Gemeinderat: Anfrage Lärmmessungen (19.05.2010)

Anfrage Nr.: 0025/2010/FZ
00204166.doc
Stadt Heidelberg

Heidelberg, den 19.05.2010


Anfrage von: Stadtrat Michalski (SPD)
Anfragedatum: 11.05.2010




Betreff: Lärmmessungen in der Altstadt am 23.04.2010

Am Freitag, den 23.04.2010, wurden in der Altstadt Lärmmessungen
von den Mitarbeitern der Stadt Heidelberg durchgeführt.


Schriftliche Frage:
a) Wer war hier beteiligt?
b) Mit welchen Geräten wurden gemessen?
c) Inwieweit sind die Ergebnisse relevant?
d) Was war der Hintergrund der Messung?
e) Gab es mehrere Messungen?

Antwort:
Es ist richtig, dass Mitarbeiter der Stadt Heidelberg in der Nacht vom Freitag, dem 23.04.2010, auf Samstag, den 24.04.2010, unter anderem in der Altstadt Lärmmessungen durchgeführt haben.

Zur Frage a) „Wer war hier beteiligt?“:
Die Lärmmessungen wurden von zwei Mitarbeitern des Amtes für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie im Rahmen eines Nachtdienstes durchgeführt.

Solche nächtlichen Kontrollen durch das Umweltamt finden in unregelmäßigen Abständen statt (max. viermal pro Jahr). In der Nacht vom 23.04.2010 zum 24.04.2010 wurde zunächst in den Stadtteilen Pfaffengrund und Bergheim die Lärmsituation in der Nachbarschaft von fünf Gewerbebetrieben kontrolliert.

Im Anschluss daran fand zwischen 22:30 Uhr und 02:00 Uhr eine Kontrolle in der Altstadt bezüglich des von den Gaststätten ausgehenden, anlagenbezogenen Lärms statt. Hierbei führten die Mitarbeiter des Umweltamtes mehrere Rundgänge in der Altstadt durch, verschafften sich zunächst einen Gesamteindruck von der nächtlichen Situation in der Altstadt und nahmen dann auch, dort wo es erforderlich war, einzelfallbezogen, informatorische Lärmmessungen vor.

Bei den Kontrollen waren auch zeitweise 3 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kommunalen Ordnungsdienstes, die in der Nacht ebenfalls unterwegs waren, zwecks einheitlichen Vorgehens anwesend. Beteiligt wurden selbstverständlich auch teilweise die betroffenen Gastwirte.

Zur Frage b) „Mit welchen Geräten wurde gemessen?“ :
Die informatorischen Lärmmessungen erfolgten mit zwei Messgeräten des Umweltamtes, die für solche Messungen geeignet sind. Über nähere Einzelheiten zu den Geräten erteilen die Fachleute des Umweltamtes gerne Auskunft.

Zu den Fragen
c) „Inwieweit sind die Ergebnisse relevant?“ ,
d) „Was war der Hintergrund der Messung?“ und
e) „Gab es mehrere Messungen?“ :

Die Ergebnisse der durchgeführten Messungen sind insofern relevant, als dass die Beanstandungen, welche bei einzelnen Gaststätten festgestellt wurden, mit Dezibel-Angaben hinterlegt werden konnten. Bei einzelnen Gaststätten wurden auch mehrere Messungen durchgeführt.

Bei der nächtlichen Kontrolle wurde deutlich, dass bezüglich des anlagenbezogenen Lärms, welcher einzelnen Gaststätten zuordenbar ist, verstärkt darauf zu achten ist, dass die Fenster und Türen der Gaststätten ab 22:00 Uhr geschlossen werden müssen, wenn im Gastraum eine Musikbeschallung stattfindet.

So wurden zum Beispiel bei 5 der 38 überprüften Gaststätten infolge geöffneter Fenster und Türen Schalldruckpegel zwischen 66 und 68 dB(A) gemessen (zulässiger Immissionsrichtwert in der Nacht: 45 dB(A)).

Teilweise kamen die hohen Lärmwerte auch gleichzeitig durch Gäste, welche sich lautstark vor einzelnen Gaststätten unterhielten, und der jeweiligen Gaststätte zuordenbar waren, zustande.

Diesbezüglich müssen die Betreiber der Gaststätten aufgefordert und sensibilisiert werden, mit Hilfe von Ordnungspersonal für Ruhe zu sorgen. Die Lärmüberschreitungen waren zum Teil so eindeutig, dass sich hier eigentlich Lärmmessungen erübrigt hätten. Auch die Frage nach der Qualität der Messgeräte ist in solchen Fällen nicht entscheidend.

Das Umweltamt hat der zuständigen Gaststättenbehörde beim Bürgeramt die getroffenen Feststellungen mit Empfehlungen für das weitere Vorgehen in schriftlicher Form mitgeteilt. Das Bürgeramt arbeitet die Beanstandungen derzeit einzelfallbezogen ab.

Bei den Sitzungen des Runden Tisches “Pro Altstadt“ haben die Vertreter von „LindA“ sowie auch andere Teilnehmer Kontrollen des Gaststättenlärms in der Altstadt in Verbindung mit Lärmmessungen eingefordert. Ein weiterer Hintergrund ist, dass das Umweltamt als technische Fachbehörde (Untere Immissionsschutzbehörde) von der Gaststättenbehörde im Rahmen von Konzessionsverfahren und Lärmbeschwerden beteiligt wird und diesbezüglich fachtechnische Stellungnahmen abgeben muss. Auch hierfür sind die in unregelmäßigen Abständen durchgeführten Nachtdienste des Umweltamtes erforderlich.

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> via Gemeinderat online, Stadt Heidelberg (Punkt 44.3)

  1. gravatar

    # by Götz Jansen - 20.05.10, 22:33

    Zum Verdeutlichen: Bei beispielsweise 65 dBA, war es dort viermal so laut wie zugelassen.

    Da glaube ich gerne, „dass sich hier eigentlich Lärmmessungen erübrigt hätten“, wie es oben auch steht.

    10 dBA Unterschied im Wert werden als Verdopplung der Lautstärke betrachtet. Siehe auch www.HeidelbergerAltstadtlaerm.de, bei „Dezibel“.

    Schönen Gruß
    Götz Jansen

  2. gravatar

    # by Max Mayer - 13.07.10, 12:26

    Lieber Herr Jansen,

    das ist sehr interessant. Könnten Sie für Ihre Angaben Quellen nennen (auf www.heidelbergeraltstadtlaerm.de sind leider auch keine zu finden).

    Schönen Gruß,
    Max Mayer

  3. gravatar

    # by Götz Jansen - 20.07.10, 21:10

    Hallo Herr Mayer,

    ich würde an Ihrer Stelle z.B. mal bei Wikipedia suchen. In Notfall gibt es dort auch weiterführende Links. Ansonsten müsste das aber auch in einem normalen Physikbuch stehen.

    Schönen Gruß
    Götz Jansen