Stadt Heidelberg: Abschlussbericht der Arbeitsgruppe
'Lärm in der Altstadt' (25.10.04)



PDF Arbeitsgruppe 'Lärm in der Altstadt', Abschlussbericht der Stadt Heidelberg (2004)




Zitate 2004:

02. Allgemeine Vorbemerkungen
"Die Arbeitsgruppe tagte erstmals am 29.05.2002 und (...) in neun weiteren Sitzungen."

03. Gaststättenlärm"Aus der Vielzahl der Beschwerdepunkte (Lärm durch laute Musik, insbesondere durch Bässe, Lärm durch Live-Musik sowie Lärm durch Außenbewirtschaftung) wurde vom Umweltamt durch Nacherhebungen bei betroffenen Nachbarn ermittelt, dass die Musikanlagen als die dominante Lärmquelle bei den Gaststätten einzustufen sind. In fünf Sitzungen der Arbeitsgruppe „Lärm in der Altstadt“, auch mit den betroffenen Gaststättenbetreibern, wurde nach technischen und organisatorischen Maßnahmen gesucht, um das Lärmproblem zu entschärfen."

"In der Folge gilt es, die Einhaltung der in der Vereinbarung getroffenen Maßnahmen sicherzustellen. (...). Gaststätten, welche die Vereinbarung nicht unterzeichnet haben und durch Lärmbelästigungen auffallen, werden vom Amt für öffentliche Ordnung - mit Unterstützung des Amts für Umweltschutz, Energie und Gesundheitsförderung als fachtechnischer Behörde - mit ordnungsrechtlichen Maßnahmen zur Erfüllung ihrer Pflichten bewegt."

04. Gaststättenfolgelärm
"Die Eindämmung des Gaststättenfolgelärms hängt maßgeblich von der Einhaltung der in der Vereinbarung getroffenen Maßnahmen durch die Gaststättenbetreiber ab. Denn auf der Straße wird unter anderem Publikum von lauter Musik aus Gaststätten bei geöffneten Fenstern und Türen angezogen.

Es wurden folgende Lösungsansätze diskutiert:
Einsatz von Lärmkontrolleuren zur Nachtzeit.
- Zusätzliches Ordnungspersonal bei Stadt und Polizei.
- Sperrzeit-Ende flexibel gestalten, bzw. Sperrzeit ganz aufheben.
- Bei Neukonzessionen intensive Prüfung der Art des Lokales und Begrenzung des Innenraumpegels aus Gründen des Arbeits- und Umweltschutzes.
- Gespräche mit Wirten über die Änderung von Betriebskonzepten.
- Ordnungswidrigkeiten-Anzeige gegen Randalierer.


Einige Punkte können von der Verwaltung nicht beeinflusst werden (z.B. zusätzliches Personal bei der Polizei) und anderen Maßnahmen stehen derzeit personelle und finanzielle Restriktionen entgegen.

So scheitern nächtliche Kontrollen durch städtische Bedienstete schlicht und einfach an fehlendem Personal.

Neben der strikten Einhaltung der Vereinbarung werden die drei letztgenannten Maßnahmen der obigen Aufzählung umgesetzt werden."

05. Verkehrslärm
"Der Verkehrslärm in der Altstadt ist gekennzeichnet durch
a) das unerlaubte Fahren in der Fußgängerzone zur Nachtzeit und
b) das unerlaubte Parken in der Umgebung von Gaststätten sowohl innerhalb als auch
außerhalb der Fußgängerzone.

Hauptproblem ist nach Einschätzung des Verkehrsreferats die nachlassende Verkehrsmoral (...), weshalb es durch die zahlreichen Ein- und Ausfahrtmöglichkeiten in die Altstadt zu nächtlichen Lärmproblemen kommt. Mit Beginn der Sperrzeit, wenn Gäste aus Lokalen bei ihren abgestellten Autos im Umfeld von Gaststätten die Motoren anlassen und die Autoradios aufdrehen, entstehen starke Belästigungen.

In 2 Arbeitskreissitzungen zu diesem Thema wurde erarbeitet, dass hauptsächlich durch ein neues Verkehrskonzept für die Altstadt die Lärmbelastung wirksam reduziert werden könnte. Dieses Verkehrskonzept sieht vor, dass die Zahl der Zu- und Abfahrtsmöglichkeiten in die Altstadt drastisch reduziert wird und an diesen Zu- und Abfahrtsmöglichkeiten nur noch Berechtige (z. B. mit Chipkarte) einfahren dürfen.

Auf diese Weise würden die bislang unerwünschten Begleitgeräusche beim An- und Abfahren der Kraftfahrzeuge in die dafür vorgesehenen öffentlichen Parkhäuser verlagert, die Nachbarn spürbar von diesen Belästigungen entlastet und das bislang illegale Parken im Fußgängerbereich nachhaltig unterbunden.

Dieses Verkehrskonzept wird vom Verkehrsreferat erstellt und kann nur mittelfristig unter Beteiligung aller politischen Gremien umgesetzt werden."

07. Weiteres Vorgehen
"Die Arbeitsgruppe beendet mit diesem Bericht ihre Tätigkeit. Die noch nicht abschließend bearbeitenden Punkte werden von den jeweils betroffenen Fachämtern weiter verfolgt."


> via Stadt Heidelberg