RNZ: Das Alkoholverkaufsverbot greift (03.03.10)


Die Stadtverwaltung registrierte bisher keine Verstöße,
will aber weiter streng kontrollieren


hö. Die erste Nacht des nächtlichen Alkoholverbots war exakt so, wie es sich die Stadtverwaltung vorgestellt hatte: Alle Läden, Kioske und Tankstellen hielten sich an das Verbot, ab dem 1. März in der Zeit von 22 bis 5 Uhr Bier & Co. zu verkaufen: "Unser Kommunaler Ordnungsdienst hat keine Verstöße festgestellt", meldete gestern Bürgeramtsleiter Bernd Köster zufrieden. Einige der betroffenen Läden hatten spezielle Vorkehrungen getroffen: Im innenstadtnahen Supermarkt, der bis 24 Uhr offen hat, war eigens Sicherheitspersonal abgestellt, das die Leute abhalten sollte, nachts Alkohol zu kaufen. Mehr noch: Zwischen 22 und 5 Uhr verweigerte die Scannerkasse den Verkauf der Waren (...). Auch bei den Tankstellen und beim Nacht Kiosk war alles in Ordnung. Alles in allem, so Köster: "Das war ein sehr erfreulicher Bericht." Aber die Nacht vom Montag auf Dienstag ist nicht die wildeste Nacht in der Woche. Ob die Gesetzestreue der Läden auch das Wochenende übersteht, wo bisher der große Reibach gemacht wurde? Köster glaubt schon. Denn gerade am Wochenende werde der Ordnungsdienst die Läden "schwerpunktmäßig kontrollieren".

Kurios nur: Manche Imbisse auf der Hauptstraße hatten von sich aus den Alkoholverkauf eingestellt, obwohl sie das gar nicht müssten. Denn die meisten Imbisse sind rein rechtlich keine Ladengeschäfte, sondern Gaststätten mit entsprechender Konzession. Und nur für Ladengeschäfte gilt das nächtliche Alkoholverkaufsverbot. So dürfen alle Gaststätten oder Imbisse auch weiterhin Alkohol zum Mitnehmen verkaufen. Dabei muss nur gewährleistet sein, dass der Straßenverkauf nicht zu ihrem Haupteinkommen wird. Köster kündigte an, auf diese Imbisse ein besonderes Auge zu haben: "Der Gassenausschank darf nur eine Nebenleistung sein." Und er glaubt nicht, dass die Wirte den "Gassenausschank" wirklich ausreizen wollen.
RNZ , Micha Hörnle, 03.03.2010

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Stichwort
Gaststättenkonzession: In der Regel hat jedes Lokal eine Konzession (oder Schankerlaubnis). Denn die wird dann notwendig, wenn alkoholische Getränke und/oder Speisen verkauft werden, die an Ort und Stelle getrunken oder gegessen werden. Aus diesem Grund sind auch die meisten Imbisse im rechtlichen Sinne auch Gaststätten ­weil man in ihnen essen und ein Bier trinken kann.Für Lokale gelten nicht die normalen Ladenöffnungszeiten, sondern die Sperrzeiten ­und ein eigenes Baurecht: So muss man beispielsweise der Stadt eine Nutzungsänderung anzeigen,wenn man einen Laden zu einer Wirtschaft umbaut. Übrigens: Eine Konzession kann der Wirt auch verlieren ­ zum Beispiel, wenn er die öffentlichen Sicherheit und Ordnung gefährdet. hö

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