativen in anderen Stadtteilen schaffen und erhalten. Die „Halle 02“ muss bleiben.

Gewiss, den „Friedlichen“ verlangt das Gesetz gewisse Einschränkungen ihrer Freiheit ab, aber ist der zeitlich beschränkte Verzicht auf Alkoholkonsum auf bestimmten Straßen ein unakzeptabel hoher Preis? Würde die Alternative nicht bedeuten, vor den „Ballermännern“ zu kapitulieren?

Das beschränkte Alkoholverbot soll ein Signal sein, dort Grenzen ziehen, wo Freiheit mit Rücksichtslosigkeit verwechselt wird. Freiheit ist ohne Verantwortung nicht denkbar. Wer grenzenlose Freiheit fordert, hat nicht verstanden, was Liberalismus bedeutet.



Bürger für Heidelberg: Jahresbericht 2011

Leben in der Altstadt


Das Thema Lärm, Verschmutzung und Randale in der Altstadt beschäftigte die BÜRGER FÜR HEIDELBERG im vergangenen Jahr - wie schon in vielen Jahren davor. Auch in den regelmäßigen
Gesprächen mit Bürgermeister Wolfgang Erichson kommt das Thema wie auch das der ausufernden Außenbewirtschaftung immer wieder vor. Durch den „Runden Tisch“, an dem sich Vertreter der Stadt, Polizei, Wirte, LindA, BÜRGER FÜR HEIDELBERG und anderer Bürgerinitiativen verständigen, sind die Zustände etwas besser geworden. Grobe Verstöße – sofern sie nachweisbar sind – werden jetzt rigoros geahndet. Neue Gaststättenkonzessionen werden nur noch unter strengen Auflagen vergeben. Da es sich aber bei Alkoholkonsum und nachfolgender Aggression um ein allgemeines gesellschaftliches Phänomen handelt, wird Heidelberg dieses Problem nicht im Alleingang lösen können. Einige Kommunen (merkwürdigerweise aber nicht Heidelberg) setzen sich für ein Landes-Gesetz ein, das es Kommunen erlauben würde, ein Alkoholverbot auf einschlägigen Plätzen zu verhängen. Unsere aktiven und wachen Mitglieder in der Altstadt lassen in ihren Forderungen nicht nach und erarbeiten Lösungsvorschläge.


> via Bürger für Heidelberg (vollständiger Bericht als PDF)