RNZ: Ordnungsdienst griff zum ersten Mal durch (13.10.09)


Ordnungsdienst griff zum ersten Mal durch

Heidelberg. (hö) OB Eckart Würzner bekräftigte gestern auf einer Pressekonferenz seine härtere Linie für die Altstadt, wie er sie in der letzten Woche vorgegeben hatte: "Wir werden konsequenter vorgehen." Bereits am Wochenende sei der Kommunale Ordnungsdienst verstärkt im Einsatz gewesen – hauptsächlich, um die Ausschankzeiten der Lokale zu kontrollieren. Das Resultat: Eine Handvoll Wirtschaften in der Unteren Straße hielt sich nicht daran, dass bis spätestens 24 Uhr Schluss mit dem Alkoholverbot nach draußen ist. Nach RNZ-Informationen handelt es sich genau um die Lokale, über die sich die Anwohner am häufigsten beschweren – [...]. Würzner drohte den betroffenen Lokalen Bußgelder an, im Wiederholungsfall kann das "bis zum Konzessionsentzug gehen". Doch ganz so einfach wird es nicht, denn laut Rechtslage gibt es erst einmal eine Anhörung der betroffenen Wirte [...]: Es wäre das erste Mal, dass die Stadt gegen die eigenmächtige Auslegung der Ausschankzeiten durchgreift. Bisher soll es zu keinem einzigen Bußgeldbescheid gekommen sein, wenn ein Wirt nach 23 Uhr ausschenkte.

Die Wirte sollen sich stärker als bisher auch für den Platz vor ihrem Lokal verpflichtet fühlen: Das reicht von einer Art "Aufsichtspflicht" beim Alkoholausschank und beim Lärm bis hin zur Kontrolle, ob nicht wild gepinkelt wird. Allein schon deswegen sollen die Wirte dafür sorgen, dass es genug Toiletten gibt (und die auch gut erreichbar sein sollen). Würzner will [...] auch mit Landesinnenminister Heribert Rech über ein Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen und Straßen reden: Bisher war es den Städten nicht möglich, solch eine Regelung eigenmächtig zu erlassen. Außerdem will Würzner mit der Polizei verhandeln, damit die mehr Präsenz in der Altstadt zeigt. Denn dem Kommunalen Ordnungsdienst fehlen oft die Möglichkeiten, aggressive Ruhestörer zu bändigen [...]. In einer Sache hat das Land aber seine Hausaufgaben schon gemacht: Wenn der Alkoholverkauf ab 22 Uhr verboten werden soll, hat die Stadt auch das Recht, die Kioske zu schließen, in der sich "Rucksacksäufer" eindecken [...].

Rhein-Neckar-Zeitung, Micha Hörnle