RNZ: Zweiter Runder Tisch brachte kaum Lösungen (13.01.10)

Um zwei Uhr nachts kann so ziemlich alles Lärm sein

Zweiter Runder Tisch gegen "Lärm, Dreck und Randale" in der Altstadt brachte kaum Lösungen ­ Gesetze reichen nicht gegen öffentliches Saufen


Das Fazit des zweiten Runden Tisches für die Altstadt ist eigentlich frustrierend. Bis auf die Bereitschaft aller, weiterhin im Gespräch zu bleiben, gab es keine greifbaren Ergebnisse. Das lag vor allem an der Tatsache, dass die Gesetzeslage (noch) keine Handhabe bietet gegen Lärm, den Passanten, Junggesellenabschiede oder Rucksacksäufer verursachen. Für Randalierer, Urinierer, Musiklärm aus den Kneipen oder "nicht genehmigter Außenbewirtschaftung" gibt es Vorschriften, die sowohl der Ordnungsdienst als auch die Polizei anwenden.

Die Tagesordnung des Treffens versprach neben der Bestandsanalyse auch Lösungsansätze, die aber dann leider vertagt wurden, weil Ergänzungen zu Pissecken, zu Wildparkern und zu nicht einsehbarem Verhalten der Ordnungskräfte ein Großteil der vorgesehenen drei Stunden einnahmen. Erstmals saß auch eine neue Initiative am Tisch: "FALK" (Fröhliche Altstadt und lebendige Kneipen) steht dafür, dass nicht alle jungen Gäste immer und überall Randale machen.

Was die unzumutbaren Zustände betrifft, so wurde zunächst alles noch einmal wiederholt, ergänzt, erweitert. LindA (Leben in der Altstadt), in erster Linie vertreten durch SPD Stadträtin Karin Werner-Jensen und Rechtsanwalt Franz Dänekamp, stellten ihren Katalog an Forderungen mit dem Titel "Lärm, Dreck, Randale" vor. Auch die Stadt musste sich fragen lassen, warum man immer mehr Touristen anziehen wolle, warum Bürgerfeste mitten im Januar oder die neuesten Lärmquellen wie Helikopterrundflüge und das Partyboot notwendig seien.

Vor allem wolle man endlich gerichtsfeste Lärmmessungen. Die Lärmproduzierer sollten deutlich beim Namen genannt werden, denn es beträfe natürlich nicht alle Kneipen. Vor allem wolle man ein funktionierendes Beschwerdemanagement, nächtliche Ansprechpartner und eine Sperrzeitregelung werktags bis 24 Uhr und Freitag/Samstag bis zwei Uhr. Man er warte die Durchsetzung der vorhanden Gesetze und Richtlinien.

Dies war das Stichwort für Verwaltung und Polizei. Für Urinierer, die erwischt werden, ist ein Bußgeld fällig. Laut starken Randalierern kann die Polizei einen Platzverweis erteilen, sie bei Bedarf sogar mitnehmen. Wirt und Gäste erhalten Anzeigen, wenn sie mit Getränken vor den Kneipen angetroffen werden. Aber, wie selbst Altstadtbewohner Harald Holzwarth bemerkte, gegen eine Gruppe, die nachts um zwei Uhr ein Lokal verlässt und sich weiter diskutierend auf den Heimweg gen Bismarckplatz macht, kann kein Ordnungshüter einschreiten ­ und die machen eben auch Lärm.

Ordnungsamtsleiter Bernd Köster und OB Würzner sehen das Dilemma. Die Gesetze reichen nicht aus für Heidelberg. Sie reichen ­ noch ­ nicht aus gegen den Straßenverkauf von Alkohol, gegen das Saufen mitgebrachter Getränke in Straßen und auf öffentlichen Plätzen. Und Lärm, verursacht durch alkoholisierte Heimwärts-Traber wird, wie gerade vom Verwaltungsgericht entschieden, nicht unbedingt als gesundheitsschädlich eingestuft. Beide Vertreter der Stadt konnten nur in Aussicht stellen, dass Innenminister Heribert Rech bis spätestens Ende Mai eine Änderung der Gesetzgebung plant, um öffentliches Trinken und die nächtliche Versorgung über Kioske und Tankstellen zu unterbinden. Konkrete Lösungsvorschläge, die den Begriff auch verdient hätten, gab es kaum. Lediglich die Vertreterin des Hotel und Gaststättenverbandes, Melanie von Görtz, sprach mehr Toilettenwagen, einen erweiterten nächtlichen öffentlichen Nahverkehr und vielleicht auch ein "gehobeneres Publikum" für die Untere Straße an.

RNZ, hw, 13.01.10