Geräuschpegel, Grenzwerte TA Lärm (12.12.09)

dB(A) Geräuschquellen in üblicher Hörentfernung /
mögliche gesundheitliche Auswirkungen

000 Hörschwelle
010 Blätterrauschen, normales Atmen
020 Flüstern, ruhiges Zimmer, Rundfunkstudio, ruhiger Garten
025 Grenzwert für gewerblichen Arbeitslärm in der Nacht
030 Nebenstraßengeräusche.Kühlschrankbrummen
035 Obere zulässige Grenze der Nachtgeräusche in Wohngebieten
040 Leise Unterhaltung. Schlafstörungen treten auf. Lern-/Konzentrationsstörungen
045 Nächtliche Lärm-Grenze in Mischgebieten gem. TA Lärm
050 Normale Unterhaltung, Zimmerlautstärke, Geschirrspüler
060 Stressgrenze. Laute Unterhaltung. Walkman/MP3-Player (mit Pegelbegrenzung)
065 Beginn der Schädigung des vegetativen Nervensystems. Erhöhtes Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen
070 Bürolärm, Haushaltslärm
075 Fahrradglocke (genormte Mindestlautstärke)
080 Starker Straßenlärm, Staubsauger, Schreien, Kinderlärm
090 Autohupen, LKW-Fahrgeräusch, Schnarchgeräusch
100 Motorrad, Kreissäge, Presslufthammer, Diskomusik
110 Schnellzug mit geringem Abstand, Walkman,MP3-Player, Rockkonzert
120 Flugzeug geringer Abstand, Techno-Disko
130 Düsenflugzeug geringer Abstand , Sirene 20 m Abstand, Schmerzschwelle, Gehörschädigung möglich
140 Gewehrschuss in Ohrnähe, Raketenstart

Eine Erhöhung des Schalldruckpegels um +10 dB wird subjektiv als Verdoppelung der vorhergehenden Lautstärke wahrgenommen. Eine leise Unterhaltung mit 40 dB(A) ist somit nicht viermal so laut wie das normale Atmen mit 10 dB(A), sondern achtmal lauter.






Grenzwerte nach TA Lärm